Serviceleistungen der Telefonzentrale für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-21#001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Serviceleistungen der Telefonzentrale für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Die Leistungen der Telefonzentrale des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sollen von einem externen Dienstleister erbracht werden, der das BMWi im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Vertretern von Unternehmen und Institutionen unterstützt.
Die Telekommunikationsanlagen des BMWi in den Hauptliegenschaften Berlin und Bonn sind mit jeweils einem SIP Trunk an das externe Call Center anzubinden. Es muss der SIP-Parameter SIP:refer unterstützt werden. Der SIP-Trunk muss an beiden Enden mit einer BSI EAL4+zertifizierten PA-P-Struktur gesichert sein. Die Einrichtung und der Betrieb der SIP-Verbindungen zu den Hauptstandorten des BMWi stehen in der Verantwortung des Auftragnehmers. Der SIP-Trunk selbst muss vom BMWi bis zur TK-Anlage des Call Centers mithilfe von SINA-Boxen verschlüsselt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine VS-NfD konforme Verschlüsselung des SIP-Trunks zwischen dem BMWi und dem Call-Center aufzubauen und zu betreiben.
Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Als Standort der Telefonzentrale ist zwingend ein Ort auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorzusehen.
Vorrangiges Ziel ist die professionelle (schnell, verständlich, höflich) und qualitativ hochwertige (kompetent, inhaltlich zielführend) Entgegennahme und Beantwortung bzw. Bearbeitung von Anrufen durch die Telefonzentrale im Auftrag des BMWi. Hierbei ist insbesondere ein differenziertes Vorgehen in Abhängigkeit der Anrufer/innen und des jeweiligen Anliegens von hoher Wichtigkeit, um die Organisationseinheiten des BMWi von externen Telefonanrufen weitestgehend zu entlasten.
Der Dienstleister nimmt alle eingehenden Anrufe der Telefonzentrale entgegen. Diese sollen inhaltlich, sachlich sowie problembezogen in deutscher, bei Bedarf auch in englischer Sprache, bearbeitet und ggf. beantwortet werden, z. B. bei der Suche nach allgemeinen Informationen zu einem bestimmten Thema mit Hinweis auf die BMWi-Homepage (Dossiers, FAQs usw.) oder bei konkreteren Fragen/Beschwerden mit Verweis auf BMWi-Hotlines, Web-Seiten der nachgeordneten Behörden (Bundesnetzagentur, BAFA usw.) oder thematische Sat…
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serviceleistungen der Telefonzentrale für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de