Planung, Schlüsselfertige Errichtung, Betreiben und Rückbau von Mietcontainern in 2 Losen, BPol Rotenburg a.d.F. – VOEK 073-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 073-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Schlüsselfertige Errichtung, Betreiben und Rückbau von Mietcontainern in 2 Losen, BPol Rotenburg a.d.F. – VOEK 073-21
Planung, schlüsselfertige Errichtung, Betreiben und Rückbau von Mietcontainern als Interimslösung bis zur Errichtung/Sanierung der Bestandsgebäude auf der Liegenschaft des Nutzers Bundespolizei.
Containeranlage Lehrsäle
Bundespolizeiausbildungszentrum
Dickenrücker Straße 30
36199 Rotenburg a.d.F.
Planung, schlüsselfertige Erstellung, Vermietung, Betreiben und Rückbau einer Containeranlage als Interimslösung für Lehrsäle.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat den Bedarf an einer bis zu dreigeschossigen Containeranlage auf der Liegenschaft Dickenrücker Straße 30 in 36199 Rotenburg an der Fulda für eine Standzeit von 2 Jahren mit Verlängerungsoption.
Die aus maximal 3 Geschossen bestehende Containeranlage dient der temporären Ausbildung von Polizeianwärtern bis zur Errichtung/Sanierung von den Bestandsgebäuden auf der Liegenschaft. Die Containeranlage soll auf dem jetzigen Antreteplatz errichtet werden.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist ein vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränktes Angebot für eine schlüsselfertige Containeranlage zur Miete abzugeben. Hierzu sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Nach Ablauf der Mietdauer ist die Anlage durch den Vermieter entsprechend vollständig zurückzubauen.
Der Vermieter führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind, einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter- und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben, einschließlich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination; Grundstücksherrichtung, Erschließung und Energieversorgung; Einbau sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt; Brandschutzkonzept; Wartung / Inspektion / Instandhaltung / Notdienstbereitschaft.
Darüber hinaus räumt der Vermieter die Option zur Vertragsverlängerung ab dem 1.8.2023 für die Dauer von 2 x 1 Jahr ein. Will der Mieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so muss er den Vermieter spätestens 6 Monate vor dem Ende der Festmietzeit und 6 Monate vor dem Ende der 1. Verlängerungszeit davon durch eingeschriebenen Brief unterrichten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Posteingang beim Vermieter. Wird die erste Option nicht ausgeübt, erlöschen auch darauffolgende Optionen ersatzlos.
Zuschlagskriterien
1. Zuschlagskriterium: Preiskomponenten mit einer Gewichtung von insgesamt 70 %, maximale Punktzahl: 30 Punkte
1.1 Unterkriterium Mietpreis / Monat in Euro für die Festlaufzeit des Mietvertrages von 2 Jahren inklusive Umsatzsteuer mit einer Gewichtung von 80 %, max. Punktzahl 10 Punkte,
1.2 Unterkriterium Mietpreis / Monat für die 1. Verlängerungsoption des Mietvertrages von 1 Jahr inkl. Umsatzsteuer mit einer Gewichtung von 12 %, max. Punktzahl 10 Punkte,
1.3 Unterkriterium Mietpreis / Monat für die 2. Verlängerungsoption des Mietvertrages von 1 Jahr inkl. Umsatzsteuer mit einer Gewichtung von 8 %, max. Punktzahl 10 Punkte.
Bewertung:
Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Berechnung der Punktzahl pro Preis = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente – Preiskomponente des Angebots): Angebot niedrigste Preiskomponente x max. Punktzahl pro Preiskomponente.
Vorgabe Wertung:
Die niedrigste Preiskomponente erhält die volle Punktzahl pro Preiskomponente. Für das Zweifache dieser Preiskomponente werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o. g. Formel mit bis zu 2 Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
2. Zuschlagskriterium: Übergabetermin mit einer Gewichtung von 30 %, maximale Punktzahl 22 Punkte
Zieltermin zur Übergabe ist der 1.7.2021.
Die verbindliche Datumsangabe des Bieters zur Übergabe der Containeranlagen wird wie folgt mit Punkten bewertet:
Bei Einhaltung des Zieltermins zur Übergabe am 1.7.2021 erhält der Bieter die max. Punktzahl von 22 Punkten.
Bei Angabe eines späteren Datums zur Übergabe werden Punkte je Arbeitstag (Mo – Fr ohne Samstage und Sonntage) wie folgt abgezogen:
Punktabzug je Arbeitstag bei späterer Übergabe bis zum 30.7.2021.
Berechnungsbeispiel:
Übergabedatum: 2.7.2021 = 21 Punkte
Übergabedatum: 5.7.2021 = 20 Punkte
Übergabedatum: 6.7.2021 = 19 Punkte, weitere Berechnung fortführend bis zum
Übergabedatum: 30.7.2021 = 1 Punkt, Übergabedatum: 2.8.2021 = 0 Punkte
Übergabetermin früher als der 1.7.2021 = 0 Punkte
Bei Überschreitung des spätesten Übergabetermins 2.8.2021 erfolgt der Ausschluss des Angebotes, also ab dem 3.8.2021.
