Formschäume für Fahrgastsitze (U-Bahn) Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0657-2020
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Formschäume für Fahrgastsitze (U-Bahn)
Beschaffung von Formschäumen mit Übereignung der zugehörigen Werkzeugen am Ende der Vertragslaufzeit.
Berlin
Beschaffung von Formschäumen/Schnittschäumen nach DIN EN 45545-2 HL2 mit Übereignung der zugehörigen Werkzeugen am Ende der Vertragslaufzeit.
Optionszeit: 1.1.2024-31.12.2025
Optionszeit: 1.1.2024-31.12.2025
Art und Ablauf des Vergabeverfahrens
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) u. des Aktenzeichens FEM1-0657-2020 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular „Beantwortung Bieterfragen_FEM-0657-2020“ verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln.
7. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote (finale Angebote) abzugeben. Diese werden dann vom Auftraggeber anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Anhand der Auswertung wird der erstplatzierte Bieter ermittelt.
Voraussetzung für den Erhalt des Zuschlags ist die Vorlage des Brand-Prüfberichtes (gemäß Punkt 3 Leistungsbeschreibung) mit der Bestätigung der erfüllten Anforderungen nach aktueller Brandschutznorm, DIN EN 45545 2, HL2 durch den Bestbieter.
Der erstplatzierte Bieter wird deswegen nach durchgeführter Wertung von der Vergabestelle aufgefordert, den Brand-Prüfbericht mit der Bestätigung der erfüllten Anforderungen nach aktueller Brandschutznorm, DIN EN 45545-2, HL2 binnen spätestens 9 Wochen nach der Aufforderung nachzuweisen. Die für die durchzuführenden Brandschutztests notwendigen Teile stellt die Vergabestelle für höchstens 2 Versuche (nach DIN EN 45545-2) zur Verfügung. Der Bieter hat der Vergabestelle hierzu eine Liederadresse zu benennen. Der Brand-Prüfbericht ist über die Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin einzureichen.
Sollte der Brand-Prüfbericht vom erstplatzierten Bieter bis zum Ende der Abgabefrist der Vergabestelle nicht vorliegen, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und es wird der in der Wertung ermittelte nächstplatzierte aufgefordert, den Brand-Prüfbericht spätestens in 9 Wochen nach der Aufforderung nachzuweisen. Kann auch der nächstplatzierte Bieter den Brand-Prüfbericht nach 2 Versuchen nicht bis zum Ende der Abgabefrist nachweisen, wird wiederum der nächstplatzier Bieter aufgefordert, usw., solange bis der Brand-Prüfbericht vorliegt.
Mit dem Nachweis des Brand-Prüfberichtes wird der Zuschlag nach entsprechender Vorinformation der nicht berücksichtigten Bieter gemäß § 134 GWB erteilt.
8. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Möglichkeit des Auftragnehmerwechsels im Falle des Rücktritts:
Nach Zuschlag hat der AN dem AG entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen Erstmuster zu liefern, deren Freigabe die Voraussetzung für die Serienlieferung ist.
Sollte auch nach der zweimaligen Nachbesserung die Prüfung eines Erstmusters nicht erfolgreich sein, so hat der AG das Recht ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Für den Fall des vorgenannten Rücktritts vom Vertrag nach Zuschlagserteilung, behält sich der AG vor, den im Vergabeverfahren FEM1-0657-2020 Zweitplatzierten nach Maßgabe sei-nes letzten verbindlichen Angebots, im Übrigen jedoch nach den Bedingungen dieses Vertra-ges, zu beauftragen. Ist der Zweitplatzierte unter diesen Bedingungen nicht bereit, den Auftrag anzunehmen, kann der AG in entsprechender Weise die jeweils Nächstplatzierten beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung zur Eignung:
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung zur Eignung:
— Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Mindestens eine vergleichbare Leistung (gemäß der Leistungsbeschreibung zur Vergabe-Nr.: FEM1-0657-2020) in den letzten 5 Jahren. Als vergleichbar werden Aufträge zur Lieferung von Formschäumen für Sitze im öffentlichen Personenverkehr angesehen.
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.