Urologischer Durchleuchtungsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: VV 035-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Urologischer Durchleuchtungsplatz
Urologischer Durchleuchtungsplatz.
UKE – Martini-Klinik
Martinistr. 52
20246 Hamburg
Lieferung eines urologischen Durchleuchtungsplatzes für die Martini-Klinik am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf,
Bestehend aus folgenden Komponenten:
— Röntgensystem zur Durchleuchtung einschließlich Patientenlagerungstisch,
— Patientenlagerungsmatte, Beinhalterungen und Lagerungszubehör,
— Strahlenschutz gem. Sachverständigenrichtlinie (Unter- und Oberkörperstrahlenschutz),
— Befundmonitor für Live- und Referenzbild im Untersuchungsraum,
— Schwerlastdecke zur Aufnahme von Zubehörkomponenten inkl. LED-Raumbeleuchtung und Metall-Deckenplatten (Farbe Weiß) über dem Untersuchungsbereich (ca. 3,3 x 4,1 m),
— Bodenrahmen zur Lastverteilung, sofern erforderlich (max. Nutzlast des Fußbodens 5,0 kN/m2),
— Estrichbündiger Bodenkanal zur Verlegung der Systemkabel zwischen Durchleuchtung und Technikschränken,
— Einstellung der Systemgeometrie sowie Strahlenauslösung gleichzeitig vom Schaltraum und Untersuchungsraum,
— Workstation zur Patientenverwaltung und Planung der Untersuchung im Schaltraum,
— Video-Schnittstelle zur Darstellung externer Videosignale.
Es entscheiden die Angaben zum Unternehmen und zu den vom Bewerber genannten Referenzen. Es werden folgende Kriterien bei der Auswahl zu Grunde gelegt:
— Umfang und Qualität der Leistung gemäß den angegebenen Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unternehmensangaben Einzelbewerber,
— Unternehmensangaben Bietergemeinschaft,
— Handelsregisterauszug,
— Unternehmensdarstellung,
— Liste verbundene Unternehmen.
Bankauskunft, Betriebshaftpflichtversicherung, Umsatz und Personalkennzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre,
Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen, Qualitätsmanagement, Einsatz von privilegierten Nachunternehmern
Als Mindestanforderung für die Leistungsfähigkeit gilt eine Mindestdeckung bei einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung; bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht – evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen.
Mindestanforderung ist, dass mindestens 3 Referenzen über die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPD2S2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.