Software digitale Gesundheitsdatenraum Referenznummer der Bekanntmachung: AL 17/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software digitale Gesundheitsdatenraum
Software digitale Gesundheitsdatenraum.
Berlin
Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Charité – Universitätsmedizin Berlin und des Berlin Institute of Health (BIH), soll für die Dauer von zwölf Monaten ein funktionsfähiges Software-System beschafft werden, das für eine spezifische Gruppe von Patientinnen und Patienten als ein patientenzentrierter digitaler Gesundheitsdatenraum dienen soll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Umsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren: Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Vergleichbar sind Leistungen über Aufträge über die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und/oder Projektsteuerungsdienstleistungen im Bereich E-Health/Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen.
Zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungsaufträgen von mind. [Betrag gelöscht] EUR in jedem Geschäftsjahr der letzten 3 Geschäftsjahre oder in Summe [Betrag gelöscht] EUR über 3 Geschäftsjahre.
2. Unternehmensreferenz aus den letzten 3 Geschäftsjahren: Eine Unternehmensreferenz aus den letzten 3 Geschäftsjahren über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Vergleichbare Aufträge sind Leistungen über die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und/oder Projektsteuerungsdienstleistungen im Bereich E-Health/Digitalisierungsprojekten im deutschen Gesundheitswesen.
Zu Eignungskriterium 2:
a) Die Referenz muss mit klinisch versorgenden und forschenden Akteuren im deutschen Gesundheitswesen aus dem 1. Gesundheitsmarkt erbracht worden sein.
b) Die Referenz muss aus dem Bereich IT mit Aufbau einer Datenplattform (Softwarelösung) stammen.
c) Die Referenz muss den operativen Betrieb inkl. Support-Dienstleistungen beinhalten/beinhaltet haben.
d) Die Referenz muss den Umfang von insgesamt mind. 100 Personentage oder mind. eine Auftragssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto aufweisen.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]