Planungsleistungen für Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: UNI Bremen HVZ-TWP-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 BREMEN
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Tragwerksplanung
Tragwerksplanung betr. Bauvorhaben
„Neubau Hörsaal- und Veranstaltungszentrum“ auf dem Campus der Universität Bremen.
Universität Bremen
Bibliotheksstraße
28359 Bremen
Die Auftraggeberin plant den Neubau (Passivhausbauweise) eines Hörsaal- und Veranstaltungs-zentrums auf dem Campus der Universität Bremen.
Das Projekt hat über die Kostengruppen 200 bis 600 (gem. DIN 276) ein Gesamtvolumen von ca. brutto 50 Mio. EUR.
Nach dem derzeitigen Stand der Planung (Abschluss Planungswettbewerb) soll ein Hochhaus OK Dach ca. 60,00 Meter mit einer Metall-Glas-Fassade und mit Nutzung
— 3 Hörsäle (mit insgesamt 2 700 Sitzplätzen),
— Verwaltung, Seminar- und Schulungsräume pp. (ca. 7 100 m2 Nutzfläche) entstehen.
Das Projekt stellt spezifische Anforderungen an die Tragwerksplanung, die wie folgt skizziert werden:
Primäres statisches System bestehend aus 2 Kernen, Aussenwandscheibe (Treppenseite), 2 Trägerroste oberhalb der Hörsaalebenen, Sprengwerke in den Institutsgeschossen:
Materialisierung: Stahlbetonbauweise (Kerne, Wände)
Materialisierung: vorgespannter Stahlbeton (Sprengwerk); Spannweite 35 m über 3 Geschosse – Umsetzung effizientes und flexibles weittragendes Tragwerk
Materialisierung: Stahlbeton-Verbundbau für die weit spannenden Trägerroste (Spannweite 32 m) – Diagonalen, in der Fachwerke eventuell in den Bauabschnitten vorgespannt werden, um Lastumlagerungen vorwegzunehmen (Bauzwischenzustände)
Sekundäre Teilsysteme der Stockwerksdecken
Vorfabrizierte und vorgespannte Rippendecken mit Ortbetonergänzung mit Spannweiten 20 m über der Boulevarddecke und bis zu 12 m in den Institutsgeschossen.
Stahlbetondecken (punktgestützt) bis 10 m Spannweite in den Institutsgeschossen und Decke über dem Erdgeschoss
Gründung: Tiefengründung mit Pfählen
Hochhaus: Stabilitätsbetrachtungen Zusammenwirken und Aussteifung sowie Beschleunigungen
Bauzwischenzustände:
Aufgrund der wenigen Hauptlastabtragspunkte kommt es bei den Trägerrosten mit abgehängtem Hörsaal in der Fassadenebene oder beim Sprengwerk zu Bauzwischenzuständen, die beachtet werden müssen.
Dieser Bekanntmachung ist als Anlage die Beschreibung des Wettbewerbsergebnisses der Architekten E2A (Zürich) beigefügt, in dem der aktuelle und vorläufige Planstand dargestellt ist.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 zu § 51 HOAI. Die weiteren Leistungsphasen 3 bis 6 und die Besondere Leistung „Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen“ sollen im Nachgang stufenweise abgerufen/beauftragt werden, wobei kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf/Beauftragung dieser weiteren Leistungen besteht.
Die Baumaßnahmen sollen möglichst bis zum 3. Quartal 2027 abgeschlossen (d. h. inbetriebnahmefertig) sein.
In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen der Vergabestelle). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (ist im Teilnahmeantrag enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 3 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in Ziff.III.1.1 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen.
Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag),
2. Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag),
3. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV,
4. Eignungsnachweise betreffend die fachliche Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (in Kopie) der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), der verantwortlichen Führungskräfte und der vorgesehenen Leistungserbringer, z. B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen,
5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
7. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Versicherungssumme im Versicherungsjahr abzuschließen.
8. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird (siehe auch § 36 VGV).
Die in Ziff.III.1.2 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Jahresnettohonorarumsätze für Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI für die Jahre 2018, 2019 und 2020.
Gefordert werden hierzu: Eigenerklärung nach 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze für Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 8 und „Wertungsmatrix“).
Die in Ziff. III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Anzahl der beschäftigten Dipl.- Ingenieure (oder gleichwertig) in den Jahren 2018, 2019 und 2020
Gefordert wird hierzu: Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV für die Jahre 2018, 2019 und 2020 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Dipl.-Ingenieure (oder gleichwertige Ausbildung – Bachelor-Abschluss ist gleichwertig – jeweils: ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und „Wertungsmatrix“).
