Konzeptverfahren Radenzer Straße ggü. 50, 52, 54 Referenznummer der Bekanntmachung: Radenzer50
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptverfahren Radenzer Straße ggü. 50, 52, 54
Das Grundstück Radenzer Straße ggü. 50, 52, 54 in 12437 Berlin liegt im Bezirk Treptow-Köpenick, im Ortsteil Baumschulenweg. Das Grundstück wird im Rahmen eines Konzeptverfahrens angeboten. Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an dem ca. 5 032 m2 großen Grundstück an Wohnungsbaugenossenschaften, genossenschaftlich organisierte Gruppen, soziale Träger oder einen Zusammenschluss dieser, die dauerhaft ein nichtgewinnorientiertes, selbstverwaltetes und/oder selbst-genutztes Wohnangebot mit dem Fokus der sozialen Mischung und einer Kita-Nutzung mit bis zu 100 Plätzen sicherstellen.
Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an dem ca. 5 032 m2 großen Grundstück an Wohnungsbaugenossenschaften, genossenschaftlich organisierte Gruppen, soziale Träger oder einen Zusammenschluss dieser, die dauerhaft ein nichtgewinnorientiertes, selbstverwaltetes und/oder selbst-genutztes Wohnangebot mit dem Fokus der sozialen Mischung und einer Kita-Nutzung mit bis zu 100 Plätzen sicherstellen.Bauvorhaben werden nach § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt, welcher auf die Umgebungsbebauung abstellt. Die Maßstäblichkeit der Bebauung soll sich behutsam in die Baustruktur des unmittelbaren Umfelds einfügen. Die nähere Umgebung ist geprägt durch Wohnnutzung.Charakteristisch sind 4- bis 5-geschossige Wohngebäude in offener bzw. geschlossener Bauweise und kleine 2,5-geschossige Eine neu geplante Bebauung sollte sich eher am4-geschossigen Geschosswohnungsbau orientieren.
Die Höhe der denkmalgeschützten Gebäudeauf der gegenüberliegenden Straßenseite (Eisenbahnersiedlung)darf nicht überschritten werden. Die architektonische Gestaltung muss sich dem ggü liegenden Denkmal unterordnen.Ein ausgewogener, dezenter Gesamteindruck ist daher erforderlich, das bedeutet: rhythmisch gegliederte Fassaden in gedeckten Farben, keine Fassadenmalereien oder Blockfarbengestaltungen, keine organisch gemusterten Lochblechverkleidungen oder Balkonbrüstungen.In Bezug auf die Qualität und Eignung des Freiflächenkonzepts ist insbesondere der Umgang mit der Erdgeschosszone im Bezug zum öffentlichen Raum zu berücksichtigen.Eine Vorgabe der Freiraumplanung ist die Herstellung einer öffentlich nutzbaren Grünverbindung vom Britzer. Zweigkanal in das bestehende Wohngebiet.Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit verbundenen Anforderungen des Grundstückseigentümers sowie zum Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Eigentümer ist berechtigt, die Verpflichtung zur Leistung einer Entschädigung bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf dadurch abzuwenden, dass er die Verlängerung des Erbbaurechts um die voraussichtliche Standdauer des Bauwerks anbietet. Lehnt der Erbbauberechtigte die Verlängerung ab, so erlischt der Anspruch auf Entschädigung. Satz 1 und 2 gelten nur, wenn der Eigentümer die Verlängerung des erbbaurechtes dem Erbbauberechtigten mindestens ein Jahr vor Ablauf des Erbbaurechts angeboten hat
Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter, verbindlicher Finanzierungsnachweis (Finanzierungszusage eines Dritten oder mehrerer Dritter oder/und Eigenmittelnachweis) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A, die Selbstauskunft AN und Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Bauaufträge oder Präqualifikationsnachweis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ oder Eigenerklärung (wenn keine Eintragung im ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt) gem. Vergabeunterlagen (siehe „Checkliste“ Ziff. 12 des Expose) abzugeben. Die Besonderen Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe „Checkliste“ im Expose Ziff. 12). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2).
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. „I.3) Kommunikation“ zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter „II.1.1) Bezeichnung des Auftrags“ aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Die Höhe der Gesamtinvestitionskosten muss vollständig durch Finanzierungsnachweise aus Eigenkapital, Fördermitteln und Fremdkapital gedeckt sein (vgl. Formvorlage „Angebot Konzeptverfahren“ Ziffer 4). Der Eigenkapitalanteil muss mindestens 20 % der Gesamtinvestitionskosten betragen und durch Vorlage von Kontoauszügen, Depotauszügen etc. nachgewiesen werden. Das Fremdkapital muss durch Finanzierungsbereitschaftserklärungen nachgewiesen werden. Bei Verwendung von Fördermitteln bedarf es der Darlegung des Fördermittelprogramms und der Fördermittelhöhe.
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – siehe Besondere Vertragsbedingungen zum MindeststundenentgBVB Teil B) – sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM – Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über itwo-tender bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf itwo-tender notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3)
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über itwo-tender erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf itwo-tender hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen.
Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt II.2.14) Hinweis bei Errichtung von geförderten Wohnungen:
Bei der Verwendung von Fördermitteln ist das Förderprogramm anzugeben und die voraussichtliche Förderhöhe. Die Kapitaldienstfähigkeit (Deckung der laufenden Aufwendungen für Kapital- und Bewirtschaftungskosten durch Mieterträge) muss unter Berücksichtigung der Finanzierungsmittel und deren Konditionen gewährleistet sein. Insbesondere bei einer möglichen Aufteilung nach WEG muss die Kapitaldienstfähigkeit für die einzelnen Wohnungen auch unter Berücksichtigung der miet- und belegungsgebundenen Gegebenheiten vorhanden sein. Um dies zu erreichen, ist ggf. der vorgegebene Eigenkapitalanteil von 20 % zu erhöhen. Im Falle der Bildung von Wohnungseigentum sollte für die geförderten Wohnungen lediglich ein gemeinsames Wohnungsgrundbuchblatt angelegt werden. Für Rücksprachen steht die
IBB zur Verfügung.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 17.5.2021 um 12.00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform itwo-tender einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf itwo-tender einzusehen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn beihilfen- oder haushaltsrechtliche Hinderungsgründe bestehen und erkennbar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann. Kosten für die Beteiligung am Konzeptverfahren und die Ausarbeitung von Angeboten werden nicht erstattet, auch wenn das Verfahren aufgehoben werden würde. Der Vertragsschluss steht ggf. unter Gremienvorbehalt. Unzulässige Doppelangebote: Mehrere vorliegende Angebote eines Bieters bzw. einer Bietergemeinschaft sind i. d. R. unzulässig und deshalb auszuschließen.Weiteres ist dem Exposé zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]