Abwicklung und Durchführung des Förderprogramms Kongressfonds Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-D-024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwicklung und Durchführung des Förderprogramms Kongressfonds Berlin
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zur Abwicklung und Durchführung des Förderprogramms „Kongressfonds Berlin“. Der Auftrag umfasst die Übernahme der fachlichen und administrativen Vorbereitung sowie die Übernahme aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung und der Berichterstattung für das Förderprogramm. Ziel des Förderprogramms ist es, dazu zu motivieren, trotz der durch die Auflagen zur Eindämmung von COVID-19 entstehenden Mehrkosten, Veranstaltungen in Berlin durchzuführen. Dies bezieht sich sowohl auf analoge als auch auf hybride Veranstaltungen und soll dazu führen, dass in der Tagungs- und Veranstaltungswirtschaft Tätige Aufträge erhalten und Einnahmen generieren. Zudem soll das Förderprogramm dazu beitragen, das Profil Berlins als international führende Kongress- und Wissenschaftsmetropole zu erhalten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zur Abwicklung und Durchführung des Förderprogramms „Kongressfonds Berlin“. Der Auftrag umfasst die Übernahme der fachlichen und administrativen Vorbereitung sowie die Übernahme aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung und der Berichterstattung für das Förderprogramm. Ziel des Förderprogramms ist es, dazu zu motivieren, trotz der durch die Auflagen zur Eindämmung von COVID-19 entstehenden Mehrkosten, Veranstaltungen in Berlin durchzuführen. Dies bezieht sich sowohl auf analoge als auch auf hybride Veranstaltungen und soll dazu führen, dass in der Tagungs- und Veranstaltungswirtschaft Tätige Aufträge erhalten und Einnahmen generieren. Zudem soll das Förderprogramm dazu beitragen, das Profil Berlins als international führende Kongress- und Wissenschaftsmetropole zu erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abwicklung und Durchführung des Förderprogramms Kongressfonds Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10852
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabeverfahren.
Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland