Durchführung Festival der Riesendrachen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung Festival der Riesendrachen
Die Stadt UND Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50 000 Wohnungen und 800 Gewerbeeinheiten in Berlin und Brandenburg. Die Schwerpunkte des Wohnungs- und Gewerbebestand sind im Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 550 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
Ausgeschrieben wird die Unterstützung der Unternehmenskommunikation der Stadt und Land bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltung „Festival der Riesendrachen“ für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Voraussetzung für die Durchführung und damit auch für die Beauftragung ist die Genehmigung durch die zuständigen Behörden und eine positive Entscheidung durch die Geschäftsführung der Stadt und Land.
Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50 000 Wohnungen und 800 Gewerbeeinheiten in Berlin und Brandenburg. Die Schwerpunkte des Wohnungs- und Gewerbebestand sind im Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 550 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
Seit acht Jahren führt die Stadt und Land auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof, dem heutigen Tempelhofer Feld, im September das „Festival der Riesendrachen“ durch. In unmittelbarer Nachbarschaft des Geländes befinden sich die Tempelhofer und Neuköllner Wohnungsbestände des Unternehmens. In den letzten Jahren kamen weit über 50 000 Besucher zum Festival, in den Jahren 2018 und 2019 über 100 000. Auch zahlreiche VIP-Gäste aus der Landespolitik, den Bezirken und der Berliner Wirtschaft nehmen an der Veranstaltung teil. Der Termin für das Jahr 2021 wird voraussichtlich wieder der zweite oder dritte Samstag im September sein. Ausgeschrieben wird die Unterstützung der Unternehmenskommunikation der Stadt und Land bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltung „Festival der Riesendrachen“ für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Voraussetzung für die Durchführung und damit auch für die Beauftragung ist die Genehmigung durch die zuständigen Behörden und eine positive Entscheidung durch die Geschäftsführung der Stadt und Land.
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Angaben zur Firma,
— Datenschutzerklärung,
— Erklärung Nachunternehmer,
— Erklärung Bietergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung Festival der Riesendrachen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]