Hauptuntersuchung elektrische Weichenantriebe Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2021-0006
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hauptuntersuchung elektrische Weichenantriebe
Rahmenvertrag für die Durchführung der Hauptuntersuchung elektrischer Weichenantriebe Typ „Hanning & Kahl“.
Bremer Straßenbahn AG
Gleisbaulager
Flughafendamm 12
28199 Bremen
Hauptuntersuchung elektrischer Weichenantriebe Typ „Hannung & Kahl“. Es ist beabsichtigt pro laufenden Kalenderjahr ca 10-15 Antriebe der Bauformen HW60, HW 61/61.1 und HWE 61 für die Hauptuntersuchung bereit zu stellen.
Grundlegend sind folgende Arbeiten auszuführen:
— Aufarbeitung und Reinigung aller Komponenten,
— Erneuerung der Korrosionsschutzmaßnahmen,
— Tausch aller Verschleißteile und Betriebsmittel,
— E-Check,
— Erstellung eines Prüfprotokolls,
— Anbringen einer Prüfplakette.
Zweimalige Option auf Verlängerung um je 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise der Bekanntmachung sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen:
Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft hochzuladen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer ebenfalls sämtliche der nachfolgend aufgeführte Unterlagen beizufügen.
Für Bietergemeinschaften: Die Unterlagen sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art Wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen, Juristische Personen haben auf Verlangen einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Siehe in den Unterlagen Formblatt 124, Eigenerklärungen zur Eignung
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Angaben über ein/kein laufendes Insolvenzverfahren.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
— keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen oder
— zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 Absatz 1 bis 4 GWB vorliegt, Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Siehe in den Unterlagen Formblatt 124, Eigenerklärungen zur Eignung
Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind 3 Referenznachweise vorlegen.
Sofern der Bieter ausnahmsweise eine mindestens gleichwertige Qualifikation hat, muss der vollständige Nachweis der Gleichwertigkeit in einer Art und Weise so vorgelegt werden, dass dieser ohne zusätzlichen Aufwand und Kosten durch den Auftraggeber geprüft werden kann. Andernfalls kann das Angebot Ausgeschlossen werden.
Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers beizufügen.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Präqualifizierte Unternehmen haben in ihrem Angebot die Möglichkeit die Nummer anzugeben, unter der sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation eingetragen sind.
Siehe Formblatt 634 -Besondere Vertragsbedingungen
Es werden Einzelaufträge abgerufen. Für diese kann die Auftraggeberin bei einem jeweiligen Abrufwert über [Betrag gelöscht] EUR verlangen:
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
3 % Mängelhaftungsbürgschaft
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das aktuelle Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
VOL/B
Bietergemeinschaften haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder verzeichnet sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Durchführung der Hauptuntersuchung hat dabei auf Basis der VDV-Schriften, der BOStrab und den Technischen Informationen von Hanning & Kahl zu erfolgen.
Es sind ausschließlich H&K Originalteile zu verwenden.
Die Gewährleistungfrist beträgt 5 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagen entgegennehmen dürfen. Es ist möglich, dass in den Unterlagen auf die Option der schriftlichen Einreichung von Unterlagen verwiesen wird, diese Option besteht nicht mehr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Bremen
Land: Deutschland