Abschreck- und Umformdilatometer, Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien – IWT Referenznummer der Bekanntmachung: V0001-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschreck- und Umformdilatometer, Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien – IWT
Lieferung und Inbetriebnahme eines Abschreck- und Umformdilatometers.
Bremen
Die Dilatometrie ist im Bereich der thermischen Analyse eingeordnet. Anhand der Längenänderung aufgrund thermischer Effekte sowie von Phasenumwandlungen können die Vorgänge von Wärmebehandlungsprozessen umfassend studiert werden. Somit können neue, komplexe Wärmebehandlungsfolgen in Vorstudien bewertet sowie bestehende Prozesse optimiert werden. Zudem stellen die experimentellen Daten der Versuche die Basis für die Modellierung im Rahmen der Wärmebehandlungssimulation dar. Die Erweiterung auf ein Umformdilatometer dient zur Untersuchung des Werkstoffverhaltens, das aufgrund von mechanischen Spannungen beeinflusst wird.
Auf Grundlage der Forschungsaktivitäten der letzten Jahre am Leibniz-IWT Bremen haben sich folgende Schwerpunkte herauskristallisiert, die auch die technischen Anforderungen des Dilatometers festlegen:
— Bestimmung anisotroper Effekte: Aufnahme der Querdehnung, z. B. bei gewalzten Stählen mit Seigerungen,
— Cryobehandlung: Tiefkühlen zum Untersuchen der Phasenumwandlung unterhalb der Raumtemperatur z.B. die vollständige Martensitumwandlung,
— Umwandlung unter Spannung: Umformdilatometer für U-ZTU, Ableiten der mechanischen Eigenschaften,
— Für die Untersuchung von Blechen soll eine Zugeinheit vorhanden sein.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen. (Badgasteiner Straße 3, Gebäude IW1/2, Raum 1159, 28359 Bremen)
In den im Folgenden beschriebenen Anforderungen sind technische Eigenschaften definiert, über welche das Dilatometer verfügen muss. Sollte eines oder mehrere der Kriterien nicht erfüllt sein, so wirkt sich dieses auf den geplanten Einsatz und die Verwendungsmöglichkeiten der Anlage aus. Dies kann dazu führen, dass wissenschaftliche Vorhaben nicht mehr realisierbar sind.
Deswegen werden folgende Kriterien als zwingende Mindestanforderungen definiert:
Temperaturbereich: -150 oC-1 300 oC
Auflösung < 0,1 K
Wärmen: bis zu 2 000 K/s (Stahl; Hohlprobe Wandstärke = 1 mm;
Im Abschreckmodus), induktiv
Kühlen: bis zu 300 K/s (Stahl; Hohlprobe Wandstärke = 1 mm; im Abschreckmodus)
Abschrecken mit Gas
Einrichtung zur Tieftemperaturbehandlung
Vakuumsystem: Druck < 10-4 mbar
Ölfreies Vakuumpumpensystem
Leckrate <10-5 (mbar•l)-1•s
Messsystem: Längen- und Querdehnungsmesssystem
Genauigkeiten: Längendehnungsmesssystem < 0,05 μm
Querdehnungsmesssystem < 0,1 μm
Belastungsrichtung Zug / Druck
Umformschritte beliebige Anzahl
Umformkraft: bis zu 10 kN
Umformgeschwindigkeit bis zu 100 mm/s (Druck); bis zu 10 mm/s (Zug)
Umformgrad bis zu 1,0
Hard-/Software: Programmierung und Speicherung der Zeitt-Temperatur-Folgen und der entsprechenden Messdaten
Sonstiges: Inklusive Lieferung, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme sowie Einweisung/Schulung für die Anlage und die Software von 5 Personen mindestens 2 Tage in der Betriebsstätte des Käufers
Sollte der Geräteaufbau nicht wie gefordert abgebildet werden können, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Ein Überschreiten des geschätzten Wertes von [Betrag gelöscht] EUR führt zwingend zum Ausschluss.
Generalüberholte Vorführgeräte dürfen bis zu einem Alter von einem Jahr angeboten werden.
Für diese Geräte wird gegenüber Neugeräten (Annahme: 6 Jahre Nutzungsdauer lt. DFG-AfA) ein Preismalus vergeben, der die verringerte Restnutzungsdauer hälftig berücksichtigt (bspw. Alter 6 Monate = Restnutzungsdauer 5,75 Jahre, Alter 1 Jahr = Restnutzungsdauer 5,5 Jahre) und sich wie folgt berechnet:
Angebotspreis/Restnutzungsdauer*6 Jahre AfA eines Neugerätes=Wertungssumme
Beispiel: 1 Jahre altes generalüberholtes Vorführgerät, Angebotspreis: [Betrag gelöscht] EUR
[Betrag gelöscht] EUR/5,5 Jahre Restnutzungsdauer = [Betrag gelöscht] EUR x 6 = [Betrag gelöscht] EUR Wertungssumme.
265/PF_IWT_AnaSim/2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sicherheitsleistungen: Es werden 2 Bürgschaften benötigt:
1. Bürgschaft über 50 % des Auftragswertes,
2. Bürgschaft über 30 % des Auftragswertes.
Nach neuestem Stand der Technik
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden,
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten Deutschsprachigen Übersetzung einzureichen,
3. Für die Beschaffung stehen maximal Haushaltsmittel in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB
2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers.
Einer RÜge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]