Ingenieurleistungen Tragwerksplanung für: Neubau der Grundschule Sodenmatt und der KiTa Amersfoorter Strasse [Bremen Huchting] Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-20/05-35NW-TB2_TWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Tragwerksplanung für: Neubau der Grundschule Sodenmatt und der KiTa Amersfoorter Strasse [Bremen Huchting]
Gegenstand der Ausschreibung ist der Neubau einer dreizügigen Grundschule im gebundenen Ganztag mit Mensa und Turnhalle und der Neubau einer achtgruppigen KiTa. Insgesamt sollen auf dem ca. 9 920 qm großen Grundstück im Bremer Stadtteil Huchting ca. 6 350 qm BGF(R) errichtet werden. Davon sind etwa 3 810 qm für die Grundschule inkl. Flächen für den Übergang zur KiTa, 1 840 qm für die KiTa und 700 qm für den Neubau einer Sporthalle vorgesehen.
Die Baumaßnahme ist Bestandteil der Weiterentwicklung des Gesamtgeländes rund um das Bürger- und Sozialzentrum Huchting e. V. (BuS Huchting) mit diversen sozialen und kulturellen Trägern. Das Projekt wird voraussichtlich durch Fördergelder des Bundes gefördert.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-4 und 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14),
— Besondere sowie Weitere Leistungen.
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftrag-geber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u. a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBED25V
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.