Verkehrsleistungen Nachunternehmer 2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen Nachunternehmer 2021
Die VHH beabsichtigt, einen Teil ihrer Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes im Gesamtumfang von etwa 804 Tsd. Verrechnungskilometer pro Jahr an Nachunternehmerzu vergeben.
Die Leistungen verteilen sich auf die folgenden 3 Lose:
— Los Nr. 1 = Los 2021-1-Nord-[removed],
— Los Nr. 2 = Los 2021-2-West-[removed] und
— Los Nr. 3 = Los 2021-3-Ost-[removed].
Die Laufzeit der Verträge wird drei Jahre betragen, es besteht seitens der VHH die Option um die dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Leistungen können sich bis zur Betriebsaufnahme in Art (Gebiet, Linien, Linienwege etc.) und Umfang ändern.
Es gilt das Qualitätssteuerungsverfahren (QSV) des HVV mit Großbereichsstandard für den Straßenverkehr. Weitergehende Qualitätsstandards je Los sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung mitsamt Vertrag (Teil B) verwiesen.
Los 2021-1-Nord-[removed]
Region: Nord, Schwerpunkt Kreise Pinneberg/Segeberg
Es handelt sich bei der gegenständlichen Vergabe um Nachunternehmerleistungen im Linienverkehr nach §§ 42 und/oder 43 PBefG und ggf. nach Freistellungsverordnung. Es ist beabsichtigt, Fahrzeugumläufe mit Teil- oder Gesamtleistungen einer oder mehrerer Linien zu vergeben. Das voraussichtliche Leistungsvolumen beträgt etwa 312 Tsd VerrKM/a.
Die Mindestlaufzeit beträgt 36 Monate. Der Vertrag kann dreimalig um jeweils 12 Monate, einseitig durch den Auftraggeber, verlängert werden.
Los 2021-2-West-[removed]
Region: West, Schwerpunkt Hamburg-Schnelsen/Lurup
Es handelt sich bei der gegenständlichen Vergabe um Nachunternehmerleistungen im Linienverkehr nach §§ 42 und/oder 43 PBefG und ggf. nach Freistellungsverordnung. Es ist beabsichtigt, Fahrzeugumläufe mit Teil- oder Gesamtleistungen einer oder mehrerer Linien zu vergeben. Das voraussichtliche Leistungsvolumen beträgt etwa 104 Tsd VerrKM/a.
Die Mindestlaufzeit beträgt 36 Monate. Der Vertrag kann dreimalig um jeweils 12 Monate, einseitig durch den Auftraggeber, verlängert werden.
Los 2021-3-Ost-[removed]
Region: Ost, Schwerpunkt Hamburg-Billstedt/Bergedorf
Es handelt sich bei der gegenständlichen Vergabe um Nachunternehmerleistungen im Linienverkehr nach §§ 42 und/oder 43 PBefG und ggf. nach Freistellungsverordnung. Es ist beabsichtigt, Fahrzeugumläufe mit Teil- oder Gesamtleistungen einer oder mehrerer Linien zu vergeben. Das voraussichtliche Leistungsvolumen beträgt etwa 388Tsd VerrKM/a.
Die Mindestlaufzeit beträgt 36 Monate. Der Vertrag kann dreimalig um jeweils 12 Monate, einseitig durch den Auftraggeber, verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123 & 124 GWB (gem. Anlage A.5),
2. aktueller Handelsregisterauszug (gem. Anlage A.7) (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate). Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandesvorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.,
3. Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen. Darzustellen sind zudem der Busbestand (Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) (gem. Anlage A.8).
4. zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gültige Genehmigungsurkunde für Linienverkehr (eine Kopie ist ausreichend) gemäß § 42 oder § 43PBefG oder für Gelegenheitsverkehr gemäß §§ 46, 48 oder 49 PBefG oder einer EU-Gemeinschaftslizenzgemäß Art. 4 VO (EG) 1073/2009 (es besteht die Pflicht zur Erneuerung bzw. Erhaltung dieser Bedingung während dem Zeitraum der voraussichtlichen Beauftragung) beizufügen (gem. Anlage A.9). Die Anlage A.9 ist von allen Unternehmen einzureichen, welche die eigentliche Verkehrsleistung des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Falle der Zuschlagserteilung ausführen.
1. Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit (gem. Anlage A.10).
1. Benennung des vorgesehenen Verkehrsleiters unter Angabe von Namen und beruflicher Qualifikation nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009 inkl. Vorlage entsprechender Nachweise (gem. Anlage A.11),
2. Angabe (gem. Anlage A.12) von mindestens einer Referenz über in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (maßgebend ist der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) für die Dauer von mindestens einem Jahr erbrachten Leistungen (Betriebsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des PBefG).
Zu Anlage A.12: Voraussetzung ist, dass das Unternehmen, für das diese Referenz gilt, die eigentliche Verkehrsleistung des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Falle der Zuschlagserteilung ausführt.
Es werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die im Teilnahmewettbewerb ihre Eignung nachgewiesen haben. Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen oder die Bewerbung auf ein anderes Los ist nicht ausreichend.
Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bei der Ausführung des Auftrags sind die Vorgaben des HmbVgG zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bewerber sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
C) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen (einzureichen als Anlage A.2). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D) Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – Eignungsleihe – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) in dem Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift zu benennen (einzureichen als Anlage A.3) und mit den Anlagen A.5, A.7 und A.8 der unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Anlage A.10 unter Abschnitt III.1.2) und die Anlage A.11 unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Die Anlagen A.9 und A.12 sind zwingend durch den Bewerber/vertretungsberechtigtes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ohne die Ingebrauchnahme einer Eignungsleihe, zu erbringen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung zudem eine Verpflichtungserklärung (einzureichen als Anlage A.4) für diesen Dritten mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
E) Der Teilnahmeantrag muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen gem. Ziff. IV.2.2) über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E43362976) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Zu verwenden ist als elektronisches Format nur PDF (.pdf), sofern in den Verfahrensbedingungen nichts anderes zugelassen oder gefordert wird. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
F) Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot vollständig vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
G) Das Anschreiben (gem. Anlage A.1) ist durch den Bewerber/vertretungsberechtigtes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
H) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 MiLoG (einzureichen als Anlage A.6) des Bewerbers/vertretungsberechtigtes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und, sofern vorhanden, jeweils von den einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie den Eignungsleihegebern einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit dieser Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) oder des Wettbewerbsregisters anzufordern.
I) Es ist durch die Bewerber/-gemeinschaften, auch bei einer Bewerbung auf mehrere Lose, lediglich ein Teilnahmeantrag einzureichen. Auf der Anlage A.1 ist durch die Bewerber/-gemeinschaften kenntlich zu machen, auf welche/s der Lose sich der Antrag bezieht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensunzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Aufgrund der aktuellen Situation sind Nachprüfungsanträge schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [removed] zu richten.