Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: VHV 9514-9515 OV2021 VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung
Gebäudereinigung.
Los 1
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Gebäudereinigung.
Los 2
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Gebäudereinigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe VI.3).
Siehe VI.3).
Siehe VI.3).
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben:
— Anschreiben mit kurzer Unternehmensdarstellung und Organisationsaufbau,
— Referenzliste mit folgenden Angaben:
—— mindestens 3 vergleichbare Objekte nicht älter als 3 Jahre,
—— Art der ausgeführten Arbeiten, Dauer des Vertragsverhältnisses, Auftragsvolumen,
—— Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— eine Darstellung über das jährliche Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern der letzten 3 Jahre,
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung Bieterbezogene Nachweise:
— Nachweise der Verwendung von Reinigungsmitteln mit Umweltzeichen,
— Nachweis Qualifikation der Vorarbeiter/-innen als Gebäudereiniger/in je Los,
— Nachweis Qualifikation der Objektleitung als Gebäudereiniger/in und eine mind. Dreijährige Berufserfahrung je Los,
— Nachweis das mindestens 25 % Personal mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gebäudereiniger/-in eingesetzt werden,
— Vorlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis:
—— für öffentliche Aufträge (ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ),
—— Falls hier keine Eintragungen vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise innerhalb von 6 Kalendertagen eingereicht werden:
1. Gewerbeanmeldung,
2. Handwerkskarte und/oder die IHK-Zugehörigkeitsbescheinigung,
3. Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (nicht älter als 1 Jahr),
4. Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als 1 Jahr),
5. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als 1 Jahr).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen:
— Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen,
— Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
(www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB), kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]