Projektbegleitende Beratung der Teilprojektleitung Betrieb & Organisation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektbegleitende Beratung der Teilprojektleitung Betrieb & Organisation
Die im Rahmen dieser Vergabe anzubietende projektbegleitende Beratung bezieht sich auf die Teilprojektleitung Betrieb und Organisation der BGW im von BGW und VBG durchgeführten Gesamtprojekt Präventionszentrum sowie die Projektleitung des BGW-internen Projekts BGW-Konzepte Präventionszentrum. Da das BGW-interne Projekt konzeptionelle Beiträge aus BGW-Perspektive entwickelt, die unmittelbar in das Gesamtprojekt einfließen, wird die Teilprojektleitung Betrieb & Organisation der BGW im Gesamtprojekt Präventionszentrum und die Projektleitung im Projekt BGW-Konzepte Präventionszentrum gleichzeitig durch eine Mitarbeiterin der BGW wahrgenommen.
Das Präventionszentrum Hamburg wird von den Trägerinnen BGW und VBG errichtet, um ihren Kundinnen und Kunden unter einem Dach eine breite Palette an Präventionsleistungen anzubieten. Neben den an den Bedarfen der Kundinnen und Kunden ausgerichteten Kernleistungen der Prävention werden auch notwendige begleitende Betriebs- und Service-Leistungen, wie beispielsweise Übernachtung und Verpflegung, bereitgestellt. Durch die Bündelung von Betriebs- und Verwaltungsaufgaben, der optimierten Abstimmung des Angebotsportfolios bei sich überschneidenden Branchen, aus der Nutzung des Innovationspotenzials beider Häuser und aus der optimierten Auslastungssteuerung der Infrastruktur wird der Anspruch der Trägerinnen umgesetzt, Synergien zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Leistungserbringung für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Darüber hinaus stellt das Präventionszentrum Hamburg auch Büroarbeitsplätze in innovativen Arbeitsplatzumgebungen in Kombination mit innovativen Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention bereit.
Zur Vorbereitung und Realisierung des Präventionszentrums Hamburg wurde von BGW und VBG ein gemeinsames Projekt eingerichtet. Dieses Gesamtprojekt Präventionszentrum Hamburg gliedert sich in drei Teilprojekte:
— Teilprojekt Bau (TP Bau) – Ist verantwortlich für das Bauvorhaben zur Errichtung des Präventionszentrums in der HafenCity Elbbrückenquartier.
— Teilprojekt Fachkonzepte (TP FaKo) – Ist verantwortlich für die fachliche Konzeption der Kernleistungen des Präventionszentrums.
— Teilprojekt Betrieb & Organisation (TP B&O) – Ist verantwortlich für die konzeptionelle Gestaltung der Betriebs- und Serviceleistungen des Präventionszentrums.
Die Teilprojektleitungen, wie auch die Gesamtprojektleitung, sind paritätisch durch Mitarbeitende von BGW und VBG besetzt.
Hamburg
— Unterstützung und Beratung der Teilprojektleitung TP B & O / Projektleitung BGW-Konzepte Präventionszentrum in der Leitung, Führung, im Management (u. a. Statusberichtswesen) und der Konzepterstellung des Teilprojekts / Projekts,
— Unterstützung und Beratung der Teilprojektleitung B & O bei allen Maßnahmen zur Umsetzung des Rahmenkonzepts Betrieb- und Organisation für das Präventionszentrum ,
— Unterstützung und Beratung der Teilprojektleitung B & O im Zusammenhang mit der Arbeit in den im Gesamtprojekt eingerichteten und noch einzurichtenden Arbeitsgruppen (vgl. Abschnitt 2.1.1) sowie im Rahmen der Koordination der im Rahmen der Arbeitsgruppen eingesetzten Verantwortlichen,
— Unterstützung und Beratung der Teilprojektleitung B&O im Rahmen der Vergabe und Verhandlungsführung mit externen Dienstleistern / Betreibern,
— Unterstützung und Beratung der Teilprojektleitung B&O im Rahmen der Aufgaben der Planungskoordination zur Betriebsvorbereitung,
— Unterstützung und Beratung der Projektleitung BGW-Konzepte Präventionszentrum bei der Einbindung der Gremien und bei der Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGW,
— Unterstützung und Beratung der Projektleitung BGW-Konzepte bei der Erarbeitung und Umsetzung des Organisations- und Personalkonzepts für den BGW-Anteil im Präventionszentrum sowie im Rahmen weiterer, noch zu entwickelnder, Maßnahmen des Change Managements,
— Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung von teilprojekt- / projekt- und arbeitsgruppenbezogenen Besprechungen, Workshops und Sitzungen, u. a.:
O Nutzerbesprechungen und Projektkernteamsitzungen im Gesamtprojekt Präventionszentrum o Arbeitsgruppensitzungen und Jour Fixe o Teammeetings, Lenkungsausschusssitzungen und interne Jour Fixe im Projekt BGW-Konzepte Präventionszentrum.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilprojektleitung Betrieb und Organisation Präventionszentrum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung. Zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und VI. 3) nachzuweisen. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Bewerbung, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen.
4. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitten II und III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Verfahrensbedingungen mit weiteren Hinweisen zum Verfahren und dessen Ablauf.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte / Unterauftragnehmende / Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und
— alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen,
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht,
— Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen,
— Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der / die Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfäng-lich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
— gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
— den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de