2. „Referenzobjekte Neubau Hochhaus“ in den Jahren 2016 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: Referenzliste Bewerber zu §§ 49 ff. HOAI mit Bescheinigung für Referenzobjekte „Neubau Hochhaus“ nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthalten muss:
— die Aufgabe: Tragwerksplanung im Bereich „Neubau Hochhaus“ (i. S. d. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Brem. LBO: Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m – Höhe in diesem Sinne ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel),
— die Leistungsphasen: 2 bis 6 zu § 51 HOAI,
— den Zeitraum der Leistungsdauer,
— die Baukosten (gem. Kostenberechnung) in den KG 300 und 400,
— den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten,
Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) die die Tätigkeit der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen,
— bei denen die Baukosten (Summe KG 300 und 400) > [Betrag gelöscht] EUR (netto) sind,
— die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis 2020 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 2 Referenzobjekte im Referenzzeitraum 2016 bis 2020.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und „Wertungsmatrix“).
3. „Referenzobjekte Flächentragwerk“ in den Jahren 2010 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: Referenzliste Bewerber zu §§ 49 ff. HOAI mit Bescheinigung für Referenzobjekte „Flächentragwerk“ nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthalten muss:
— die Aufgabe: Tragwerksplanung für Flächentragwerk mit einer freien Nutzung auf mindestens 2 000 m2 stützenfrei überspannter Fläche (mindestens der Honorarzone IV). Das Tragwerk muss hierbei in der Haupttragwerksebene einen mehrachsigen Lastabtrag aufweisen, Knotenpunkte müssen biegesteif verbunden sein. Die Aufgabenbeschreibung darf (pro Objekt) maximal 4 DIN A4 Seiten umfassen – sollte die Aufgabenbeschreibung aus Sicht der Vergabestelle nicht hinreichend aussagekräftig sein, wird die Vergabestelle insoweit Erklärungen nachfordern,
— die Leistungsphasen: 2 bis 5 zu § 51 HOAI,
— den Zeitraum der Leistungsdauer,
— den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten,
Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) die die Tätigkeit der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen,
— die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2010 bis 2020 bearbeitet wurden.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und „Wertungsmatrix“).
4. „Referenzobjekte Metall-Glas-Fassade“ in den Jahren 2014 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: Referenzliste Bewerber zu §§ 49 ff. HOAI mit Bescheinigung für Refe-renzobjekte „Metall-Glas-Fassade“ nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthalten muss:
— die Aufgabe: Tragwerksplanung für Metall-Glas-Fassade,
— die Leistungsphasen: 2-5 zu § 51 HOAI,
— den Zeitraum der Leistungsdauer,
— den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten,
Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI bescheinigt
Enthalten.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen,
— die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2014 bis 2020 bearbeitet,
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 12 und „Wertungsmatrix“).
5. „Referenzobjekte betr. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen“ in den Jahren 2016 bis einschl. 2020
Gefordert wird hierzu: Referenzliste Bewerber zu §§ 49 ff. HOAI mit Bescheinigung für Referenzobjekte „betr. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen“ nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthalten muss:
— die Aufgabe: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen (Besondere Leistung zu LPH 8 gem. Anlage 14.1 zu §§ 51 Abs.4, 52 Abs. 2 HOAI),
— den Zeitraum der Leistungsdauer,
— die Baukosten (gem. Kostenberechnung) in den KG 300 und 400,
— den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten
Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen,
— bei denen die Baukosten (Summe KG 300 und 400) > [Betrag gelöscht] EUR (netto) sind
— die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis 2020 bearbeitet wurden.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 13 und „Wertungsmatrix“).
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige:
1. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Dipl.-Ingenieur“ oder „Master of Engineering (M.Eng.)“ oder „Master of Science (M.Sc.)“ (oder jeweils: gleichwertig – Bachelor-Abschluss ist gleichwertig) der jeweiligen Fachrichtung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Dipl.-Ingenieur“ oder „Master of Engineering (M.Eng.)“ oder „Master of Science (M.Sc.)“ (oder gleichwertig) der jeweiligen Fachrichtung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien der EU gewährleistet ist.
2. juristischen Personen oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
3. Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Dieser Bekanntmachung liegt als Anlage der „Teilnahmeantrag“ sowie der Wettbewerbsbeitrag der Architekten E2A bei.
2. Nach Registrierung kann der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen als eine Gesamtdatei im PDF-Format hochgeladen werden.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist -diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeantrag genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeantrag und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Erklärungen/Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich, vom Bewerber zu verlangen, die Richtigkeit seiner Erklärungen durch geeignete Nachweise zu belegen.
6. Die Laufzeitangabe unter Ziff. II.2.7 betrifft nur die grob geschätzte Laufzeit für die Leistungsphasen 1 bis 8.
7. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
8. Das Fehlen im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
9. Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jetzige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
10. Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften) mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQHD2DC.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.