Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) führt an seinem Dienstsitz in Berlin, aber auch in externen Veranstaltungsräumen, zahlreiche Veranstaltungen durch, die aus konkretem Anlass oder als Teil einer Serie organisiert werden. Bei physischer Präsenz können daran im Einzelfall mehr als 1000 Personen teilnehmen, in der Regel sind es nicht mehr als 300 Gäste. In diesen Veranstaltungen werden Kernthemen des BMWi im Rahmen von Fachkonferenzen behandelt oder einer breite(re)n Öffentlichkeit vorgestellt.
Vereinzelt werden auch rein publikumswirksame Veranstaltungen realisiert (Tag der offenen Tür, Tag der Deutschen Einheit). Die Veranstaltungen schließen analoge und digitale Formate ein. Seit der Corona-Pandemie haben digitale Formate mit teils komplexen Anforderungen an Technik und Design der Veranstaltung zugenommen. Teilweise werden Veranstaltungen im sog. hybriden Format – also mit teils physischer, teils mit digitaler Präsenz der Teilnehmenden – realisiert. Aber auch künftig wird das BMWi voraussichtlich nicht vollständig auf Veranstaltungen mit physischer Präsenz verzichten können.
Daher soll mit einer professionellen Agentur eine Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen abgeschlossen werden. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland statt. Messen gehören ausdrücklich nicht zu diesen Veranstaltungen; hierzu hat das BMWi eine gesonderte Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung wird für zunächst 3 Jahre abgeschlossen. Eine einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate durch das BMWi ist möglich. Die Ausübung der Verlängerungsoption muss durch das BMWi mindestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden. Der Vertragspartner kann auf die dreimonatige Vorfrist verzichten.
Für die maximal vierjährige Laufzeit wird das Gesamtvolumen, das heißt das Volumen für die gesamte Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit und optionaler Verlängerungszeitraum), der nach der Rahmenvereinbarung erfolgenden Leistungsabrufe auf 60 Mio. Euro und daher auf einen Mittelwert von 15 Mio. Euro pro Jahr geschätzt (Auftragswertschätzung nach § 21 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV)).
Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert auf Basis der Erfahrungen mit der 2016 vergebenen und am 30.09.2020 ausgelaufenen „Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen“. Zugrunde gelegt wurde dabei die folgende durchschnittliche Anzahl an Veranstaltungen pro Jahr:
— 10 öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen pro Jahr (z. B. 80 Jahre Soziale Marktwirtschaft o. ä.),
— Jährliche Teilnahme des BMWi an Veranstaltungen der Bundesregierung zum „Tag der Offenen Tür“ und zum „Tag der Deutschen Einheit“,
— 50 Fachveranstaltungen pro Jahr mit bis zu 300 Teilnehmenden (bei physischer Präsenz) im Konferenzzentrum des BMWi (oder extern während der Sanierungs-arbeiten ab voraussichtlich Oktober 2021),
— 1 Veranstaltung im Rahmen der G7-Präsidentschaft 2022 mit ca. 60 Teilnehmenden,
— 5 Veranstaltungen/Jahr im Rahmen von Regierungskonsultationen mit ca. 30 Teilnehmenden,
— 10 Veranstaltungen/Jahr für die 35 existierenden Gemischten Wirtschaftsgremien und Kooperationsräte im BMWi (Teilnehmerzahl in der Regel nicht mehr als 50).
In diese Schätzwerte sind die jüngsten pandemiebedingten Entwicklungen in der Veranstaltungsplanung des BMWi eingeflossen. Aufgrund der unklaren Dauer dieser Situation und der noch nicht absehbaren dauerhaften Auswirkungen auf die Veranstaltungsplanung des BMWi sind die maßgeblichen Faktoren des Schätzwerts (Anzahl künftig durchzuführender Veranstaltungen und ihr Format) dennoch mit erheblicher Ungewissheit behaftet.
Der Wert der tatsächlich abgerufenen Leistungen kann die Auftragswertschätzung unter- oder überschreiten. Durch den Abschluss der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung wird daher kein Anspruch des Rahmenvertragspartners auf ein bestimmtes Mindestauftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelaufträgen begründet. Ebenso können Leistungsabrufe bei einem Überschreiten der Auftragswertschätzung nicht abgelehnt werden.
Im Rahmen der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann die Konzeptionierung von Veranstaltungen, die Umsetzung von Veranstaltungskonzepten und die Nutzung eines Teilnehmermanagements für einzelne Veranstaltungen. Für die Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Eine Verlängerung um 12 Monate ist möglich, wenn der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer spätestens binnen 3 Monaten vor Ablauf der Auftragslaufzeit mitteilt.
Erfahrung und Fachkunde in den folgenden Bereichen:
— Konzeption und Durchführung von konventionellen (Präsenz-)Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmenden (Gewichtung: 25 %),
— Konzeption und Durchführung von rein digitalen und hybriden Veranstaltungen (Gewichtung: 25 %),
— Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen für Bundesministerien, davon mindestens zwei mit gesteigerten Anforderungen durch einen besonders hochrangigen Teilnehmerkreis (z. B. Bundeskanzlerin oder ausländische Regierungsvertreter/innen) (Gewichtung: 25 %),
— Betrieb und Bereitstellung eines Teilnehmermanagementsystems (Gewichtung: 25 %).
(siehe auch Verfahrensbeschreibung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erlaubnis zur Berufsausübung
Beleg: Aktueller Ausdruck, d. h. nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist, der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist; in Deutschland das Handelsregister. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
— Mindestjahresumsatz
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von [Betrag gelöscht] EUR (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die durchschnittlichen Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden.
— Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten, Auftragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis in Höhe von 1 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden und 2 Mio. EUR für Personenschäden und einer Gesamthaftungssumme von mindestens 2 Mio. EUR je Versicherungsjahr.
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe.
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile auszuführen.
— Ausreichendes Personal
Mindestanforderung: Mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden) – ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Mitarbeiter/innen in befristeten und geringfügig beschäftigen Arbeitsverhältnissen sowie freie Mitarbeiter/innen sind nicht einzurechnen.
— Erfahrung und Fachkunde
Erfahrung und Fachkunde in den folgenden Bereichen:
— Konzeption und Durchführung von konventionellen (Präsenz-)Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmenden (Gewichtung: 25 %),
— Konzeption und Durchführung von rein digitalen und hybriden Veranstaltungen (Gewichtung: 25 %),
— Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen für Bundesministerien, davon mindestens 2 mit gesteigerten Anforderungen durch einen besonders hochrangigen Teilnehmerkreis (z. B. Bundeskanzlerin oder ausländische Regierungsvertreter/innen) (Gewichtung: 25 %),
— Betrieb und Bereitstellung eines Teilnehmermanagementsystems (Gewichtung: 25 %),
— Nichtvorliegen von Interessenkollisionen.
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
— Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe.
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile auszuführen.
Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1)) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).