Aufbau einer Big Data Infrastruktur und Umsetzungsunterstützung für datenbasierte Anwendungsfälle Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0091-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau einer Big Data Infrastruktur und Umsetzungsunterstützung für datenbasierte Anwendungsfälle
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung beim Aufbau und der Implementierung einer Big Data Infrastruktur, Umsetzungsunterstützung für datenbasierte Anwendungsfälle.
BVG
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung beim Aufbau und der Implementierung einer Big Data Infrastruktur, Umsetzungsunterstützung für datenbasierte Anwendungsfälle
Vertragslaufzeit: 1.7.2021-30.6.2025
1. Verlängerungsoption: 1.7.2025-30.6.2026,
2. Verlängerungsoption: 1.7.2026-30.6.2027,
3. Verlängerungsoption: 1.7.2027-30.6.2028.
3 Verlängerungsoptionen für jeweils 1 weiteres Jahr
1. Verlängerungsoption: 1.7.2025-30.6.2026,
2. Verlängerungsoption: 1.7.2026-30.6.2027,
3. Verlängerungsoption: 1.7.2027-30.6.2028.
Eine Beschränkung der Bieter findet erst nach der Auswertung Stufe 1 statt: Alle in die Prüfung und Wertung gelangenden Angebote werden gemäß dem Blatt „Bewertungsmatrix_vor_AngebPrä“ aus dem „Anhang 2 Bewertungssmatrix“ bewertet.
Nur die 6 besten Bieter werden anschließend zu Angebotspräsentationen eingeladen.
Der AG behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bietern über das erste Angebot zu verlangen. Für die Beantwortung der Aufklärungsfragen wird den Bietern eine angemessene Frist gesetzt.
Der AG behält sich ferner vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen sowie unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung zur Nachreichung oder Vervollständigung von fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, aufzufordern (§ 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften und einschließlich fehlender Preisangaben nachzufordern, soweit dies nach näherer Maßgabe von § 51 Abs. 3 SektVO zulässig ist.
Im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensbetätigung wird der AG diskriminierungsfrei darüber entscheiden, ob eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet wird oder nicht. Wird eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet, wird der Auftraggeber alle betroffenen Bieter diskriminierungsfrei zur Nachreichung der fehlenden oder unvollständigen Unterlagen auffordern. Für die Nachreichung wird eine angemessene Frist gesetzt.
Es besteht keine Berechtigung der Bieter, fehlende oder unvollständige Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde nachzureichen oder zu vervollständigen.
Das Recht des Auftraggebers, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der eingereichten Angebote. Die Bieter bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angabe der Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— zum Umsatz des Unternehmens die ausgeschriebene Leistung betreffend in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Min. 2,5 Mio. EUR Umsatz je Geschäftsjahr
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante1-3):
— Referenzen Personal (siehe Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb)
1. Referenzen R1.1 Koordinator und Vertreter „Projektsteuerung & Cloud“,
2. Referenzen R2.1 Koordinator und Vertreter „Projektsteuerung & Cloud“,
3. Referenzen R1.1 Koordinator und Vertreter „Umfeld & Größe“,
4. Referenzen R2.1 Koordinator und Vertreter „Umfeld & Größe“.
— Referenzen Projekte (siehe Allgemeine Verfahrenshinweise Nr. 2.2.2)
Angabe von möglichst 3 Referenzen über Beratung zu und Arbeiten mit Big Data-Lösungen
— Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren,
— Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Der Bieter hat min. 25 festangestellte Mitarbeiter.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
— Unternehmensdarstellung der Bieter
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend
Mit 3 potentiellen Bietern sollen Konditionen vertraglich vereinbart werden. Jeder Auftrag wird nach einem Mini-Wettbewerbs zwischen diesen 3 Bietern vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.