Generalplanerleistungen für einen Neubau der BSR
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.phase1.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für einen Neubau der BSR
Die BSR beabsichtigt die Errichtung eines neuen Standorts auf dem Gelände ihres ehemaligen Recyclinghofes am Bahnhof Südkreuz im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die zu erstellende Planung bezieht sich auf eine Gebäudeensemble (Bauteile A und B) mit insgesamt bis zu 55 000 qm BGF. Der Bauteil A soll von der BSR genutzt werden und auf ca. 15 000 qm NUF Raum für ca. 685 Arbeitsplätze bieten. Neben Büroflächen sollen weitere Funktionen u. a. ein Konferenzzentrum sowie öffentlich zugängliche Bereiche untergebracht werden. Bauteil B soll als Bürogebäude zur externen Vermietung mit Konferenzbereichen und ggf. öffentlich zugängliche Bereichen im EG geplant werden.
Eine zentrale Rolle in den Entwürfen beider Bauteile soll die Nachhaltigkeit im Sinne der Kreislaufwirtschaft (C2C) spielen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Projekt in möglichst weiten Teilen (vorzugsweise den Bauabschnitt A) in einer Weise umzusetzen, die einen hohem Vorfertigungsgrad zulässt.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts eine der Preisträgerinnen/einen der Preisträger mit Generalplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume), § 38 HOAI (Freianlagen), § 51 HOAI (Tragwerksplanung) und § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) sowie Beratungsleistungen, insbesondere gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1, namentlich Nr. 1.2 Bauphysik, 1.3 Geotechnik und 1.4 Ingenieurvermessung, sowie Leistungen für den Brandschutz gem. AHO Nr. 17 stufenweise zu beauftragen, wenn und soweit der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund stünde der Beauftragung insbesondere dann entgegen, wenn die Ausloberin das Projekt nicht oder nur hinsichtlich des Teils A realisiert (näheres hierzu siehe Anlage 1 zu dieser Wettbewerbsbekanntmachung).
Es wird zunächst ein nichtoffener Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt.
Der Wettbewerb richtet sich an ArchitektInnen als GeneralplanerInnen in Zusammenarbeit mit FreianlagenplanerInnen, TragwerksplanerInnen, TA-PlanerInnen als Fachberaterinnen.
Die Ausloberin wird bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beauftragung zunächst die Gewinnerin bzw. den Gewinner des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots auffordern und nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit dieser/diesem auf der Grundlage eines entsprechenden Generalplaner-Vertragsentwurfes Auftragsgespräche führen. Sollten diese Auftragsgespräche nicht zu einer Beauftragung führen, wird die Ausloberin alle Preisträgerinnen/Preisträgern des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots und der genannten Eignungsnachweise auffordern und mit ihnen Auftragsgespräche führen.
Der Auftraggeber beabsichtigt das Projekt modellbasiert durch die konsequente Anwendung der BIM-Methodik (Building Information Modeling) im Planungsprozess, der Bauausführung sowie im Übergabe- und Inbetriebsetzungsprozess durchzuführen (näheres hierzu siehe VI.3) und Anlage 1 zu dieser Wettbewerbsbekanntmachung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl der TeilnehmerInnen am Wettbewerb erfolgt aufgrund von formalen Teilnahmebedingungen (A) sowie der Bewertung der Auswahlkriterien der eingereichten Referenzen (B).
A Formale Teilnahmebedingungen für BewerberInnen:
I. Fristgerechter Eingang der Bewerbung,
II. Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars mit nachfolgenden Angaben und Eigenerklärungen:
1. Bewerberkonstellation (EinzelbewerberIn/Generalplanungsunternehmen o. Bewerbergemeinschaft),
2. Angaben zum/zur BewerberIn (Kontaktdaten).
Folgende Eigenerklärungen müssen im Teilnahmewettbewerb abgegeben werden.
3.1) Eigenerklärung zur berufl. Qualifikation (siehe III.2.1)),
3.2) Eigenerklärung gem. §§ 123 u.124 GWB über das Nichtzutreffen mögl. Ausschlussgründe,
3.3) Eigenerklärung zu wirtschaft. Verknüpfungen,
3.4) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 VgV besteht.
B Angaben zu Referenzprojekten, die eigenverantwortl. bearbeitet wurden.
