Maler, Willhöden 74 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 233-20 PF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Maler, Willhöden 74
Das Marion Döhnhoff Gymnasium befindet sich im Hamburger Stadtteil Blankenese. Die Baumaßnahme umfasst die Sanierung eines 3-geschossigen Klassengebäudes aus den 60er Jahren mit insgesamt 12 Unterrichtsräumen. Das Gebäude liegt an der nördlichen Grundstücksgrenze des Schulstandortes und ist über eine Feuerwehrzufahrt vom Sülldorfer Kirchenweg erreichbar.
Folgende Arbeiten sind geplant: Abbrucharbeiten, Rohbauarbeiten, Schlosserarbeiten, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Elektroarbeiten.
Willhöden 74
22587 Hamburg
Beschichtungsarbeiten:
— ca. 270 m2 Decken- und
— ca. 1 600 m2 Wandbeschichtungen inkl. Schutzmaßnahmen, Teilspachtelung und
— ca. 750 m2 Schutzanstrich mit farbiger Einstreuung.
Lackierarbeiten:
— ca. 280 m2 Fenster (innenseitig), 37 Türzargen,
— ca. 25 m Geländer, ca. 80 m2 Heizkörper und
— ca. 100 m Rohrleitungen.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juli 2021 bis August 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maler, Willhöden 74
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]