Übernahme und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301) Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002449
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 30 / 7592-2279
Fax: +49 30 / 7592-2460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme und die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV-Nr. 20 03 01, teilweise inklusive Transport, einschl. Nachweisführung.
ML 1
Übernahme und fachgerechte Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle (3 000 to), von der Umladestation Gradestraße 81, 12347 Berlin, einschl. Transport und Nachweisführung.
Eine Verlängerung oder Verschiebung der geplanten Revisionszeiten kann nicht ausgeschlossen werden, wird dem /den AN gegenüber rechtzeitig kommuniziert.
ML 2
Übernahme und fachgerechte Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle (3 000 to), von der Umladestation Gradestraße 81, 12347 Berlin, einschl. Transport und Nachweisführung.
Eine Verlängerung oder Verschiebung der geplanten Revisionszeiten kann nicht ausgeschlossen werden, wird dem /den AN gegenüber rechtzeitig kommuniziert.
ML 3
Übernahme und fachgerechte Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle (3 000 to), von der Umladestation Gradestraße 81, 12347 Berlin, einschl. Transport und Nachweisführung.
Eine Verlängerung oder Verschiebung der geplanten Revisionszeiten kann nicht ausgeschlossen werden, wird dem /den AN gegenüber rechtzeitig kommuniziert.
ML 4
Annahme und fachgerechte Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle (2 000 to) an einer Entsorgungs- oder Umschlagsanlage im Umkreis von 15 km (Luftlinie) vom Betriebshof der Müllabfuhr in der Gradestraße 73, 12347 Berlin, einschl. Nachweisführung. Die Anlieferung der Abfälle erfolgt mit Müllsammelfahrzeugen des AG.
Eine Verlängerung oder Verschiebung der geplanten Revisionszeiten kann nicht ausgeschlossen werden, wird dem /den AN gegenüber rechtzeitig kommuniziert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
— Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0).
— Darstellung von 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (abgeschlossene oder noch laufende Referenzen), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (z.B. Entsorgungsleistung von gemischten Siedlungsabfällen und Ersatzbrennstoffen), unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3),
— Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf die hier ausgeschriebene Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nr. 20 03 01) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), für Unterauftragnehmer und nachgeschaltete Anlagen/ Vertragspartner,
— Darstellung der vorgesehenen Entsorgungs- und/oder Umschlagsanlage(n) mit Angaben zu den einzelnen Betreibern, sowie Angabe und Nachweis über die Lage und die Kapazität der vorgesehenen Entsorgungs- und/oder Umschlagsanlage(n) unter Angabe der vertraglich bereits gebundenen, genehmigten und verfügbaren offenen Kapazitäten in to/a, unter Beifügung der zugehörigen Betriebsgenehmigungen, auch für sämtliche nachgeschaltete Anlagen (Teil A, Anlage A5) gilt für das Mengenlos ML4: Entweder eine Entsorgungs- oder eine Umschlagsanlage im Umkreis von 15 km (Luftlinie) von der Gradestraße 73, 12347 Berlin. Ist eine Umschlagsanlage vorgesehen, ist in Anlage A5 auch die Entsorgungsanlage darzustellen, in der die ausschreibungsgegenständlichen Abfälle entsorgt werden sollen.
— Nachweis ausreichender Ausweichmöglichkeiten für geplante oder ungeplante Anlagenstillstände des Auftragsnehmers mittels Verpflichtungserklärung zum Redundanzkonzept (Teil A, Anlage A6),
— Nur für die Mengenlose ML 1-3: Auflistung der vorgesehenen Fahrzeugtechnik samt Schadstoffklassen, einschl. Eigenerklärung über die Einhaltung der Fahrpersonalverordnung (FPersV) (Teil A. Anlage A7),
— Erklärung zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie (Teil A, Anlage A8).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.