DESY: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung für die Jahre 2023 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 4100273
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
DESY: Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung für die Jahre 2023 bis 2025
Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung für die Jahre 2023 bis 2025 an das Deutsche Elektronen Synchrontron (DESY) in Hamburg (Los 1) und die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) in Schenefeld (Los 2) sowie an das Deutsche Elektronen Synchrontron (DESY) in Zeuthen / Brandenburg (Los 3).
Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung (DESY Hamburg)
DESY Hamburg
Notkestraße 85
22603 Hamburg
DESY Hamburg schreibt die Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung für 2 Kundenanlagen für die Jahre 2023 bis 2025 aus.
Die jährliche Abnahmemenge beträgt für DESY Hamburg für das Jahr 2023 ca. 155 GWh/a, für das Jahr 2024 ca. 148 GWh/a und für das Jahr 2025 ca. 155 GWh/a.
Es existieren 2 Abnahmestellen für DESY in Hamburg: 10 kV in der Notkestraße 31 und 110 kV in der Notkestraße 85.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Vereinbarung über die Lieferung und den Bezug elektrischer Energie sowie Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung (European XFEL)
European XFEL GmbH Holzkoppel 4 22869 Schenefeld Ein Großteil des Strombedarfs von XFEL wird über die Kundenanlage auf dem DESY-Gelände (Notkestraße 85, 22607 Hamburg) bezogen.
European XFEL schreibt die Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung für 2 Kundenanlagen für die Jahre 2023 bis 2025 aus.
Die jährliche Abnahmemenge beträgt für European XFEL für das Jahr 2023 ca. 70 GWh/a, für das Jahr 2024 ca. 45 GWh/a und für das Jahr 2025 ca. 70 GWh/a.
Es existieren 2 Abnahmestellen für European XFEL: 10 kV in der Holzkoppel 4 (Schenefeld) und 110 kV in der Notkestraße 85 (Hamburg).
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Vereinbarung über die Lieferung und den Bezug elektrischer Energie sowie Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung (DESY Zeuthen)
DESY Zeuthen
Platanenallee 6
15738 Zeuthen
DESY Zeuthen schreibt die Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung für 2 Kundenanlagen für die Jahre 2023 bis 2025 aus.
Die jährliche Abnahmemenge beträgt für DESY Zeuthen für den Leistungszeitraum (2023 bis 2025) jeweils ca. 7,5 GWh/a.
Es existiert 1 Abnahmestelle für DESY in Zeuthen: 20 kV in der Platanenallee 6.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Vereinbarung über die Lieferung und den Bezug elektrischer Energie sowie Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung elektrischer Energie ohne Netznutzung für die Jahre 2023 bis 2025
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wird während der Laufzeit erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD2HW.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.