Zurverfügungstellung eines Terminmanagement der Impfungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/gpg/
Abschnitt II: Gegenstand
Zurverfügungstellung eines Terminmanagement der Impfungen
Beschaffungsgegenstand ist ein IT-gestütztes System zur Terminverwaltung & Dokumentation in den Coronaimpfzentren.
Land Berlin
Beschaffungsgegenstand ist ein IT-gestütztes System zur Terminverwaltung & Dokumentation. Das ITSystem muss insbesondere folgende Funktionen bieten:
— Terminbuchung,
— Versand von Terminbestätigungen,
— Terminverwaltung & Dokumentation im CIZ.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die vorliegende, nicht vorhersehbare und sich sehr schnell ausbreitende SARS-CoV-2-Covid-19-Infektion stellt ein eindringliches Ereignis dar. Die Covid-19-Pandemie beeinträchtigt aktuell das allgemeine und insbesondere gesundheitliche Wohlergehen der deutschen Bevölkerung, wie auch die Wirtschaft massiv. Somit sind die Voraussetzungen des § 119 Abs. 5 GWB i. V. m §§ 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 VgV für den Einkauf von Leistungen über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gegeben. Zur Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und dem Schutz der gesamten Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, des Dienstbetriebes der öffentlichen Verwaltung und zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge liegen die Voraussetzungen der vergaberechtlichen Dringlichkeit vor. So machten die aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts deutlich, dass eine effektive Implementierung von Strukturen zur Impfung der Bevölkerung gegen das Virus notwendig waren und zeitnah erfolgen sollten. (siehe hierzu auch Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19.3.2020 und zusammenfassend das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betrienbe SenWiEnBe II D Nr. 04/2020 vom 15.4.2020).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zurverfügungstellung eines Terminmanagement der Impfungen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/