Beratung, Beprobung, Lieferung sowie Montage und Wartung von Trinkwasserspendern inklusive CO2 Flaschen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung, Beprobung, Lieferung sowie Montage und Wartung von Trinkwasserspendern inklusive CO2 Flaschen
Die Liefer- und Dienstleistung besteht aus der Beprobung von Trinkwasserinstallationen, Beratungsdienstleistung, dem Aufstellen, Installieren und Warten von Trinkwasserspendern und zugehörigen Ersatzteile inklusive CO2 Flaschen in allen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).
Die Liefer- und Dienstleistung besteht aus der Beprobung von Trinkwasserinstallationen, Beratungsdienstleistung, dem Aufstellen, Installieren und Warten von Trinkwasserspendern und zugehörigen Ersatzteile inklusive CO2 Flaschen in allen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich um eine Rahmenvertragsausschreibung über die Zentrale Vergabestelle der Finanzbehörde Hamburg. Für die Gesamtdienstleistung hat Hamburg Wasser aus sachlichen Gründen ein Alleinstellungsmerkmal. nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b, Abs. 6 VgV.
Aufgrund des Versorgungsmonopol für Trinkwasser mit Anschluss- und Benutzerzwang (§ 4 Abs. 2 HBauO) besteht keine Wahl des Wasserversorgers. Kernaufgabe des Wasserversorger Hamburger Wasserwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HWW) ist die einwandfreie Trinkwasserversorgung der Hamburger Bürgerinnen und Bürger gemäß Gestattungsvertrag.
Die Beprobung der Hausinstallation wird durch das HWW Trinkwasserlabor nach den Kriterien der Trinkwasserverordnung in der gültigen Fassung sowie des Parameters pseudomonas aeruginosa durchgeführt. Eine Beprobung der Hausinstallation ist notwendig, da von HWW eine Trinkwasserqualität nur bis zur Übergabestelle gewährleistet wird. Mit der Beprobung kann diese Garantie auf die Anschlussstelle des Trinkwasserspenders ausgeweitet werden. Die Ergebnisse der Beprobung werden bei HWW bewertet und anschließend der Dienststelle zur Verfügung gestellt. Dabei erfolgt eine Beratung durch HWW, wenn die Ergebnisse nicht der Trinkwasserverordnung entsprechen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Die zur Beauftragung vorgesehenen Aufgaben sind:
— Beratungsdienstleistungen zur Identifizierung der optimalen Geräte – und Standortwahl,
— Beprobung der Hausinstallation inkl. der anschließenden Ergebnisbewertung und Beratung bei möglichen Auffälligkeiten,
— Inbetriebnahme der Trinkwasserspender ohne zusätzlichen Filter zur Vermeidung von zusätzlichem Wartungsaufwand,
— turnusmäßig halbjährliche Wartung,
— erforderlicher Störungsbehebung,
— Kundenbetreuung über Hotline und individualisiertes Mailpostfach.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburgwasser.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.