Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0924/2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 BREMEN
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hygienepapier, Seifen und Spendern V0924/2020 Rahmenvertrag für die Freie Hansestadt Bremen
Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygienepapieren, Seifen und Spendern
Für die Freie Hansestadt Bremen vom 1.7.2021 – 30.6.2022 (Mit einer Verlängerungsoption von 1 Jahr).
Siehe hierzu Pkt. 9.1 und 9.2 in den weiteren besonderen Vertragsbedingungen 634-1 und die Anlage „Bezugsberechtigte“.
Lieferung von Hygienepapieren (Papierhandtücher, Toilettenpapiere), Seifen und passenden Spendern vom 1.7.2021 – 30.6.2022 für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen, mit der Option auf 1 Jahr Verlängerung.
Achtung:
1. Die öffentlichen Gebäude der Bedarfsträger sind flächendeckend mit den Papier- und Seifenspendersystemen der Marke TORK von Firma essity (ehemals SCA)
Ausgestattet. Spendersysteme als Ergänzung und Ersatz müssen daher ebenfalls mit dieser Produktlinie angeboten werden.
Das angebotene Verbrauchsmaterial muss für diese Spendersysteme passend sein.
2. Eine Umrüstung ist für die Bedarfsträger aus folgenden Gründen nicht möglich:
a) Eine Bemittelung für die Umrüstkosten ist im Haushalt nicht darstellbar.
b) Ein Systemwechsel würde an Wänden und Fliesenspiegeln Schäden verursachen. Eine Bemittelung der notwendigen Schadensbehebung ist ebenfalls im Haushalt nicht darstellbar. Darüber hinaus gibt es viele angemietete Objekte im Gebäudebestand. In diesen wäre für die Umrüstung eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Angesichts entstehender Kosten der o. g. Gebäude ist diese in der Regel nicht zu erwarten.
c) Würde die einheitliche Ausstattung von Spendersystemen aufgegeben, entstünden deutliche Mehrkosten und ein erheblicher Mehraufwand für die Vorratshaltung von Verbrauchsmaterial zur Befüllung der Spendersysteme, wie auch im Zusammenhang mit der Befüllung selbst.
Bei den in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Abnahmemengen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar.
Der in der EU-Bekanntmachung angegebene Hinweis zur Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder niedriger sein.
Mengenangabe:
Ca. 19 000 Kartons / Pakete Papierhandtücher/-rollen Ca. 16 500 Pakete Toilettenpapier (Kleinrollen und Jumborollen)
Ca. 3 000 Kartons Seifen (Flüssig- und Schaumseife)
Sowie diverse Falthandtuchpapier-, Papierrollen-, Toilettenpapier- und Seifenspender,
Sowie Papierabfallbehälter.
Ökologische Anforderungen:
Die angebotenen Produkte, für die im Leistungsverzeichnis nur unter der Gruppe 1 aufgeführten Hygienepapiere (Handtuchpapiere und Toilettenpapiere), haben die folgenden Kriterien zu erfüllen.
Handtuchpapier:
Die Papierhandtücher müssen aus 100 % Recyclingpapier bestehen, sie müssen zudem geruchsneutral, nassfest, nicht bedruckt und nicht Hautreizend sein.
Toilettenpapier:
Alle Toilettenpapiere müssen aus 100 % Recyclingpapier und einem angenehmen, haut-
Freundlichen Material bestehen, das zudem geruchsneutral, nicht bedruckt und nicht Hautreizend sein muss.
Soweit der Bieter für die angebotenen Produkte einen entsprechenden Nachweis vorlegt, gelten die Anforderungen als erfüllt.
Auflistung der geforderten Nachweise:
— Unbedenklichkeitserklärung für die Lebensmittelechtheit,
— Produktbeschreibungen oder Produktblatt,
— Nachweise für die Hygienepapiere aus Recyclingpapier,
— Zertifikat EN ISO 9001 vom Hersteller,
— Zertifikat EN ISO 14001 vom Hersteller.
Für die aufgeführten Zertifikate werden auch gleichwertige Nachweise akzeptiert.
Option 1 Jahr Verlängerung bis zum 30.6.2023
Der Auftraggeber behält sich vor, innerhalb der Laufzeit zusätzliche Produkte in den Rahmenvertrag als Ergänzung aufzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
2. Für den Fall der Bietergemeinschaft: Von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV).
3. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Satz 2 VgV).
Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Satz 4 VgV)
Umsatz: Gesamtumsatz von [Betrag gelöscht] EUR p. a. sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR p. a. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart dieser Ausschreibung.
1. Referenzliste (3 Referenzen) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Ansprechpartner und deren Telefonnummer (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
2. Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV).
Die jeweiligen Referenzen müssen sich auf die zu vergebene Leistung beziehen und jeweils einen Gesamtauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR erreicht haben
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Spätestens in 2 Jahren
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter IV.4.1) genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen vergabeverstösse unverzüglich bei der un I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Veragebnummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrage stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de