Projektsteuerungs- und Beratungsleistungen Landschaftsökologie und Freiraumplanung – AHO Heft 9 Referenznummer der Bekanntmachung: GBK 21-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wista-plan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungs- und Beratungsleistungen Landschaftsökologie und Freiraumplanung – AHO Heft 9
Kernaufgabe ist die Projektsteuerung der Konzeption und Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen und öffentlichen Grünanlagen im 50 ha großen städtebaulichen Entwicklungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick in den geschätzten 12,5 Jahren Projektlaufzeit. Außerdem sind Beratungsleistungen im Aufgabenbereich Landschaftsökologie zu erbringen.
12555 Berlin – Köpenick
Schwerpunkte sind die
— Projektsteuerung für Landschaftsökologie nach AHO Heft 9 (2020) der Handlungsbereiche A bis E für die Projektstufen 1 und 2 mit der Auftragserteilung sowie für die Projektstufen 3, 4 und 5 optional,
— Projektsteuerung für Freiraumplanung nach AHO Heft 9 (2020) der Handlungsbereiche A bis E für die Projektstufe 1 mit der Auftragserteilung sowie für die Projektstufen 2, 3, 4 und 5 optional,
— Besondere Leistungen zur Durchführung von Vergabeverfahren für Planungsleistungen,
— Beratungsleistungen zum Aufgabenbereich Landschaftsökologie.
Der Auftrag kann durch den AG in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen verlängert werden, wenn die Herstellung der Ausgleichsflächen und der öffentlichen Freianlagen nicht bis Ende 2033 abgeschlossen ist.
Die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 15 Jahren werden mit 70 v.H. gewichtet. Für die Referenzprojekte erhält der Bieter folgende Punkte (im Detail s. Ausschreibungsunterlagen „Anlage Referenzen Nachweise Bewerber“):
— für ein Referenzprojekt zur Projektsteuerung Landschaftsökologie max. 80 Pkt (darin folgende Unterkriterien mit jeweils max. erreichbaren Pkt: Anrechenbare Kosten 20 Pkt, Größe 20 Pkt, Schnittstellen 20 Pkt, Stakeholder 15 Pkt, im Siedlungsgefüge einer Großstadt 5 Pkt),
— für ein Referenzprojekt zur Projektsteuerung Freiraumplanung max. 80 Pkt (darin folgende Unterkriterien mit jeweils max. erreichbaren Pkt: Anrechenbare Kosten 20 Pkt, Größe 20 Pkt, Schnittstellen 20 Pkt, Stakeholder 15 Pkt, alle Projektstufen 1-5 AHO 5 Pkt),
— für ein Referenzprojekt zur Projektbearbeitung Landschaftsökologie max. 34 Pkt (darin folgende Unterkriterien mit jeweils max. erreichbaren Pkt: Honorarkosten 9 Pkt, Aufgabenbereiche 15 Pkt, Stakeholder 10 Pkt),
— für ein Referenzprojekt zur Projektbearbeitung Objektplanung Freiraumplanung max. 34 Pkt (darin folgende Unterkriterien mit jeweils max. erreichbaren Pkt: Anrechenbare Kosten 4,5 Pkt, Größe 4,5 Pkt, Kontext 9 Pkt, Stakeholder 12 Pkt, alle Leistungsphasen 2-8 nach § 39 HOAI 4 Pkt)
Die Summe der maximal möglichen Punkte für alle 4 Referenzen insgesamt beträgt 228 Punkte.
Die Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte wird mit 30 v.H. gewichtet. Der Begriff „technische Fachkräfte“ wird hier inklusive der technischen Führungskräfte definiert, wenn diese im Büro überwiegend projektbezogene Tätigkeiten ausführen und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Nachzuweisen ist hier die Leistungsfähigkeit des/der für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters/Projektleiterin. Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit des/der vorgesehenen Projektleiters/Projektleiterin erhält der Bieter folgende Punkte (im Detail s. „Anlage Referenzen Nachweise Bewerber“):
— Nachweis Berufserfahrung gesamt in Freiraum-/Landschaftsplanung n. Studienabschluss: >= 10 J. – 10 Pkt, >= 12 J. – 20 Pkt, >= 15 J. – 30 Pkt,
— davon Berufserfahrung als Projektleiter*in für Großbauvorhaben (mind. 3 Mio ARK, 3 ha): >= 3 J. – 10 Pkt, >= 6 J. – 20 Pkt, >= 9 J. – 30 Pkt,
— davon Berufserfahrung in Projektsteuerung/-management ab Nachweis entsprechender Weiterbildung: >= 3 J. – 10 Pkt, >= 6 J. – 20 Pkt, >= 9 J. – 30 Pkt,
— Nachweis Architektenkammereintrag: nein 0 Pkt, ja 10 Pkt,
— Nachweis PMI-, IPMA-, Prince2-Zertifikat oder gleichwertig: nein 0 Pkt, ja 10 Pkt.
