Europäisches Patentamt – Sanierung des Dienstgebäudes – Umzug der Archiv- und Lagerflächen DPMA – Vergabe 356/2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 356/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europäisches Patentamt – Sanierung des Dienstgebäudes – Umzug der Archiv- und Lagerflächen DPMA – Vergabe 356/2021
Europäisches Patentamt – Sanierung des Dienstgebäudes
Umzug der Archiv- und Lagerflächen des Deutschen Patent- und Markenamtes in Berlin.
Gitschiner Str. 97
10969 Berlin
Umzug der Archiv- und Lagerflächen getrennt nach:
—— Inhausumzüge am Standort Gitschiner Str. 97 in 10969 Berlin mit folgendem Umzugsvolumen
— ca. 593 cbm Mobiliar/Archivregale und Büromobiliar und sonstiges Umzugsgut,
— ca. 190 lfd. M. Archivgut,
— ca. 1 102 Stapel Flachablage.
—— Auslagerungen vom derzeitigen Standort Gitschiner Str. 97 in 10969 Berlin in die Interimsfläche Mertensstr. 63 in 13587 Berlin mit folgendem Umzugsvolumen
— ca. 2 054 cbm Mobiliar/Archivregale und Büromobiliar und sonstiges Umzugsgut,
— ca. 7 697 lfd. M. Archivgut,
— ca. 17 195 Stapel Flachablage,
— ca. 8 119 Archivkartons,
—— Entsorgung: ca. 160 cbm Mobiliar/Sperrmüll
Besichtigungstermine:
Besichtigungstermine können bei Bedarf wahrgenommen werden.
Zeitschiene für Besichtigungstermine:
15. März 2021 bis 19. März 2021
Anmeldung hat bis 10. März über die Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Fragen sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden den Bietern über die Vergabeplattform beantwortet.
Ausführungsfristen:
Inhausumzüge: Ende Mai/Anfang Juni 2021
Auslagerungsumzüge: Juni 2021.
Zu II 2.5) Zuschlagskriterien:
Wertung der Zuschlagskriterien erfolgt nach Anlage 5 Eignungs- und Wertungskriterien (siehe Beschaffungsunterlagen und in dieser Bekanntmachung unter Abschnitt III).
Zum Zuschlagskriterium – Qualitätskriterien:
Der Bieter hat mit dem Angebot eine separate Logistikkonzeption einzureichen, die dann auch leistungsverpflichtend ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 23.3.2021
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen.“
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dienst. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin,
Gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.