Gebäudereinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-2021-BDGuWBK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13341
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen
Gebäudereinigungsleistungen für das Bezirksamt Mitte von Berlin.
Gebäudereinigung 1
Unterhaltsreinigung in 2 Objekten (Bürodienstgebäude) mit rund 3 900 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und rund 6 300 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Gebäudereinigung 2
Unterhaltsreinigung in 5 Objekten (Bürodienstgebäude) mit rund 3 400 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und rund 3 900 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Gebäudereinigung 3
Unterhaltsreinigung in 5 Objekten (Bürodienstgebäude) mit rund 3 800 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und rund 5 900 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Gebäudereinigung 4
Unterhaltsreinigung in 7 Objekten (Weiterbildung und Kultur) mit rund 2 900 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und rund 7 000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Gebäudereinigung 5
Unterhaltsreinigung in 8 Objekten (Weiterbildung und Kultur) mit rund 2 800 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und rund 6 300 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Glas- und Rahmenreinigung
Glas- und Rahmenreinigung in 29 Objekten Beschreibung der Gebäude mit rund 27 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen) bestehen.
Es werden 3 vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50 % der Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen. Die Referenzen müssen von der Niederlassung sein, die den Auftrag erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 18.3.2021, 10.00 Uhr (MESZ)
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabplattform dem AG anzuzeigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10551
Land: Deutschland