Abschreck- und Umformdilatometer, Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien – IWT Referenznummer der Bekanntmachung: V0001-2021

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-176d66dd91f-4185df61f73aa7a1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.bremen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://vergabe.bremen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungseinrichtung (Stiftung des privaten Rechts)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wissenschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschreck- und Umformdilatometer, Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien – IWT

Referenznummer der Bekanntmachung: V0001-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38400000 Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung und Inbetriebnahme eines Abschreck- und Umformdilatometers.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bremen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Dilatometrie ist im Bereich der thermischen Analyse eingeordnet. Anhand der Längenänderung aufgrund thermischer Effekte sowie von Phasenumwandlungen können die Vorgänge von Wärmebehandlungsprozessen umfassend studiert werden. Somit können neue, komplexe Wärmebehandlungsfolgen in Vorstudien bewertet sowie bestehende Prozesse optimiert werden. Zudem stellen die experimentellen Daten der Versuche die Basis für die Modellierung im Rahmen der Wärmebehandlungssimulation dar. Die Erweiterung auf ein Umformdilatometer dient zur Untersuchung des Werkstoffverhaltens, das aufgrund von mechanischen Spannungen beeinflusst wird.

Auf Grundlage der Forschungsaktivitäten der letzten Jahre am Leibniz-IWT Bremen haben sich folgende Schwerpunkte herauskristallisiert, die auch die technischen Anforderungen des Dilatometers festlegen:

— Bestimmung anisotroper Effekte: Aufnahme der Querdehnung, z. B. bei gewalzten Stählen mit Seigerungen,

— Cryobehandlung: Tiefkühlen zum Untersuchen der Phasenumwandlung unterhalb der Raumtemperatur z.B. die vollständige Martensitumwandlung,

— Umwandlung unter Spannung: Umformdilatometer für U-ZTU, Ableiten der mechanischen Eigenschaften,

— Für die Untersuchung von Blechen soll eine Zugeinheit vorhanden sein.

Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen. (Badgasteiner Straße 3, Gebäude IW1/2, Raum 1159, 28359 Bremen)

In den im Folgenden beschriebenen Anforderungen sind technische Eigenschaften definiert, über welche das Dilatometer verfügen muss. Sollte eines oder mehrere der Kriterien nicht erfüllt sein, so wirkt sich dieses auf den geplanten Einsatz und die Verwendungsmöglichkeiten der Anlage aus. Dies kann dazu führen, dass wissenschaftliche Vorhaben nicht mehr realisierbar sind.

Deswegen werden folgende Kriterien als zwingende Mindestanforderungen definiert:

Temperaturbereich: -150 oC-1 300 oC

Auflösung < 0,1 K

Wärmen: bis zu 2 000 K/s (Stahl; Hohlprobe Wandstärke = 1 mm;

Im Abschreckmodus), induktiv

Kühlen: bis zu 300 K/s (Stahl; Hohlprobe Wandstärke = 1 mm; im Abschreckmodus)

Abschrecken mit Gas

Einrichtung zur Tieftemperaturbehandlung

Vakuumsystem: Druck < 10-4 mbar

Ölfreies Vakuumpumpensystem

Leckrate <10-5 (mbar•l)-1•s

Messsystem: Längen- und Querdehnungsmesssystem

Genauigkeiten: Längendehnungsmesssystem < 0,05 μm

Querdehnungsmesssystem < 0,1 μm

Belastungsrichtung Zug / Druck

Umformschritte beliebige Anzahl

Umformkraft: bis zu 10 kN

Umformgeschwindigkeit bis zu 100 mm/s (Druck); bis zu 10 mm/s (Zug)

Umformgrad bis zu 1,0

Hard-/Software: Programmierung und Speicherung der Zeitt-Temperatur-Folgen und der entsprechenden Messdaten

Sonstiges: Inklusive Lieferung, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme sowie Einweisung/Schulung für die Anlage und die Software von 5 Personen mindestens 2 Tage in der Betriebsstätte des Käufers

Sollte der Geräteaufbau nicht wie gefordert abgebildet werden können, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Ein Überschreiten des geschätzten Wertes von [Betrag gelöscht] EUR führt zwingend zum Ausschluss.

Generalüberholte Vorführgeräte dürfen bis zu einem Alter von einem Jahr angeboten werden.

Für diese Geräte wird gegenüber Neugeräten (Annahme: 6 Jahre Nutzungsdauer lt. DFG-AfA) ein Preismalus vergeben, der die verringerte Restnutzungsdauer hälftig berücksichtigt (bspw. Alter 6 Monate = Restnutzungsdauer 5,75 Jahre, Alter 1 Jahr = Restnutzungsdauer 5,5 Jahre) und sich wie folgt berechnet:

Angebotspreis/Restnutzungsdauer*6 Jahre AfA eines Neugerätes=Wertungssumme

Beispiel: 1 Jahre altes generalüberholtes Vorführgerät, Angebotspreis: [Betrag gelöscht] EUR

[Betrag gelöscht] EUR/5,5 Jahre Restnutzungsdauer = [Betrag gelöscht] EUR x 6 = [Betrag gelöscht] EUR Wertungssumme.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 23/03/2021
Ende: 16/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

265/PF_IWT_AnaSim/2020

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Sicherheitsleistungen: Es werden 2 Bürgschaften benötigt:

1. Bürgschaft über 50 % des Auftragswertes,

2. Bürgschaft über 30 % des Auftragswertes.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nach neuestem Stand der Technik

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/03/2021
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/03/2021
Ortszeit: 11:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden,

2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten Deutschsprachigen Übersetzung einzureichen,

3. Für die Beschaffung stehen maximal Haushaltsmittel in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB

2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.

b) der Antrag ist unzulässig, soweit

— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers.

Einer RÜge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/02/2021