244596 – Barrierefreier Ausbau der U-Bahn Haltestelle Rathaus, Hier Elektroinstallationsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
244596 – Barrierefreier Ausbau der U-Bahn Haltestelle Rathaus, Hier Elektroinstallationsarbeiten
Elektroinstallationsarbeiten für die folgende Baumaßnahme: Die Haltestelle Rathaus soll barrierefrei ausgebaut werden. Hierzu erfolgt der Einbau von 2 Personenaufzügen zur Überbrückung der Straßen- zur Bahnsteigebene in der Nähe der bestehenden Treppenanlagen am Rathausmarkt.
Die Haltestelle Rathaus soll barrierefrei ausgebaut werden. Hierzu erfolgt der Einbau von 2 Personenaufzügen zur Überbrückung der Straßen- zur Bahnsteigebene in der Nähe der bestehenden Treppenanlagen am Rathausmarkt.
Bedingt durch den Einbau der Aufzugsschächte auf der Westseite der Station wird es notwendig, die derzeitigen Technikräume neu zu positionieren. Durch die Neuanordnung werden ebenfalls die Unterverteilung sowie die 750V Anlage neu positioniert.
Die Versorgung der neuen Aufzüge und der neuen Unterverteilung erfolgt aus der bestehenden Niederspannungsschaltanlage aus dem östlichen Teil des Bahnhofs.
Die zu verlegenden Niederspannungskabel verlaufen vom Niederspannungsraum zunächst durch den Verlegeschacht (Kriechkeller) unterhalb des Bahnsteiges auf neu zu errichtenden Kabeltrassen. Alle Anlagen wie Verteiler, Räume und der Aufzugsmaschinenräume (AMR) Schalterhalle A für den Aufzug werden direkt aus dem Verlegeschacht heraus erschlossen. Die Anbindung des AMR Schalterhalle B wird vom Bestandsbereich des Verlegeschachtes aus, über eine Vorsatzwand (neuer Bereich) bis zum AMR erschlossen.
Zur Gleisquerung sind Betonkanäle im Gleisbett vorgesehen, welche über den Verlegeschacht erreicht werden.
Für die Beleuchtung der Aufzugsmaschinenräume und der neuen Technikräume werden Rohrleuchten mit LED-Technik eingesetzt. Die Bahnsteige werden mit einem neuen Leuchtenbandsystem ausgestattet. Dieses fungiert gleichzeitig als Versorgungstrassensystem für die im Deckenbereich befindlichen Komponenten wie Zugzielanzeiger, Kameras etc..
An den Bahnsteigen wird eine Akzentbeleuchtung auf der Wand montiert und die Beleuchtung der eingelassenen Sitzbänke wird erneuert.
Die Schalterhallen A und B werden ebenfalls durch Rohrleuchten in LED Technik ausgestattet.
Der barrierefreien Ausbau der U-Bahn-Haltestelle Rathaus erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der BOStrab, den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, den technischen Regeln für Straßenbahnen Elektrische Anlagen (TRStrab EA) und den Richtlinien für Planung, Entwurf und Bau von U-Bahnanlagen für elektrisch Anlagen (RUEA).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
244596 – Barrierefreier Ausbau der U-Bahn Haltestelle Rathaus, Hier Elektroinstallationsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsaufforderung / Ausschreibung erfolgt nach der Prüfung der Teilnahmeanträge nur an die qualifizierten Bewerber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]