Lagerlogistik für Artikel der Flüchtlingsunterkünfte, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Referenznummer der Bekanntmachung: V0888-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerlogistik für Artikel der Flüchtlingsunterkünfte, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Lagerlogistik für Artikel der Flüchtlingsunterkünfte.
Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport beabsichtigt die Einlagerung von gebrauchten und neuen Artikeln, die zur Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften, an verschiedenen Standorten in Bremen, benötigt werden. Dies beinhaltet die zur Verfügung Stellung des Lagergebäudes mit baulichen und technischen Ausstattungen sowie die Implementierung einer adäquaten IT-Infrastruktur. Momentan befinden sich die Artikel im derzeitigen Bestandslager in der Carl-Benz-Straße in 28237 Bremen, von wo aus ein Umzug in das Lager des Auftragnehmers zu erfolgen hat. Vertragsbeginn ist der 1.3.2021. Um eine optimale und wirtschaftliche Versorgung der Flüchtlingsunterkünfte sicherzustellen, ist ein Standort des Lagergebäudes im Bundesland Freie Hansestadt Bremen zwingend vorzusehen. Zur Sicherstellung der Versorgung der Flüchtlingsunterkünfte sollte das Lagergebäude an zentralen Zufahrtstraßen mit möglichen Alternativrouten zur Nutzung bei Sperrungen etc. liegen. Das Lagergebäude des Auftragnehmers hat somit vorzugsweise in einem der folgenden Bremer Gewerbegebiete zu liegen:
— Gewerbegebiet Airport-Stadt Bremen,
— Gewerbegebiet Hohentorshafen/Ladestraße,
— Gewerbegebiet Bayernstraße,
— Gewerbegebiet Güterverkehrszentrum (GVZ) Bremen,
— Gewerbegebiet Riedemannstraße/Reiherstraße,
— Gewerbegebiet Überseestadt Bremen,
— Gewerbegebiet Bremer Industrie-Park.
Es wird eine Lagerfläche mit einer Größe von 3 000 qm für Artikel/Güter verschiedener Größen benötigt. Es handelt sich derzeit um ca. 75 unterschiedliche Arten von Artikel. Die Artikel befinden sich in einem gebrauchten sowie in einem neuen Zustand. Des Weiteren müssen Kommissionierungen für Auslieferungen vorgenommen werden. Die Auslieferungen werden durch die Auftraggeberin organisiert und durch externe Unternehmen ausgeführt. Die Auftraggeberin benötigt einen festen wöchentlichen Lageröffnungstag für die Kommissionierungen, Auslieferungen sowie Warenretouren, der in Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]