Bauüberwachung – Feuerbach Bahnsteigerhöhung Gleis 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50906
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung – Feuerbach Bahnsteigerhöhung Gleis 1
Zu überwachende Baumaßnahme(n):
Bitte beachten, die Einsatzzeiten der Bauüberwachung BÜB OB/KIB und FBÜ 50 Hz sind vorrangig in Nachtschichten.
Am Haltepunkt Stuttgart-Feuerbach sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
— Barrierefreier Ausbau des Hausbahnsteigs am Gleis 131 auf einer Länge von 210 m mit einer Nennhöhe von 96 cm ü. SO,
— Anpassung der Zugänge an die neue Bahnsteighöhe,
— Anbindung der Entwässerung des Bahnsteigs über Kastenrinnen und Sammelleitungen an die Vorflut,
— Installation einer neuen Beleuchtungsanlage,
— Anpassung der Bahnsteigausstattung und der Wegeleitung,
— Herstellung der neuen Soll-Gleislage von Gleis 131,
— Umbau des Bahnsteigdachs am Hausbahnsteig am Gleis 131 (Herstellung Tragkonstruktion des Daches voraussichtlich im Jahr 2023),
(weitere Angaben siehe „Anlage 13 Erläuterungsbericht Verkehrsanlage und Anlage 14 Erläuterungsbericht 50 Hz“ sowie „Anlage 15 Bauphasenpläne“).
Die Leistungsbeschreibungen sind entsprechend der Vorschriften VV BAU / VV BAU-STE und den weiteren anzuwenden Richtlinien zu beachten.
Stuttgart
Zu überwachende Baumaßnahme(n):
Bitte beachten, die Einsatzzeiten der Bauüberwachung BÜB OB/KIB und FBÜ 50 Hz sind vorrangig in Nachtschichten.
Am Haltepunkt Stuttgart-Feuerbach sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
— Barrierefreier Ausbau des Hausbahnsteigs am Gleis 131 auf einer Länge von 210 m mit einer Nennhöhe von 96 cm ü. SO,
— Anpassung der Zugänge an die neue Bahnsteighöhe,
— Anbindung der Entwässerung des Bahnsteigs über Kastenrinnen und Sammelleitungen an die Vorflut,
— Installation einer neuen Beleuchtungsanlage,
— Anpassung der Bahnsteigausstattung und der Wegeleitung,
— Herstellung der neuen Soll-Gleislage von Gleis 131,
— Umbau des Bahnsteigdachs am Hausbahnsteig am Gleis 131 (Herstellung Tragkonstruktion des Daches voraussichtlich im Jahr 2023),
(weitere Angaben siehe „Anlage 13 Erläuterungsbericht Verkehrsanlage und Anlage 14 Erläuterungsbericht 50 Hz“ sowie „Anlage 15 Bauphasenpläne“).
Die Leistungsbeschreibungen sind entsprechend der Vorschriften VV BAU / VV BAU-STE und den weiteren anzuwenden Richtlinien zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Anlage 1: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Bauüberwachung hier Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau (BÜB) zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2020/S [removed] am 23.9.2020,
— Anlage 2: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Bauüberwachung hier Bauüberwacherbahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2020/S [removed] am 23.9.2020.
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim nicht offenen Verfahren/ Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 1.4.2021 – 7.00 Uhr. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an: [removed]. Alle relevanten Vergabeunterlagen können auf der E-Vergabeplattform (Bieterportal) der Deutschen Bahn AG eingesehen und heruntergeladen werden.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland