Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten (Neubauten) Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2020-301-15-BL230
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten (Neubauten)
Landschaftsgärtnerische Pflege der Garten- und Außenanlagen der Neubauten des Deutschen Bundestages einschließlich Wartung der Beregnungsanlagen.
Berlin-Mitte
Die Leistung umfasst die landschaftsgärtnerische Pflege der Garten- und Außenanlagen einschließlich Inspektion, Wartung und ggf. Reparatur der Bewässerungsanlagen in den folgenden Liegenschaften des Deutschen Bundestages:
— ehemaliges Reichstagspräsidentenpalais,
— Jakob-Kaiser-Haus,
— Paul-Löbe-Haus,
— Marie-Elisabeth-Lüders-Haus,
— Plenarbereich Reichstagsgebäude,
— Einfahrtsbereich des unterirdischen Erschließungssystems.
Die Gartenanlagen des Deutschen Bundestages bestehen zum Teil aus Gartenkunst. Dementsprechend hoch sind die Ansprüche hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Pflegemaßnahmen. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers, die die Pflegearbeiten in den Garten- und Freianlagen des Deutschen Bundestages ausführen, müssen über gute Kenntnisse in Gehölz- und Staudenkunde sowie über das Wachstumsverhalten einschließlich Pflegeansprüchen der einzelnen Pflanzenarten und -sorten verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten (Neubauten)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.