Es ist vom Bieter ein Ablaufplan zur zeitlichen Darstellung der Lieferung und Errichtung mit Ausweisung eines Übergabetermins einzureichen.
Bewertungsmethode und Zuschlag:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Diese errechnet sich aus:
1. Zuschlagskriterium Preis (70 %) der gewichteten Summe der Punkte für die Preise 1.1 gewichtete Punkte des Mietpreises Festlaufzeit + 1.2 gewichtete Punkte des Mietpreises 1.Verlängerungsoption + 1.3 gewichtete Punkte des Mietpreises 2.Verlängerungsoption und
2. Zuschlagskriterium Übergabetermin (30 %) der gewichteten Punktzahl.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl für den Übergabetermin den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Containeranlage Polizeiärztlicher Dienst
Bundespolizeiausbildungszentrum
Dickenrücker Straße 30
36199 Rotenburg a.d.F.
Planung, schlüsselfertige Erstellung, Vermietung, Betreiben und Rückbau einer Containeranlage als Interimslösung für den Polizeiärztlichen Dienst.
Die aus maximal 2 Geschossen bestehende Containeranlage dient der temporären Polizeiärztlichen Untersuchung und Betreuung bis zur Errichtung/Sanierung von den Bestandsgebäuden auf der Liegenschaft.
Die Containeranlage soll auf dem Platz vor der Halle 25 errichtet und gemietet werden.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist ein vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränktes Angebot für eine schlüsselfertige Containeranlage zur Miete abzugeben. Hierzu sind sowohl Planungsleistungen als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zu erbringen. Nach Ablauf der Mietdauer ist die Anlage durch den Vermieter entsprechend vollständig zurückzubauen.
Der Vermieter führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind, einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter- und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben, einschließlich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination; Grundstücksherrichtung, Erschließung und Energieversorgung; Einbau sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt; Brandschutzkonzept; Wartung / Inspektion / Instandhaltung / Notdienstbereitschaft.
Darüber hinaus räumt der Vermieter die Option zur Vertragsverlängerung ab dem 1.8.2023 für die Dauer von 2 x 1 Jahr ein. Will der Mieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so muss er den Vermieter spätestens 6 Monate vor dem Ende der Festmietzeit und 6 Monate vor dem Ende der 1. Verlängerungszeit davon durch eingeschriebenen Brief unterrichten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Posteingang beim Vermieter. Wird die erste Option nicht ausgeübt, erlöschen auch darauffolgende Optionen ersatzlos.
Zuschlagskriterien für beide Lose
1. Zuschlagskriterium: Preiskomponenten mit einer Gewichtung von insgesamt 70 %, maximale Punktzahl: 30 Punkte
1.1 Unterkriterium Mietpreis / Monat in Euro für die Festlaufzeit des Mietvertrages von 2 Jahren inklusive Umsatzsteuer mit einer Gewichtung von 80 %, max. Punktzahl 10 Punkte,
1.2 Unterkriterium Mietpreis / Monat für die 1. Verlängerungsoption des Mietvertrages von 1 Jahr inkl. Umsatzsteuer mit einer Gewichtung von 12 %, max. Punktzahl 10 Punkte,
1.3 Unterkriterium Mietpreis / Monat für die 2. Verlängerungsoption des Mietvertrages von 1 Jahr inkl. Umsatzsteuer mit einer Gewichtung von 8 %, max. Punktzahl 10 Punkte.
Bewertung:
Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Berechnung der Punktzahl pro Preis =
(2 x Angebot niedrigste Preiskomponente – Preiskomponente des Angebots): Angebot niedrigste Preiskomponente x max. Punktzahl pro Preiskomponente.
Vorgabe Wertung:
Die niedrigste Preiskomponente erhält die volle Punktzahl pro Preiskomponente. Für das Zweifache dieser Preiskomponente werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu 2 Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
2. Zuschlagskriterium: Übergabetermin mit einer Gewichtung von 30 %, maximale Punktzahl 22 Punkte
Zieltermin zur Übergabe ist der 1.7.2021.
Die verbindliche Datumsangabe des Bieters zur Übergabe der Containeranlagen wird wie folgt mit Punkten bewertet:
Bei Einhaltung des Zieltermins zur Übergabe am 1.7.2021 erhält der Bieter die max. Punktzahl von 22 Punkten.
Bei Angabe eines späteren Datums zur Übergabe werden Punkte je Arbeitstag (Mo – Fr ohne Samstage und Sonntage) wie folgt abgezogen:
Punktabzug je Arbeitstag bei späterer Übergabe bis zum 30.7.2021.
