Datenschutzfolgeabschätzungen und Verarbeitungstätigkeiten Referenznummer der Bekanntmachung: AL 18/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datenschutzfolgeabschätzungen und Verarbeitungstätigkeiten
Datenschutzfolgeabschätzungen und Verarbeitungstätigkeiten.
Berlin
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen und Verarbeitungstätigkeiten nach § 35 DSGVO für die Charité – Universitätsmedizin Berlin.
2 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020: Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz bei Auftraggebern.
Zu Eignungskriterium 1: Mindestumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungsaufträgen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (netto) in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Beschäftigtenzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020,
3. Unternehmensreferenzen der letzten 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020: Nachzuweisen sind mind. 3 Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte vergleichbare Beratungsaufträge aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz bei Auftraggebern.
Zu Eignungskriterium 2: In jedem der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens folgende Anzahl von Mitarbeiter*innen, die die Voraussetzungen der Leistungsbeschreibung erfüllen:
a) mind. 1 Senior-Berater und
b) mind. 5 Berater
Zu Eignungskriterium 3:
a) Bei jeder der 3 Referenzen handelt es sich um einen Auftrag aus dem Gesundheitswesen.
b) Weiterhin muss eine der 3 Referenzen die Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO (DSFA) im klinischen Bereich sein.
c) Weiterhin muss eine der 3 Referenzen aus dem Bereich der Durchführung von datenschutzrechtlichen Risikoanalysen stammen.
d) Darüber hinaus muss der Umfang bei einer der 3 Referenzen insgesamt mind. 75 Personentage und bei den anderen 2 der 3 Referenzen mind. 40 Personentage aufweisen.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Kein Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]