Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen (SbaD) für DB Konzern 2021−2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47000
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen (SbaD) für DB Konzern 2021−2022
Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen (SbaD) für DB Konzern 2021−2022.
N1 (KIE) Kiel und N1 (HMB) Hamburg
N1 (KIE) Kiel und N1 (HMB) Hamburg.
N2 (BRE) Bremen und N2 (OSN) Osnabrück
N2 (BRE) Bremen und N2 (OSN) Osnabrück.
N3 (HAN) Hannover
N3 (HAN) Hannover.
O1 (SWE) Schwerin
O1 (SWE) Schwerin.
O2 (NSZ) Neustrelitz
O2 (NSZ) Neustrelitz.
O3 (BLN) Berlin
O3 (BLN) Berlin.
O4 (CS) Cottbus
O4 (CS) Cottbus.
SO1 (HL) Halle
SO1 (HL) Halle.
SO2 (EF) Erfurt
SO2 (EF) Erfurt.
SO3 (ZWI) Zwickau
SO3 (ZWI) Zwickau.
SO4 (MGB) Magdeburg
SO4 (MGB) Magdeburg.
SO5 (LPZ) Leipzig
SO5 (LPZ) Leipzig.
SO6 (DRE) Dresden
SO6 (DRE) Dresden.
W1 (HA) Hagen
W1 (HA) Hagen.
W2 (DÜS) Düsseldorf
W2 (DÜS) Düsseldorf.
W3 (KÖL) Köln
W3 (KÖL) Köln.
W4 (HM) Hamm
W4 (HM) Hamm.
W5 (DU) Duisburg
W5 (DU) Duisburg.
M1 (KSL) Kassel
M1 (KSL) Kassel.
M2 (FFM) Frankfurt
M2 (FFM) Frankfurt.
M3 (KO) Koblenz
M3 (KO) Koblenz.
M4 (MZ) Mainz
M4 (MZ) Mainz.
SW1 (SBR) Saarbrücken
SW1 (SBR) Saarbrücken.
SW2 (STG) Stuttgart
SW2 (STG) Stuttgart.
SW3 (KAR) Karlsruhe
SW3 (KAR) Karlsruhe.
SW4 (ULM) Ulm
SW4 (ULM) Ulm.
SW5 (FBU) Freiburg
SW5 (FBU) Freiburg.
S1 (WÜR) Würzburg und S1 (NÜR) Nürnberg
S1 (WÜR) Würzburg und S1 (NÜR) Nürnberg.
S2 (AUG) Augsburg und S2 (MÜ) München und S2 (REG) Regensburg
S2 (AUG) Augsburg und S2 (MÜ) München und S2 (REG) Regensburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
N1 (KIE) Kiel und N1 (HMB) Hamburg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
N2 (BRE) Bremen und N2 (OSN) Osnabrück
Abschnitt V: Auftragsvergabe
N3 (HAN) Hannover
Abschnitt V: Auftragsvergabe
O1 (SWE) Schwerin
Abschnitt V: Auftragsvergabe
O2 (NSZ) Neustrelitz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
O3 (BLN) Berlin
Abschnitt V: Auftragsvergabe
O4 (CS) Cottbus
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SO1 (HL) Halle
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SO2 (EF) Erfurt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SO3 (ZWI) Zwickau
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SO4 (MGB) Magdeburg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SO5 (LPZ) Leipzig
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SO6 (DRE) Dresden
Abschnitt V: Auftragsvergabe
W1 (HA) Hagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
W2 (DÜS) Düsseldorf
Abschnitt V: Auftragsvergabe
W3 (KÖL) Köln
Abschnitt V: Auftragsvergabe
W4 (HM) Hamm
Abschnitt V: Auftragsvergabe
W5 (DU) Duisburg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
M1 (KSL) Kassel
Abschnitt V: Auftragsvergabe
M2 (FFM) Frankfurt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
M3 (KO) Koblenz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
M4 (MZ) Mainz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SW1 (SBR) Saarbrücken
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SW2 (STG) Stuttgart
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SW3 (KAR) Karlsruhe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SW4 (ULM) Ulm
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SW5 (FBU) Freiburg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S1 (WÜR) Würzburg und S1 (NÜR) Nürnberg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S2 (AUG) Augsburg und S2 (MÜ) München und S2 (REG) Regensburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.