Aufbau Dachfunktion Controlling – Berichtswesen im AOK-Bundesverband 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau Dachfunktion Controlling – Berichtswesen im AOK-Bundesverband 2021
Gegenstand des Vertrages ist der Abruf von Beratungsleistungen, Entwicklung auf kundeneigenen Systemen, die Betriebsunterstützung sowie von Support-Leistungen.
Gegenstand des Vertrages ist der Abruf von Beratungsleistungen, Entwicklung auf kundeneigenen Systemen, die Betriebsunterstützung sowie von Support-Leistungen. Die Leistungen des Auftragsnehmers sollen in 2021 in folgenden Themenbereichen erbracht werden: Systembetrieb, Support, Querschnittsthemen, Benchmarkberichte im Rahmen der Dachfunktion Controlling, Fachberichte, Technische Neuerungen.
Bei der Bereitstellung von Benchmark- und Fachberichten handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden oscare® BWs des AOK-Bundesverbandes.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei dem oscare® BW handelt es sich um ein Data Warehouse System des AOK-Bundesverbandes, welches in der Form auch in der AOK-Gemeinschaft im Einsatz ist. Das System des AOK-Bundesverbandes muss hierfür immer den aktuellen oscare® Softwarereleasestand der AOK-Gemeinschaft aufweisen. Hier besitzt nur die AOK Systems GmbH als Hersteller der Software spezifische Kenntnisse, was den Umgang und den Betrieb angeht.
Der AOK-Bundesverband nutzt zusammen mit der AOK Systems GmbH die Entwicklungslandschaften zur Erstellung AOK-weiter BW-Berichte, die nach erfolgreichem Abschluss über das Produktivsystem (oscare® BW) der AOK-Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. Die enge Verbindung zwischen der Entwicklung der Berichte und deren Bereitstellung über das Produktivsystem macht es notwendig, dass das oscare® BW System von einem Anbieter zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber…
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.…
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 168 GWB …
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“