244596 – Barrierefreier Ausbau der U-Bahn Haltestelle Rathaus, Hier Elektroinstallationsarbeiten

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

244596 – Barrierefreier Ausbau der U-Bahn Haltestelle Rathaus, Hier Elektroinstallationsarbeiten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Elektroinstallationsarbeiten für die folgende Baumaßnahme: Die Haltestelle Rathaus soll barrierefrei ausgebaut werden. Hierzu erfolgt der Einbau von 2 Personenaufzügen zur Überbrückung der Straßen- zur Bahnsteigebene in der Nähe der bestehenden Treppenanlagen am Rathausmarkt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Haltestelle Rathaus soll barrierefrei ausgebaut werden. Hierzu erfolgt der Einbau von 2 Personenaufzügen zur Überbrückung der Straßen- zur Bahnsteigebene in der Nähe der bestehenden Treppenanlagen am Rathausmarkt.

Bedingt durch den Einbau der Aufzugsschächte auf der Westseite der Station wird es notwendig, die derzeitigen Technikräume neu zu positionieren. Durch die Neuanordnung werden ebenfalls die Unterverteilung sowie die 750V Anlage neu positioniert.

Die Versorgung der neuen Aufzüge und der neuen Unterverteilung erfolgt aus der bestehenden Niederspannungsschaltanlage aus dem östlichen Teil des Bahnhofs.

Die zu verlegenden Niederspannungskabel verlaufen vom Niederspannungsraum zunächst durch den Verlegeschacht (Kriechkeller) unterhalb des Bahnsteiges auf neu zu errichtenden Kabeltrassen. Alle Anlagen wie Verteiler, Räume und der Aufzugsmaschinenräume (AMR) Schalterhalle A für den Aufzug werden direkt aus dem Verlegeschacht heraus erschlossen. Die Anbindung des AMR Schalterhalle B wird vom Bestandsbereich des Verlegeschachtes aus, über eine Vorsatzwand (neuer Bereich) bis zum AMR erschlossen.

Zur Gleisquerung sind Betonkanäle im Gleisbett vorgesehen, welche über den Verlegeschacht erreicht werden.

Für die Beleuchtung der Aufzugsmaschinenräume und der neuen Technikräume werden Rohrleuchten mit LED-Technik eingesetzt. Die Bahnsteige werden mit einem neuen Leuchtenbandsystem ausgestattet. Dieses fungiert gleichzeitig als Versorgungstrassensystem für die im Deckenbereich befindlichen Komponenten wie Zugzielanzeiger, Kameras etc..

An den Bahnsteigen wird eine Akzentbeleuchtung auf der Wand montiert und die Beleuchtung der eingelassenen Sitzbänke wird erneuert.

Die Schalterhallen A und B werden ebenfalls durch Rohrleuchten in LED Technik ausgestattet.

Der barrierefreien Ausbau der U-Bahn-Haltestelle Rathaus erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der BOStrab, den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, den technischen Regeln für Straßenbahnen Elektrische Anlagen (TRStrab EA) und den Richtlinien für Planung, Entwurf und Bau von U-Bahnanlagen für elektrisch Anlagen (RUEA).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 145627007
Bezeichnung des Auftrags:

244596 – Barrierefreier Ausbau der U-Bahn Haltestelle Rathaus, Hier Elektroinstallationsarbeiten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/11/2020
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angebotsaufforderung / Ausschreibung erfolgt nach der Prüfung der Teilnahmeanträge nur an die qualifizierten Bewerber.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/02/2021