Sanierung und Modernisierung des Märkischen Museums Referenznummer der Bekanntmachung: N16021-3037100-001-731-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bim-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Modernisierung des Märkischen Museums
Für die Sanierung und Modernisierung des Märkischen Museums als Teilprojekt im Rahmen des Projektes „Museums- und Kreativquartier am Köllnischen Park“ werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
— Objektplanung ab Leistungsphase 1 gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013, Teil 3 Objektplanung sowie Anlage 10 HOAI,
— Bauherrenverantwortung gem. § 4 BaustellV mit der erforderlichen Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators zunächst werden im Ergebnis des VgV-Verfahrens die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt.
Die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3 sowie der Leistungsphasen 4 bis 9 wird vorbehalten. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen besteht nicht.
Am Köllnischen Park 5
10179 Berlin
Das Gesamtprojekt „Kreativquartier am Köllnischen Park“ umfasst die Neukonzeptionierung, Sanierung und Modernisierung des Märkischen Museums und die Herrichtung des Marinehauses und ist Teil der Zukunftsstrategie von Paul Spies für das Stadtmuseum Berlin. Es wird aus Mitteln des Bundes, des Landes Berlin und der DKLB-Stiftung finanziert.Geplant ist, unter der Leitung der Stiftung Stadtmuseum Berlin einerseits das Märkische Museum neu zu konzeptionieren, grundlegend zu modernisieren und zu sanieren. Zugleich soll der stadthistorisch bedeutsame Museumsstandort durch eine flexibel und zeitgemäß zu nutzende Präsentations- und Produktionsfläche im Marinehaus ergänzt werden.Bestandteil dieser Ausschreibung sind die Leistungen zur Objektplanung zur Sanierung und Modernisierung des Märkischen Museums, es ist beabsichtigt, alle Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 3 HOAI stufenweise zu beauftragen.
Verbindliche Grundlage für die Planung und Umsetzung des Projektes ist das Bedarfsprogramm vom 16. September 2016, bestätigt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit Vermerk zum Plausibilitätsabgleich vom 9. Januar 2017. Der Fokus der baulichen Maßnahmen liegt auf der grundlegenden Sanierung der Gebäudesubstanz, der Sanierung bzw. Erneuerung der Technischen Gebäudeausrüstung, der Anpassung der Ausstellungsbereiche auf einen zeitgemäßen Standard sowie die Verbesserung der Infrastruktur des Gebäudes für die Besucher.
Das 1908 eröffnete Märkische Museum gehört zu den herausragenden Museumsbauten in Berlin und ist heute ein besonderes Baudenkmal. Das seit seiner Errichtung als Museum genutzte Gebäude ist mit seiner inhaltlichen Ausrichtung auf die Geschichte und Gegenwart Berlins das flächenmäßig größte Museum der Stiftung Stadtmuseum Berlin.
Für die bauliche Umsetzung des Projektes wurde mit Bezug auf die im Rahmen der Erstellung des Bedarfsprogramms durchgeführte Kostenermittlung eine Baukostenobergrenze von [Betrag gelöscht] Euro brutto für die Kostengruppen 300 und 400 festgelegt, welche für Planung und Umsetzung des Projektes gilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Modernisierung des Märkischen Museums
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de herunterzuladen. Eine Bewerbung ist über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Es werden nur Teilnahmeanträge zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch abgegeben wurden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Bewerberbogen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren ausgefüllten Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Er ist bis zu der unter IV.2.2 genannten Frist bei der unter I.1 genannten Stelle unter Angabe der Bezeichnung des Auftrages und des Aktenzeichens einzureichen.
Bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind die Formulare je Partner vollständig auszufüllen und einzureichen. Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, um seine Eignung nachzuweisen, sind die Formulare je Nachunternehmer vollständig auszufüllen und einzureichen. Die Bewerber haben in diesem Fall mit der Bewerbung die beiliegenden Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer einzureichen.
Für den Einsatz von sonstigen Nachunternehmern genügen die Angaben im Bewerberbogen (unter Nachweis der fachlichen Eignung). Auf Verlangen ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Der Einsatz sonstiger Nachunternehmer erfolgt dann, wenn Leistungen grundsätzlich in Eigenleistung erbracht werden können, jedoch z. B. auf Grund fehlender Kapazitäten dies nicht möglich ist.
Die Abgabe der Angebote kann ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen und elektronisch signiert wurden oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Doppelangebote, also die mehrfache Beteiligung von Bietern und/oder Nachunternehmern, das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen können und daher gegebenenfalls vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden müssen.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 17.10.2018,12.00 Uhr unter dem Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bewerberfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des §§ 1,7 & 8 BerlAVG entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Sollte demnach wiederum keine Entscheidung möglich sein, wird die Bezuschlagung in einem Losverfahren ermittelt. Gleiche Verfahrensweise gilt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes bei gleicher Eignung mehrerer Bewerber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland