VgV 2020 – Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, KAU Hydraulische Ertüchtigung Wärmeverteilnetz (ab LP 3) am Standort Vivantes Klinikum Am Urban Referenznummer der Bekanntmachung: P_0468-20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vivantes.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhausträger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VgV 2020 – Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, KAU Hydraulische Ertüchtigung Wärmeverteilnetz (ab LP 3) am Standort Vivantes Klinikum Am Urban

Referenznummer der Bekanntmachung: P_0468-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Vivantes Klinikum am Urban, Dieffenbachstraße 1, 10997 Berlin ist im Zuge einer Sanierungsmaßnahme das Wärmeverteilnetz hydraulisch zu ertüchtigen. Hierfür sind Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) ab der Leistungsphase 3 bis 9 in den Anlagengruppen 2, 4 und 8 zu erbringen.

Die vorgesehene Maßnahme ist im laufenden Klinikbetrieb durchzuführen, sodass die Projektterminplanung eng mit dem Nutzer abzustimmen ist und notwendige Einschränkungen des Betriebes auf ein Minimum zu reduzieren sind.

Die Leistungsgrenze im Projekt „Hydraulische Ertüchtigung der Wärmeversorgung“ ist mit aktuellem Projektstand an der Schnittstelle zu den RLT-Verbrauchern definiert. Konkret bedeutet dies, dass die umzubauenden hydraulischen Schaltungen über die jeweilige Führungsgröße der RLT-Anlagen zu regeln sind.

Die Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung sowie die Leistungsphase 2 – Vorplanung

Sind bereits abgeschlossen.

Das vorhandene auftragsrelevante Budget (Gesamtkosten der Maßnahme) beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) für die Kostengruppen 410, 420, 440, 480 und 490, inkl. der Rückstellung zu unvorhergesehenen Leistungen bzw. Kosten (UV). Die Kosten für eine Schadstoffsanierung sind nicht Teil der Gesamtkosten.

Die Baumaßnahme inkl. Planungsleistungen ist voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren abzuwickeln. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2020 beginnen und im Jahr 2022 fertig gestellt sein. Die in Ziffer II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit schließt die LP 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
71315000 Haustechnik
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
71323100 Planung von Stromversorgungssystemen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Vivantes Klinikum Am Urban

Dieffenbachstraße 1

10997 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Vivantes Klinikum am Urban ist im Zuge einer Sanierungsmaßnahme das Wärmeverteilnetz hydraulisch zu ertüchtigen. Hierfür sind Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) ab der Leistungsphase 3 bis 9 in den Anlagengruppen 2, 4 und 8 zu erbringen.

Die vorgesehene Maßnahme ist im laufenden Klinikbetrieb durchzuführen, sodass die Projektterminplanung eng mit dem Nutzer abzustimmen ist und notwendige Einschränkungen des Betriebes auf ein Minimum zu reduzieren sind.

Die Leistungsgrenze im Projekt „Hydraulische Ertüchtigung der Wärmeversorgung“ ist mit aktuellem Projektstand an der Schnittstelle zu den RLT-Verbrauchern definiert. Konkret bedeutet dies, dass die umzubauenden hydraulischen Schaltungen über die jeweilige Führungsgröße der RLT-Anlagen zu regeln sind.

Die Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung sowie die Leistungsphase 2 – Vorplanung

Sind bereits abgeschlossen.

Ergebnisse der LP 1 – Grundlagenermittlung

Es erfolgte u. a. eine Bestandsaufnahme sowie die Durchführung und Auswertung von Temperatur- und Volumenstrommessungen an ausgewählten Anlagen der Wärmeversorgung.

Anhand der durchgeführten Messungen konnten Probleme in den installierten Schaltungen der RLT-Anlagen identifiziert werden und zusätzlich die Überdimensionierung der Pumpen im Hydraulikkreis der Verbraucher bestimmt werden. Die installierten Systeme arbeiten gegeneinander und verursachen dadurch hydraulische Unregelmäßigkeiten. Desweiteren wurden wiederholt große Schwingungen auf der Versorgerseite (Vattenfall) festgestellt, die sich durch das Wärmenetz des Klinikums ziehen.

Folgende Handlungsfelder wurden erkannt:

1. Sanierung des Wärmeverteilungsnetzes:

a) Rohrleitungsnetz: Austausch maroder Rohrleitungsstücke,

b) Verteiler: Neuauslegung der Verteiler in ´Dimension und Anbindung,

c) Pumpen: Neudimensionierung.

2. Senkung der Rücklauftemperatur an der neuen Hausanschlussstation mit indirekter Fahrweise.

3. Ertüchtigung bisher unterversorgter Bereiche, sodass ausreichende Wärmeversorgung sichergestellt wird.

4. Verbesserung der hydraulischen Verhältnisse im Wärmeverteilungsnetz.

a) Schaffung eines Netzes mit hoher Versorgungssicherheit.

5. Schadstoffsanierung und Rückbau nicht mehr benötigter Versorgungsleitungen,

Entsprechend den noch festzulegenden Sanierungsbereichen des Wärmeverteilungsnetzes in bauabschnittsweiser Umsetzung.

Ergebnisse der LP 2 – Vorplanung

Im Rahmen der erweiterten Bestandsaufnahme in der Leistungsphase 2 wurden die Rohrleitungen erfasst, welche im Zuge der Schadstoffsanierung zurückzubauen sind.

Insgesamt konnte festgestellt werden, dass die bisher aufgenommenen Stränge mit hoher Wahrscheinlichkeit asbesthaltiges Material enthalten. Zur Präzisierung von Kosten- und Terminplanung wurde empfohlen zeitnah einen Sachverständigen einzubinden.

Für die Entwicklung des Vorplanungskonzeptes (KG 400 Technische Anlagen) wurden 3 Handlungsalternativen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme entwickelt. Bezogen auf die KG 420 Ertüchtigung Wärmeverteilnetz (Verteiler/Steigstränge) wurde u. a. die Sanierung der Hauptverteiler und der Unterverteiler näher betrachtet. Die entwickelten Konzepte zu KG 410 Neueinbindung TWWB sowie zu KG 480 Einbindung der Regelung in ein übergeordnetes GLT-Konzept sowie der gesamte „Vorplanungsbericht (LP 2) KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen“ mit Fazit/Empfehlungen sind bei Bedarf der Anlage B6 zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorgehenskonzept (Lösungsansätze/Konzeptvorschlag; Vergleichsprojekte) / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Organisationskonzept (Projektorganisation, Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals, Qualifikationsnachweise und Organigramm; Verfügbarkeit) / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Präsentation (Gesamteindruck „Schlüsselpersonal“ bei der Präsentation) / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. ABau. Zunächst übernimmt der Auftragnehmer für die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) Leistungen der Leistungsstufe 2 – Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung (Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI). Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer sodann gemäß einem noch abzustimmenden Projektterminplan stufenweise die Erbringung der Leistungsstufe 3 – Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7 nach HOAI), der Leistungsstufe 4 – Objektüberwachung und Dokumentation (Leistungs-phase 8 nach HOAI) sowie der Leistungsstufe 5 – Objektbetreuung (Leistungsphase 9 nach HOAI) gem. § 2.7 des Vertragsmusters. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.

Die Ausübung der optionalen stufenweisen Beauftragung steht im alleinigen Ermessen der Auftraggeberin, die sie jedoch geschlossen für alle Leistungen der jeweiligen Leistungsphase ausüben wird; einen Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der Leistungen besteht nicht.

Sollten sich die finanztechnischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1) Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Vorfeld das Unternehmen paka ingenieure für technische gebäudeausrüstung mit den Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI beauftragt war (vgl. Auftragsbekanntmachung für die LP 2 bis 9 vom 5.7.2018, Bekanntmachungsnummer im ABl: 2018/S [removed]; Bekanntmachung vergebener Aufträge vom 20.11.2018, Bekanntmachungsnummer ABl.: 2018/S [removed]). Die Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2) Mehrfachauftritte/Doppelbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer sind nur möglich, wenn sich dadurch der Wettbewerb nicht verengt bzw. kein unlauterer Wettbewerb entsteht. Ggfs. ist der Nachweis zu erbringen, dass die Angebote unabhängig voneinander erarbeitet worden sind und damit kein Verstoß gegen das Prinzip des geheimen Wettbewerbs besteht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: P_0468-20
Bezeichnung des Auftrags:

KAU - Hydraulische Ertüchtigung Wärmeverteilnetz (ab LP 3), Fachplanung Technische Ausrüstung gem §53 HOAI

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67D2H6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/02/2021