Ergänzungsneubau „I-Haus“ Altonaer Kinderkrankenhaus – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 5256.02 JB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kinderkrankenhaus.net
Abschnitt II: Gegenstand
Ergänzungsneubau „I-Haus“ Altonaer Kinderkrankenhaus – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-8
Das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) plant die Neu- und Umstrukturierung des I-Hauses, einem denkmalgeschützten Gebäude aus den 1930er Jahren, am Krankenhausstandort in der Bleickenallee 38 in 22763 Hamburg.
Ziel der Maßnahme ist neben der Herstellung einer zeitgemäßen und hygienisch einwandfreien Patientenunterbringung auch die Anpassung der Zimmergrößen inkl. Hygienezonen, die Sicherstellung eines behindertenfreundlichen Standards in allen Zimmern/auf jeder Station sowie die Ermöglichung der medizinisch-indizierten Elternunterbringung. In diesem Zusammengang ist die Einhaltung gesetzlicher Auflagen, insbesondere auch der Brandschutzauflagen, zwingend erforderlich.
Hamburg
Das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) plant die Neu- und Umstrukturierung des I-Hauses, einem denkmalgeschützten Gebäude aus den 1930er Jahren, am Krankenhausstandort in der Bleickenallee 38 in 22763 Hamburg.
Ziel der Maßnahme ist neben der Herstellung einer zeitgemäßen und hygienisch einwandfreien Patientenunterbringung auch die Anpassung der Zimmergrößen inkl. Hygienezonen, die Sicherstellung eines behindertenfreundlichen Standards in allen Zimmern/auf jeder Station sowie die Ermöglichung der medizinisch-indizierten Elternunterbringung. In diesem Zusammengang ist die Einhaltung gesetzlicher Auflagen, insbesondere auch der Brandschutzauflagen, zwingend erforderlich. Das Gebäude wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach erweitert und partiell umgebaut und weist daher eine heterogene Bausubstanz auf. Da jedoch bislang keine grundlegende Sanierung durchgeführt worden ist, basiert die Gebäudestruktur (Statik, TGA, Raumgrößen, Bauphysik und Brandschutz) im Wesentlichen auf Konzepten der 1920er Jahre.
Um die Möglichkeiten der Neu- bzw. Umstrukturierung des I-Hauses im Bestand zu überprüfen, wurde das Planungsbüro euroterra mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sowie das Büro Wulff + Partner mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 uns 2 der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI beauftragt. Im Ergebnis dieser LPH ist erkennbar geworden, dass eine Teilerneuerung und überwiegende Bestandserhaltung mit Verbleib von Teilen der gewachsenen technischen Ausrüstung für einen den Normen entsprechenden Krankenhausbetrieb nicht möglich ist. Die erweiterten Rahmenbedingungen, ausgelöst durch Anforderungen aktueller Normen, umfassen unter anderem Belange des Brandschutzes, der EnEV, die derzeit nicht erfüllt wird, der Trinkwasserversorgung und der Erschließung über Aufzüge. Darüber hinaus sind auch die Stromversorgung, die nicht den aktuellen Krankenhausnormen entspricht, und Hygieneanforderungen des Robert-Koch-Instituts in diesem Zusammenhang von Belang.
Für die Planung ab LPH 3 (Objektplanung und Technische Ausrüstung), die von o. g. Planungsbüros in Teilen durchgeführt worden ist, ist angesichts dieser erweiterten Rahmenbedingungen von einer Neustrukturierung mit Teilrückbau und Neuaufbau ausgegangen worden. In diesem Zuge wurden jedoch weitere Unwägbarkeiten deutlich und umfangreiche neue Planungsherausforderungen traten auf.
Nach Prüfung vorgenannter Varianten stellt sich der Neubau des Gebäudes als die wirtschaftlichste, zukunftsfähigste Lösung dar, die im Weiteren angestrebt wird. Der Neubau des I-Hauses ist am selben Standort vorgesehen. Maßgeblich zu berücksichtigen sind in dieser Hinsicht denkmalschutzrechtliche Belange, die aus dem Ensembleschutz des Krankenhaus-Areals resultieren.
Neben der Abbruch- und Neubauplanung ist im Rahmen der zu vergebenden Leistungen der Technischen Ausrüstung ebenfalls die Umsetzung einer Interimslösung zur Unterbringung von 106 Betten über den Zeitraum vom Abbruch bis zur Fertigstellung der Neubaumaßnahme zu entwickeln, da die Maßnahme im laufenden Betrieb durchzuführen sein wird.
Die Baukosten (KG 300+400) belaufen sich derzeit auf rund 25,7 Mio. EUR (brutto, inkl. 19 % MwSt), davon rund 10,3 Mio. EUR (brutto, inkl. 19 % MwSt) für die KG 400. Weiterhin entfallen pauschale Grobkosten von 2,5 Mio. EUR (brutto, inkl. 19 % MwSt) auf die Interimsmaßnahme sowie rund [Betrag gelöscht] EUR (brutto, inkl. 19 % MwSt) auf den Abbruch (pauschal). Das Projekt soll mit Fördergeldern der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert werden.
Die Fertigstellung ist circa 2 Jahre nach Baubeginn und in Abhängigkeit zur Interimsmaßnahme vorgesehen.
Das Planungsbüro, das für die Leistungserbringung der Leistungsphasen 1 bis 2 sowie Teile von Leistungsphase 3 gem. §§ 53 HOAI beauftragt war, ist von der Teilnahme an diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Die erarbeiteten Planunterlagen werden allen Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Neben dem Auswahlgremium werden ggf. Vertreter/-innen des Fördermittelgebers in beratender Funktion an der Bewerberauswahl und den Angebotsverhandlungen teilnehmen.
Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:
— Teile der Leistungsphase 3 (System- und Integrationsplanung (Haushaltsunterlage - Bau/Ausführungsunterlage - Bau/Bau- und Kostenunterlage)) sowie Leistungsphase 4 (für bestimmte, durch den AG zu benennende Anlagengruppen) der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Leistungsphasen 5, 6-7, 8 und 9 der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 ist abhängig vom Erhalt von Fördermitteln. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht,
— Anlagen der Technischen Ausrüstung in Außenanlagen (Leistungen der nichtöffentlichen Erschließung sowie Abwasser- und Versorgungsanlagen in Außenanlagen) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Als Besondere Leistung der Leistungsphase 9 gem. Anlage 15 Nummer 15.1 (zu § 55 Abs. 3) HOAI: Erstellen von Baubestandsplänen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (unter Berücksichtigung der Festlegungen zu Art und Umfang der Leistung durch den AG),
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D & K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
— Leistungsphasen 5, 6-7, 8 und 9 der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 ist abhängig vom Erhalt von Fördermitteln. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht,
— Anlagen der Technischen Ausrüstung in Außenanlagen (Leistungen der nichtöffentlichen Erschließung sowie Abwasser- und Versorgungsanlagen in Außenanlagen) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Als Besondere Leistung der Leistungsphase 9 gem. Anlage 15 Nummer 15.1 (zu § 55 Abs. 3) HOAI: Erstellen von Baubestandsplänen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (unter Berücksichtigung der Festlegungen zu Art und Umfang der Leistung durch den AG),
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ergänzungsneubau "I-Haus" Altonaer Kinderkrankenhaus - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI ALG 1-8
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind ausschließlich über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die telefonisch oder per Mail eingehen, können bei der Beantwortung keine Berücksichtigung finden.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht.
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 (11) VgV).
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):
Versand der Angebotsaufforderung in der 9. KW 2021; Einreichung der Honorarangebote in der 12. KW 2021 (Angebotsfrist 20 KT), Verhandlungsgespräche in der 14. KW 2021.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.
Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in dem Vertragsentwurf – im Hinblick auf die neue HOAI 2021 – noch Anpassungen erfolgen können.
Auf § 57 (Übergangsvorschrift) HOAI 2021 wird ausdrücklich hingewiesen:
„1. diese Verordnung ist nicht auf Grundleistungen anzuwenden, die vor dem 17. Juli 2013 vertraglich vereinbart wurden; insoweit bleiben die bisherigen Vorschriften anwendbar.
2. die durch die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 2. Dezember 2020 (BGBI. I S. 2636) geänderten Vorschriften sind erst auf diejenigen Vertragsverhältnisse anzuwenden, die nach Ablauf des 31. Dezember 2020 begründet worden sind.“
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VD24Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.