1. Referenzprojekte Objektplanung für Gebäude u. Innenräume:
A1 Projekttyp d.h. Komplexität der Planungsanforderung durch Nennung der Honorarzone (4-fache Wichtung),
A2 Baumaßnahme, d.h. Umbau, Sanierung o. Neubau (2-fach),
A3 Leistungsbild, ausgedrückt durch Nennung der bearbeitete,n LPH (4-fache),
A4 Projektgröße durch Nennung der qm BGF o.i. (4-fach),
A5 Status Realisierung (1-fach),
A6 Aktualität des Projekts durch Nennung des Jahres des Abschlusses der vom Bewerber eigenverantwortl. erbrachten Leistungen; (2-fach),
A7 Generalplanerleistung, Lstg. gem. §§ 33ff, 49ff u. 53ff HOAI (2-fach),
A8 Zertifizierung: Projekt wurde anhand eines Bewertungssystems für nachhaltiges Bauen zertifiziert, BNB, DGNB o. vergleichb. Zertifizierungssysteme, (1-fach).
Bei der Bewertung der planerisch-gestalterischen Leistungsfähigkeit (Kriterium B1, B2 u. B3) wird der Auftraggeber durch ein Gremium beraten, dem u. a. 2 vom Preisgericht u. vom Auftraggeber unabhängige Architektinnen bzw. Architekten angehören.
Bewertet wird die planerisch-gestalterische Leistungsfähigkeit ausschließlich anhand der Angaben im Online- Bewerbungsformular sowie den Darstellungen in den mit der Bewerbung eingereichten Bilddateien zu den Referenzprojekten unter Berücksichtigung der Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt sowie den in Abschnitt II.2.4) genannten Anforderungen.
Das Kriterium B1 umfasst die Qualität des jeweiligen Referenzprojekts, inwiefern es eine reduzierte oder neutralisierte Auswirkung auf die Umwelt hat oder wie es zur Regenerierung der Umwelt beiträgt, wobei der Schwerpunkt auf 4 Unterkriterien liegt.
— Energie,
— Kreislauffähigkeit,
— Gesundheit und Wohlbefinden,
— Umwelt- u. soziale Aspekte.
Das Kriterium B2 umfasst die folgenden Aspekte, die nicht separat bewertet und nicht zueinander gewichtet werden, sondern in der Gesamtschau bewertet werden (integrierte Bewertung). Die Originalität-Innovation der Entwürfe für die Referenzprojekte 1 bis 3 wird anhand der mit den eingereichten Bilddateien nachvollziehbar
Dargestellten Lösungen, unter Beachtung der Angaben zu den technischen Kriterien mit Bezug auf die Referenz(en) beurteilt:
— Integration in den Kontext,
— räumliche Lösungen,
— Integration von öffentlichen Räumen,
— Materialität/Erscheinungsbild.
Das Kriterium B3 umfasst die folgenden 5 Unterkriterien, die die Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt definieren, und berücksichtigt alle in den eingereichten Bilddateien dargestellten Informationen, die sich auf die Referenz(en) beziehen:
— innerstädtische Lage/städtischer Kontext,
— Komplex aus mehreren Gebäuden/Gebäudeeinheiten,
— Gestaltung von Büoräumen,
— gemischte Nutzung,
— Gestaltung gebäudeöffentlicher Räume (Eingangshalle, Konferenzbereiche, Betriebsrestaurant, sonstige öffentll. Bereiche).
Die Bewertung zu B3 ist „durchschnittlich“, wenn keine o. bis zu 2 Unterkriterien zutreffen, „hoch“, wenn 3 o. 4 zutreffen und „hervorragend“, wenn alle 5 Unterkriterien zutreffen.
Weitere Details siehe Anl. 1 (Download, siehe VI.3)).
ArchitektIn als GeneralplanerIn (als Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft o. als Unterauftragnehmer auch: LandschaftsarchitektIn, IngenieurIn.) Berufsqualifikation gem. VgV § 75 (1), (2), (3). Ist im Herkunftsland d. Berufsbezeichnung nicht gesetzl. geregelt, erfüllt d. fachl. Voraussetzung, wer über ein Dipl., Zeugnis o. sonstigen Nachweis verfügt, d. n.d. Richtlinie 2013/55/EU anerkannt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Hauptkriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe sind nachfolgend gelistet, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt.
— Entwurfsidee,
— Städtebauliche Bezüge,
— Gestaltung der Baukörper und Freiräume sowie Aufteilung (Bauteile A und B),
— Innere und äußere Erschließung,
— Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
— Funktionalität.
Zusätzlich für Phase 2:
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb.
(Vorbehaltlich noch ausstehender Bestätigung dieser Kriterien im Rahmen des Preisgerichtskolloquium.)
Die Auftragsvergabe wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien erfolgen:
— Höhe des Honorarangebots (mind. 30 %),
— Wettbewerbsergebnis (mind. 50 %),
— weitere qualitätsbezogene Kriterien wie Organisation, Zeitplanung/Projektteam, BIM-Konzept (bis zu 20 %).
Es ist beabsichtigt, 3 Preise zu vergeben:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
Summe: [Betrag gelöscht] EUR.
Alle Angaben netto.
Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich.
