Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine bundeseigene Liegenschaft in 37632 Holzen-Ith – VOEK 466-19 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 466-19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine bundeseigene Liegenschaft in 37632 Holzen-Ith – VOEK 466-19
Sicherheitsdienstleistungen für eine bundeseigene Liegenschaft in 37632 Holzen-Ith Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
37632 Holzen-Ith
Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
— Objektleitung: Der AN hat einen qualifizierten Objektleiter einzusetzen, der für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist (zeitlich vollumfängliche 24/7-Sicherstellung).
— stationären Sicherungsdienstleistungen (Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst).
Danach verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht, höchstens dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre, der Vertrag endet spätestens am 1.7.2027/ 12.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Eventueller Zusatzbedarf: Vereinzelt kann sich zur Absicherung/ Unterstützung bei Veranstaltungen, Baumaßnahmen oder bei Besuchen durch hochrangige Persönlichkeiten die Bereitstellung von zusätzlichen Einsatzkräften für die stationären Sicherungsdienstleistungen erforderlich machen (auch an Wochenenden).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen (VU) enthalten): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
2.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Anhang II der VU enthalten)
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Zur Sicherung etwaiger Schadensersatzansprüche unterhält der AN eine geeignete Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis. Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten folgende Ersatzleistungen als vereinbart: Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 2,0 Mio. EUR, sonstige Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, Schäden durch den Verlust von überlassenen Schlüsseln/Codekarten [Betrag gelöscht] EUR, Schäden durch den Verlust von überlassenen Schlüsseln/Codekarten [Betrag gelöscht] EUR, Schäden durch den Verlust bewachter Sachen 250 000. Die Leistungspflicht des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der oben genannten Mindesthöhe der Versicherungssumme begrenzt, d.h. „zweifach maximiert“.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II der VU enthalten).
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anhang II der VU enthalten).
s.o.
6. Eigenerklärung Leistungserbringung (Vordruck Anhang II VU), dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Eigenerklärung zum betriebenen Qualitätsmanagementsystem (im Vordruck Anhang II enthalten), insbesondere durch Erläuterungen zu Abläufen, Leistungsfähigkeit und Dokumentation der Sicherungsdienstleistungen, Angabe vorhandener ISO-, DIN- oder ähnlichen in der Sicherheitsdienstleistungsbranche als gleichwertig anerkannter Zertifizierungen/Bescheinigungen.
Im Übrigen Ziffer 6 s. Mindeststandards.
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Vordruck Anhang II VU).
8. Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name AG und Ansprechperson (deutschsprachig) mit Telefonnummer (Vordruck Anhang II VU). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der 3 genannten Referenzen nicht 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50 % des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, i.F.d. Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anhang III VU). Erst auf gesonderte Anforderung der AG ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Bieterauskunft (Vordruck Anhang II VU) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allg. Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende u. fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte Bieterauskunft zu erteilen.
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Vordruck Anhang II VU). Erst auf gesonderte Anforderung der AG ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang IV VU). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragenhmer die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allg. Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 6. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit und etwaige Nachweise vorzulegen.
11. Eignungsleihe: s. Ziffer VI.3) der Bekanntmachung.
Zu Ziff. 6
Eigenerklärungen gem. § 34a GewO
— Erklärung, dass der Inhaber/ die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
(im Vordruck Anhang II enthalten)
Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals und zur fristgerechten Vorlage weiterer Nachweise und Unterlagenn
— Erklärung, dass, soweit keine abweichende zeitliche Festlegung, spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn für das gesamte einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
— Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Funktion/ Tätigkeitszuordnung,
— spätestens vor der erstmaligen Dienstaufnahme vorzulegende erweiterte bzw. europäische Führungszeugnisse,
— Nachweise über die geforderten Qualifikationen,
— Objektverantwortlicher (Objektleiter): Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder mindestens gleichwertig,
— Alarm-/ Empfangs-/ Kontrolldienst (stationäre Sicherungsdienstleistungen): Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder mindestens gleichwertig, Qualifikation zum Ersthelfer und eingewiesene Person (EP) für Brandmeldeanlagen gemäß DIN VDE 0833 und DIN 14675,
— Dienstanweisung gem. Position 4. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),
— Muster der Dienstausweise und Namens-/Kennnummernschilder gemäß § 18 BewachV,
— Schichtplan gem. Position 5. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),
— unterschriebene Verschwiegenheitsverpflichtung (Anlage 3 zum Vertrag).
Eigenerklärung, dass das als Objektleitung und das vor Ort für die stationären Sicherungsdienstleistungen einzusetzende Personal über auftragsspezifische Erfahrungen von mindestens 2 Jahren als Objektleiter bzw. im Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst bei der Bewachung vergleichbarer Objekte verfügt (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen 1 Woche vor Leistungsbeginn).
— Eigenerklärung, dass das als Objektleitung und das vor Ort im Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2 (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch nicht die Muttersprache ist (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen 1 Woche vor Leistungsbeginn).
— Erklärung, dass das als Objektleitung einzusetzende Personal über Englischkenntnisse mindestens der Niveaustufe B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist gundsätzlich der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der AG Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie duch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der AG festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anhang II VU) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eingung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Noch zu Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung:
11. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (Vordruck Anhang II VU). Erst auf gesonderte Anforderung der AG ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werdern sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang IV VU). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allg. Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende u. fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Sonstige einzureichende Angebotsunterlagen:
— Angebotsschreiben,
— Preisblatt,
— Grundlage der Angebotskalkulation,
— Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a Abs. 1 GewO
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 29.3.2021 (12.00 Uhr). Anfragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu stellen. Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland