Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0924/2020

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 BREMEN
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-[removed]fe91c6cc3c292c1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.bremen.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.vergabe.bremen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen

Referenznummer der Bekanntmachung: V0924/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33770000 Hygienepapier
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygienepapieren, Seifen und Spendern

Für die Freie Hansestadt Bremen vom 1.7.2021 – 30.6.2022 (Mit einer Verlängerungsoption von 1 Jahr).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33770000 Hygienepapier
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Siehe hierzu Pkt. 9.1 und 9.2 in den weiteren besonderen Vertragsbedingungen 634-1 und die Anlage „Bezugsberechtigte“.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Hygienepapieren (Papierhandtücher, Toilettenpapiere), Seifen und passenden Spendern vom 1.7.2021 – 30.6.2022 für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen, mit der Option auf 1 Jahr Verlängerung.

Achtung:

1. Die öffentlichen Gebäude der Bedarfsträger sind flächendeckend mit den Papier- und Seifenspendersystemen der Marke TORK von Firma essity (ehemals SCA)

Ausgestattet. Spendersysteme als Ergänzung und Ersatz müssen daher ebenfalls mit dieser Produktlinie angeboten werden.

Das angebotene Verbrauchsmaterial muss für diese Spendersysteme passend sein.

2. Eine Umrüstung ist für die Bedarfsträger aus folgenden Gründen nicht möglich:

a) Eine Bemittelung für die Umrüstkosten ist im Haushalt nicht darstellbar.

b) Ein Systemwechsel würde an Wänden und Fliesenspiegeln Schäden verursachen. Eine Bemittelung der notwendigen Schadensbehebung ist ebenfalls im Haushalt nicht darstellbar. Darüber hinaus gibt es viele angemietete Objekte im Gebäudebestand. In diesen wäre für die Umrüstung eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Angesichts entstehender Kosten der o. g. Gebäude ist diese in der Regel nicht zu erwarten.

c) Würde die einheitliche Ausstattung von Spendersystemen aufgegeben, entstünden deutliche Mehrkosten und ein erheblicher Mehraufwand für die Vorratshaltung von Verbrauchsmaterial zur Befüllung der Spendersysteme, wie auch im Zusammenhang mit der Befüllung selbst.

Bei den in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Abnahmemengen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar.

Der in der EU-Bekanntmachung angegebene Hinweis zur Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder niedriger sein.

Mengenangabe:

Ca. 19 000 Kartons / Pakete Papierhandtücher/-rollen Ca. 16 500 Pakete Toilettenpapier (Kleinrollen und Jumborollen)

Ca. 3 000 Kartons Seifen (Flüssig- und Schaumseife)

Sowie diverse Falthandtuchpapier-, Papierrollen-, Toilettenpapier- und Seifenspender,

Sowie Papierabfallbehälter.

Ökologische Anforderungen:

Die angebotenen Produkte, für die im Leistungsverzeichnis nur unter der Gruppe 1 aufgeführten Hygienepapiere (Handtuchpapiere und Toilettenpapiere), haben die folgenden Kriterien zu erfüllen.

Handtuchpapier:

Die Papierhandtücher müssen aus 100 % Recyclingpapier bestehen, sie müssen zudem geruchsneutral, nassfest, nicht bedruckt und nicht Hautreizend sein.

Toilettenpapier:

Alle Toilettenpapiere müssen aus 100 % Recyclingpapier und einem angenehmen, haut-

Freundlichen Material bestehen, das zudem geruchsneutral, nicht bedruckt und nicht Hautreizend sein muss.

Soweit der Bieter für die angebotenen Produkte einen entsprechenden Nachweis vorlegt, gelten die Anforderungen als erfüllt.

Auflistung der geforderten Nachweise:

— Unbedenklichkeitserklärung für die Lebensmittelechtheit,

— Produktbeschreibungen oder Produktblatt,

— Nachweise für die Hygienepapiere aus Recyclingpapier,

— Zertifikat EN ISO 9001 vom Hersteller,

— Zertifikat EN ISO 14001 vom Hersteller.

Für die aufgeführten Zertifikate werden auch gleichwertige Nachweise akzeptiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option 1 Jahr Verlängerung bis zum 30.6.2023

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.

2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: Von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV).

3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Satz 2 VgV).

Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.

4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Satz 4 VgV)

Umsatz: Gesamtumsatz von [Betrag gelöscht] EUR p. a. sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR p. a. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).

2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).

Die jeweiligen Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen und jeweils einen Gesamtauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR erreicht haben

3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/03/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/03/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Spätestens in 2 Jahren

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.

2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter IV.4.1) genannten Stelle einleiten.

b) Der Antrag ist unzulässig, soweit

— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen vergabeverstösse unverzüglich bei der un I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Veragebnummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrage stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2021