Denkmalgerechte Sanierung und Modernisierung Leuchtturm Neuwerk Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien-lig.hamburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://claussen-seggelke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Sanierung und Modernisierung Leuchtturm Neuwerk
Der Leuchtturm der Insel Neuwerk gilt als ältestes erhaltenes Gebäude Hamburgs (Baujahr ca. 1 300) und als ältester Leuchtturm Deutschlands. Der Leuchtturm weist aktuell erheblichen Sanierungsbedarf auf. Neben der äußeren und inneren Sanierung soll auch der Innenausbau im Sinne des Denkmalschutzes erneuert werden. Eine Bedarfsplanung zur Modernisierung und Weiterentwicklung der bestehenden Beherbergungsnutzung wird derzeit erarbeitet und wird ebenfalls Bestandteil der Aufgabenstellung. Eine detaillierte Aufgabenstellung und Auflistung der zu sanierenden Bauteile wird in der Verhandlungsphase verteilt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Leuchtturm der Insel Neuwerk gilt als ältestes erhaltenes Gebäude Hamburgs (Baujahr ca. 1 300) und als ältester Leuchtturm Deutschlands. Der Leuchtturm weist aktuell erheblichen Sanierungsbedarf auf. So zeigt beispielsweise das Mauerwerk wie auch die innere Balkenkonstruktion erhebliche Schädigungen auf, die eine Sanierung erforderlich machen. Auch die Kupferdachkonstruktion (Dachkonstruktion und Dachhaut) ist vielfach schadhaft und muss denkmalgerecht saniert werden. Im Turm selbst sind Einbauten und Innenausbauten aus verschiedenen Zeitschichten vorhanden, die überwiegend erhalten werden sollen.
Eine genaue Auflistung zu sanierender Bauteile wird in der Verhandlungsphase verteilt. Eine Baugrundverbesserung oder ggf. Nachgründung von Teilbereichen ist ebenfalls Bestandteil der Aufgabenstellung. Neben der äußeren und inneren Sanierung soll auch der Innenausbau im Sinne des Denkmalschutzes erneuert werden.
Eine Bedarfsplanung wird derzeit erarbeitet und wird ebenfalls Bestandteil der Aufgabenstellung. Neben dem Leuchtturm Neuwerk befinden sich ein altes Schulgebäude sowie eine Turnhalle, die sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befinden. Beide Gebäude sollen für die Bearbeitung der Bauaufgabe genutzt werden.
Das Ziel der Sanierung besteht darin, die historische Originalsubstanz zu sanieren und die Nutzung zu erhalten, um somit das Baudenkmal in seinem historischen Bestand und seiner Einzigartigkeit als Wahrzeichen der Stadt Hamburg langfristig zu sichern.
Im Zuge der Sanierung soll auch das touristische Potential des Leuchtturms erhöht werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen zur Sanierung des denkmalgeschützten Leuchtturms Neuwerk. Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen werden derzeit auf ca. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt. Die Kosten können ggf. höher ausfallen.
Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 HOAI 2013. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (1-3, 4, 5-7, 8 und 9). Die Beauftragung steht unter Gremienvorbehalt.
Erste Stufe des Vergabeverfahrens ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb), um Büros auszuwählen, die über vergleichbare Erfahrungen bei der Planung und Errichtung der beschriebenen Aufgabe verfügen.
Dabei sind unbedingt Erfahrungen mit der Sanierung denkmalgeschützter Turmbauwerke, mittelalterlichem Mauerwerk und Gewölbestatik sowie Erfahrungen mit der Umnutzung historischer Gebäude für touristische Zwecke erforderlich.
Auf Grundlage der Referenzen sollen 2-5 am besten qualifizierte Bewerber ausgewählt werden. Weisen mehr Bewerber die entsprechenden Qualifikationen nach, entscheidet das Los.
Die Bewerber müssen folgende Nachweise und Erklärungen enthalten:
1. Bewerbungsborgen vollständig ausgefüllt;
2. Nachweis der Erfahrung durch Vorlage vergleichbarer Referenzprojekte und einer Referenzliste gemäß der vorgegebenen Formblätter;
3. Bestätigung der formalen Anforderungen zum Mindestlohn, Ausschlusskriterien gem. § 132, 124 GWB etc. gem. Formblätter.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt wie folgt:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige und/oder nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderungen von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Teilnahmeanträge werden wie folgt vergleichend bewertet:
a) der Referenz 1 (5 Punkte);
b) der Referenz 2 (5 Punkte);
c) der Referenz 3 (5 Punkte);
d) der Referenzliste (5 Punkte).
Die Punktebewertung von 0-5 (Wertungsschlüssel) bezüglich der einzelnen Kriterien ist mit einer Notenskala zu vergleichen. Ein im Vergleich guter Beitrag eines Bewerbers wird mit einer höheren Punktzahl bewertet als ein durchschnittlicher oder ein schlechter Beitrag.
Wesentlich bei der Bewertung der Referenzen sind folgende Aspekte:
— Erfahrungen mit der Sanierung denkmalgeschützter Turmbauwerke,
— Erfahrungen mit mittelalterlichem Mauerwerk und Gewölbestatik,
— Erfahrungen mit der Umnutzung historischer Gebäude für touristische Zwecke,
— mind. HZ IV,
— mind. LPH 1-8.
Beurteilt wird, welche 2 bis 5 Bewerber im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Weisen mehr als 2-5 Bewerber die entsprechenden Qualifikationen nach, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist bei einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe hingewiesen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB sowie zum Mindestlohn gem. Formblatt vorzulegen.
Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Einsendeschluss der Teilnahmeanträge).
Es sind Referenzobjekte anhand der vorgegeben Formblätter abzugeben, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Wesentlich bei der Bewertung der Referenzen sind die Erfahrungen mit:
— Sanierung denkmalgeschützter Turmbauwerke,
— mittelalterliches Mauerwerk und Gewölbestatik,
— Umnutzung historischer Gebäude für touristische Zwecke
Sowie
— mind. HZ IV,
— mind. LPH 1-8.
Die genannten Erfahrungen müssen nicht gebündelt in einer Referenz nachgewiesen werden.
Ein Bestätigungsschreiben des Auftraggebers zu den Referenzen 1-3 (vgl. Abschnitt II.2.9)), das die wirtschaftliche und termingerechte Erbringung der Leistungen sowie die bearbeiteten Leistungsphasen kurzfristig bestätigen kann, ist wünschenswert.
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften sind die Formblätter von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft abzugeben, die Referenzen sind kumuliert einzureichen, d.h. je Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sind 3 Referenzen gemäß der Formblätter einzureichen. Es genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen. Die Referenzlisten bei Arbeitsgemeinschaften können separat geführt und eingereicht werden.
Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt, sind für die von der Unterauftragnehmerin oder vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen Referenzen dieser Unterauftragnehmer nachzuweisen.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügeabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.