2 Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz
Lieferung von 2 Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz (LF 20 KatS) mit feuerwehrtechnischer Beladung für die Berliner Feuerwehr.
Berlin, Deutschland
Lieferung von 2 Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz (LF 20 KatS) mit feuerwehrtechnischer Beladung für die Berliner Feuerwehr.
Zu II 2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertung erfolgt nach erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018. Das Entscheidungskriterium ist die Leistung. Siehe Bewertungsmatrix
Zu II 2.7) Laufzeit des Vertrages: Lieferfrist für 1 Komplettfahrzeuge bis 15.12.2021 und 1 Komplettfahrzeug bis 31.3.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Referenzen über Aufträge gleicher Art der letzten 3 Jahre,
— Nachweis einer akkreditierten Prüfstelle über ein Qualitätssicherungsverfahren,
— Herstellererklärung zum unternehmensinternen Qualitätssicherungssystem gemäß Leistungsbeschreibung und Benennung des Qualitätsbeauftragten,
— Nachweis zum Abfallwirtschaftskonzept.
Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und/oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind nachfolgende Wirt-Formulare des Landes Berlin mit Angebotsabgabe einzureichen. Diese Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu beziehen:
— Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe,
— Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer,
— Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.
Mit Angebotsabgabe ist die Eignungserklärung ausgefüllt einzureichen:
— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU.
Ebenso die Erklärung zur Frauenförderung:
— Wirt-2141_BVB_Frauenfoerderung-0520,
Zusätzlich werden die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Berlin Vertragsbestandteil:
— Wirt-214_BVB_Mindeststundenentgelt-0520,
— Wirt-2143_BVB_Verhinderung_von_Benachteiligungen-0520,
— Wirt-2144_Teil_B-BVB_Kontrolle_Sanktionen-0520.
Abschnitt IV: Verfahren
Voltairestr.2; 10179 Berlin
Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2022
Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin sowie über die zugehörige zentrale Auftragsplattform iTWOtender.
Die Vorgänge können über den folgenden Link und den Suchbegriff „Berliner Feuerwehr“ aufgerufen werden:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]