Die Summe der maximal möglichen Punkte für die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte insgesamt beträgt 110 Punkte.
Die erreichten Punkte der Bewerber in den 2 maßgebenden Kriterien (Referenzen und Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte) werden für die weitere Wertung zuerst auf eine Punktzahl von 5 Punkten normiert. Dazu wird die erreichte Punktzahl im jeweiligen Kriterium durch die maximale Punktzahl für das Kriterium geteilt und mit 5 Punkten multipliziert. Anschließend werden die normierten Punkte noch mit der jeweils angegebenen Wichtung in Prozentpunkten multipliziert. Die Berechnung erfolgt mit einer Genauigkeit von 3 Nachkommastellen. Ein Bieter kann somit maximal 500 Punkte erreichen.
Wenn die Höchstzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, überschritten wird, werden die Punkte aller Bieter verglichen. Die 4 Bieter mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Sollten 2 oder mehr Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, kommt es zur Anwendung des Losverfahren nach § 75 Abs. 6 VgV.
Es sollen zunächst für die Projektsteuerung nach AHO Heft 9 für den Aufgabenbereich Landschaftsökologie die Projektstufen 1 und 2 und optional die Leistungsstufen 3 bis 5 jeweils stufenweise beauftragt werden. Für die Projektsteuerung nach AHO Heft 9 für den Aufgabenbereich Freiraumplanung sollen zunächst die Projektstufe 1 und optional die Leistungsstufen 2 bis 5 jeweils stufenweise beauftragt werden. Im weiteren Verlauf der Planung kann sich ggf. herausstellen, dass einzelne Maßnahmen auch vor Erreichen der Leistungsstufe 5 nicht weiter verfolgt werden können. Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden. Neben den obigen Leistungen der Projektsteuerung sind besondere Leistungen zur Durchführung von Vergabeverfahren und bedarfsweise zusätzliche Beratungsleistungen zu erbringen. Diese werden im Bedarfsfall durch den AG jeweils in Einzelabrufen weiter definiert.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder einzelner Optionen besteht nicht.
— zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in den Vergabeunterlagen,
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach: Allg. Vertragsbedingungen (AVB-Hochbau) zum Vertrag, LHO, AV LHO, Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Rundschreiben unter https://stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/
(keine abschließende Auflistung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
Ist der Bewerber eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben der §§ 1, 2, 30 und 32 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes ABKG erfüllt sind.
Für mindestens eine für die Leistungserbringung vorgesehene technische Fachkraft ist ein Studienabschluss in Landschaftsarchitektur/-planung oder vergleichbarem planungs- bzw. naturwissenschaftlichen Fach sowie eine anschließende mindestens 10 jährige Berufstätigkeit in dem Bereich nachzuweisen. Für mindestens eine für die Leistungserbringung vorgesehene technische Fachkraft sind mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Projektsteuerung/-management im Anschluss an eine abgeschlossene Weiterbildung in dem Bereich nachzuweisen. Hinweis: der Begriff „technische Fachkräfte“ wird hier inklusive der technischen Führungskräfte definiert, wenn diese im Büro überwiegend projektbezogene Tätigkeiten ausführen und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar unter
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/abau.shtml
Mit der Abgabe eines Angebotes ist folgende Erklärung elektronisch einzureichen, siehe Anlagen gemäß IV
211EU F Aufforderung zur Angebotsabgabe:
— IV 4021 F Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (Wirt-2141).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vertragsschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass zu den ausgewählten Bietern/Bietergemeinschaften sowie ggf. deren Nachunternehmen keine den Vertragsschluss entgegen stehende Einträge im Berliner Korruptionsregister, im Gewerbezentralregister sowie den Sanktionslisten der EG Antiterrorismusverordnungen 2580/2001 und 881/2002 vorliegen.
Dem Verfahren liegt die Anwendung der Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV – Ausgabe 2016 zugrunde.
Aktenzeichen beim Auftraggeber: Vergabenummer GBK 21-02.
Der direkte Abruf der Auftragsunterlagen ist unter dem Link von I.3) möglich. Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten.
Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durchselbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/