IT-Resarch-Services und Executive Leadership Program Referenznummer der Bekanntmachung: AL 13/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Resarch-Services und Executive Leadership Program
IT-Resarch-Services und Executive Leadership Program.
Berlin
Ausgeschrieben wird die Nutzung einer Wissensdatenbank für IT-Research sowie Fachberatungs- und Analysedienstleistungen bezüglich der IT-Themen.
2 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Vergleichbar sind Leistungen im Tätigkeitsbereichen Strategischer IT-Research, d. h. Bereitstellung von Expertise zu IT-Themen und Analystenberatung mit hochwertiger persönlicher Betreuung auf Management Ebene.
Zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungsaufträgen von mind. [Betrag gelöscht] EUR in jedem Geschäftsjahr der letzten 3 Geschäftsjahre oder in Summe [Betrag gelöscht] EUR über 3 Geschäftsjahre.
2. Beschäftigtenzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre,
3. Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren: Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Geschäftsjahren oder laufenden Projekten.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge im Tätigkeitsbereichen Strategischer IT-Research, d.h. Bereitstellung von Expertise zu IT-Themen und Analystenberatung mit hochwertiger persönlicher Betreuung auf Management Ebene.
Zu Eignungskriterium 2: Durchschnittlich jährlich mind. 200 Analysten in den letzten 3 Geschäftsjahren
Zu Eignungskriterium 3: a) Jede der 3 Referenzen muss aus dem Gesundheitswesen im Universitären Umfeld einschließlich Forschung & Lehre sowie öffentlicher IT-Dienstleister stammen.
b) Weiterhin muss eine aus dem deutschen Gesundheitswesen oder IT-Dienstleistungen in Verbindung mit dem deutschen Gesundheitsmarkt stammen.
c) Weiterhin müssen 2 der 3 Referenzen von öffentlichen IT-Dienstleistern oder IT-Geschäftsbereichen eines öffentlichen Unternehmens mit mind. 200 Mitarbeitern stammen.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité.
Keine Bieter sind zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]