In der 1. Phase des Wettbewerbsverfahrens wird an alle Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 1. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von [Betrag gelöscht] EUR (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Zusätzlich wird an alle Teilnehmenden der 2. Phase, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 2. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von [Betrag gelöscht] EUR (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Alle Angaben netto.
Teilnehmende, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Fristwahrung, Nachforderung
Nicht fristgerecht eingegangene o. unvollständige Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Nachforderungen bleiben vorbehalten. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
II. Beizubringende Nachweise im anschl. Verhandlungsverfahren (zum Nachweis der Eignung):
Hinweis: zum Thema Verhandlungen bzw. Verhandlungsverfahren siehe II.2.4) sowie Anlage 1.
Vorab der Verhandlungen bzw. des Verhandlungsverfahrens wird eine Eignungsprüfung durchgeführt, zu der die zur Angebotsabgabe aufgeforderten PreisträgerInnen des Wettbewerbs folgende Nachweise zu erbringen haben (die Nachweise können gem. § 47 VgV durch Unterauftragnehmer erbracht werden).
1. Nennung aller Mitglieder des Generalplanungsteams (u. a. TWP, TA, Freianlagen, Bauphysik, Brandschutz) sofern nicht bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens benannt.
2. Nachweise der berufl. Qualifikation gem. III.1.10 A 2c). von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (sofern nicht im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bereits erbracht) o. Unterauftragnehmern, die im Wege der Eignungsleihe gem. §47 VgV nach dem Wettbewerb u. vor den Verhandlungen bzw. Verhandlungsverfahren einer Bietergemeinschaft hinzugefügt werden.
3. Bestätigung der Versicherung des/der BewerberIn, dass sie im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR für Personen- u. 1,0 Mio. EUR für Sachschäden zur Verfügung stellen wird u. diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechterhalten wird. Die Berufshaftpflichtversicherung muss sich auch auf die Leistungen von UnterauftragnehmerInnen beziehen. (Hinweis zum beabsichtigen Abschluss einer All-Risk-Versicherung durch den AG siehe Anlage 1).
4. Nachweis zur wirtschaftl. u. finanziellen Leistungsfähigkeit: mind. Honorarumsatz i. H. v. durchschnittl. 2,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr jeweils für Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 u. Fachplanung der Techn. Ausrüstung gem. §55 HOAI 2013, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
5. Nachweis einer durchschnittlichen Anzahl von angestellten techn. Mitarbeitenden mit akad. Abschluss (Diplom, MA, BA o. vglb. in einem relevanten Fachgebiet), inkl. Inhabern in den letzten 3 abgeschl. Kalenderjahren, die mit entspr. Planungsleistungen der Objektplanung bei Gebäuden beschäftigt waren. Die nachzuweisende Mindestmitarbeiterzahl (Vollzeit o. entspr. Vollzeitäquivalente) für die betreffenden Planungsleistungen beträgt:
Objektplanung für Gebäude: 20, Objektplanung für Freianlagen: 3, Fachplanung TA: 20, Fachplanung TWP: 10.
Die gen. MitarbeiterInnen müssen ü. mind. 2 J. Berufserfahrung nach Hochschulabschluss verfügen. Ein/e ProjektleiterIn muss ü. mind. 10 J. Berufserfahrung nach Hochschulabschluss u. nachgewiesene Erfahrung in der Projektleitung eines Projekts mit vglb. Komplexität u. in der Generalplanung verfügen. Für die Leistungsphase 8 soll ein/e ProjektleiterIn über mind. 10 Jahre Erfahrung in der Bauleitung eines Projekts mit vglb. Komplexität verfügen.
6. Nachweis, Leistungen d. Objektplanung, TA u. TWP innerhalb der letzten abgeschl. 5 Kalenderjahre in allen LPH bzw. Anl.-Gruppen (LPH 1-8 gem. § 34, Anl.-Gr. 1-8 und LPH 1-8 gem. §55, LPH 1-5 gem. § 51 HOAI) abgeschlossen zu haben.
7. Im Falle einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung aller Mitglieder gesamtschuldnerisch zu haften. Der/die GeneralplanerIn/ArchitektIn ist als bevollmächtigte/r VertreterIn zu benennen.
8. ggf. Verpflichtungserklärungen der UnterauftragnehmerInnen.
9. Eigenerklärung/Nachweis zur Erfüllung von Mindestanforderungen bzgl. Projektbearbeitung mit BIM- Methodik (siehe auch Anlage 1, zu VI.3), Nr. 3).
Die Nachweise können ggf, auch durch Unterauftragnehmer erbracht werden, Nachweise unter Nr. 6 können anhand mehrerer Referenzprojekte erbracht werden.
Beginn Wettbewerb: 5/2021
Abgaben: 1.Phase: 8/2021, 2.Phase: 11/2021
Weitere Angaben: s. Anlage 1 (Download unter www.phase1.de/bsr).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.