Erstausstattung im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung Referenznummer der Bekanntmachung: SFVV_2020_611-14: Tischlerarbeiten + Metallbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.flucht-vertreibung-versoehnung.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstausstattung im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung
Einbau von Tischler/Metallprodukten.
Die Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung entwickelt in Berlin ein Dokumentationszentrum zum Thema Flucht und Vertreibung weltweit. Dazu zählt die Geschichte von Millionen Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs. Heimatverlust ist eine universelle Erfahrung, auch heute sind unzählige Menschen davon betroffen. In diesem Kontext bietet die Stiftung künftig mit Ausstellungen, Veranstaltungen und Recherchemöglichkeiten ein Forum für historisches Lernen.
Die Dauerausstellung im künftigen Dokumentationszentrum der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung wird auf einer Fläche von 1 500 Quadratmetern im ersten und zweiten Obergeschoss zu sehen sein. Sie erklärt Ursachen, Verlauf und Folgen von ethnisch und religiös motivierten Zwangsmigrationen des 20. und 21. Jahrhunderts in Europa und darüber hinaus. Flucht, Vertreibung und Ankunftserfahrungen der Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg bilden dabei den Schwerpunkt der musealen Erzählung.
Eine abwechslungsreiche Präsentation aussagekräftiger Originalexponate, Schlüsseldokumente und Fotografien sowie eine zeitgemäße Gestaltung machen das Schicksal von Millionen Menschen für ein breites Publikum anschaulich Besucher aus dem In- und Ausland, Schulklassen, Bildungsreisende sowie Vertriebene und ihre Nachfahren sind gleichermaßen angesprochen. Die Besucherinnen und Besucher sind eingeladen, die Ausstellung selbstgeleitet oder in geführten Rundgängen zu erleben. Die Ausstellungsgestaltung erfolgt durch das Atelier Brückner aus Stuttgart. In enger Zusammenarbeit mit den Kuratorinnen und Kuratoren entwickelte das Atelier Brückner eine narrative Architektur für die Dauerausstellung.
Die Ausstattungsbereiche für Tischler und Metallbau liegen im 1. OG/Altbau. Der Boden ist den zu bestückenden Räumen ist wie folgt: Im Lesesaal liegt Parkett und im davorliegenden Wandelgang befindet sich ein Hartbetonbetonboden. Die Wandflächen in den genannten Bereichen werden mit einem farbigen Dispersionsanstrich verstehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstausstattung im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bei Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung nach Maßgabe des vom Auftraggeber beigefügten Musters (Formblatt VHB 234) vorzulegen,
— Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen,
— Ein Bieter darf jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist dieser zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, können die Angebote ausgeschlossen werden, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter/Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.