Berechnungsbeispiel:
Übergabedatum: 2.7.2021 = 21 Punkte
Übergabedatum: 5.7.2021 = 20 Punkte
Übergabedatum: 6.7.2021 = 19 Punkte, weitere Berechnung fortführend bis zum
Übergabedatum: 30.7.2021 = 1 Punkt, Übergabedatum: 2.8.2021 = 0 Punkte
Übergabetermin früher als der 1.7.2021 = 0 Punkte
Bei Überschreitung des spätesten Übergabetermins 2.8.2021 erfolgt der Ausschluss des Angebotes, also ab dem 3.8.2021.
Es ist vom Bieter ein Ablaufplan zur zeitlichen Darstellung der Lieferung und Errichtung mit Ausweisung eines Übergabetermins einzureichen.
Bewertungsmethode und Zuschlag:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Diese errechnet sich aus:
1. Zuschlagskriterium Preis (70 %) der gewichteten Summe der Punkte für die Preise 1.1 gewichtete Punkte des Mietpreises Festlaufzeit + 1.2 gewichtete Punkte des Mietpreises 1.Verlängerungsoption + 1.3 gewichtete Punkte des Mietpreises 2.Verlängerungsoption und
2. Zuschlagskriterium Übergabetermin (30 %) der gewichteten Punktzahl.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl für den Übergabetermin den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, den beigefügten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ ausgefüllt einzureichen.
Der Bieter kann alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Angaben nach. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen zur Bestätigung durch Bescheinigungen/Nachweise durch den Bieter einzureichen.
Im Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind folgende Angaben zu machen:
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen,
2. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB,
3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen,
4. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften,
5. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen und zur Eignungsleihe.
Im Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB,
2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Folgende Deckungssummen sind einzuhalten:
Personenschäden: mindestens 2 Mio. EUR (pro Schadensfall)
Sonstige Schäden: mindestens 2 Mio. EUR (pro Schadensfall)
(pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert)
3. Eigenerklärung zum Umsatz
Die Angaben zu 1.-3. sind in der„Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ enthalten. Kommt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesonderte Anforderung eine Bankerklärung (Bonitätsauskunft), die nicht älter als 6 Monate ist, einzureichen. Die Bankerklärung muss die gegenwärtige Finanz- und Liquidationslage enthalten.
Ausgefüllter Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ oder ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Die geforderten Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung sind spätestens nach Auftragserteilung einzuhalten, dies gilt für alle Lose.
Ein Ablaufplan zur zeitlichen Darstellung der Lieferung und Errichtung mit Ausweisung eines Übergabetermins ist zwingend mit dem Angebot einzureichen; der Plan wird als Zuschlagskriterium gewertet.
Im Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
2. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Vergabestelle wird die Referenzen in der Wertungsphase prüfen. Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, werden die Referenzgeber aufgefordert, Angaben über die Ausführung und Vertragserfüllung des früheren Auftrags zu machen.
Die Angaben zu 1.-2. sind in der„Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ enthalten.
Die angebotenen Produkte Container/Bauwerke müssen den Anforderungen aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung entsprechen.
Aussagekräftige Produktdatenblätter, Broschüren und Beschreibungen der angebotenen Container/Bauwerke entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie die Erklärung zum Zustand der Module/Container (neu/gebraucht neuwertig) sind mit dem Angebot einzureichen.
Ausgefüllter Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ oder ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mindestanforderung an die Referenzen:
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Ein Ablaufplan zur zeitlichen Darstellung der Lieferung und Errichtung mit Ausweisung eines Übergabetermins ist zwingend mit dem Angebot einzureichen; der Plan wird als Zuschlagskriterium gewertet.
Die angebotenen Produkte Container/Bauwerke müssen den Anforderungen aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung entsprechen.
Aussagekräftige Produktdatenblätter, Broschüren und Beschreibungen der angebotenen Container/Bauwerke entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie die Erklärung zum Zustand der Module/Container (neu/gebraucht neuwertig) sind mit dem Angebot einzureichen.
1. Die Baumaßnahme muss durch eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung (BauStVO) geplant und überwacht werden. Der SiGeKo ist durch den Vermieter zu beauftragen und im Leistungsumfang des Bieters einzukalkulieren.
2. Den Mitarbeitern des Bieters/Vermieters ist der Zutritt zur Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Regelung gilt auch für beauftragte Nachunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Fasanenstraße 87, 10623 Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem Bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt VHB 234 in gleicher Form sowie ggf. die spezifischen Eignungsnachweise einzureichen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils das Formblatt „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ vorzulegen.
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit„Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genanntenTermin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: Das Angebotsschreiben mit Preisangabe, der Ablaufplan zur zeitlichen Darstellung der Lieferung und Errichtung mit Ausweisung eines Übergabetermins je Los.
(5) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Anhang Datenschutzerklärung BImA) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
(6) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 25.3.2020, 12.00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(7) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.