Kampfmittelsondierung, Weusthoffstraße 95 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 040-20 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kampfmittelsondierung, Weusthoffstraße 95
Die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH beabsichtigt eine Neubebauung durch drei Gebäude im südlichen Teil des Schulstandortes „Am Kiefernberg, Weusthoffstraße 95“ in Hamburg-Harburg. Im Vorfeld der Errichtung der neuen Gebäude ist der Rückbau von Gebäuden geplant. Es besteht nahezu flächendeckend ein Kampfmittelverdacht. Im Vorfeld der Erdarbeiten sind relevante Bereiche mit einem geplanten Eingriff in den Untergrund durch Oberflächensondierungen zu sondieren. Insoweit Sondierungen nicht zielgerichtet vorgenommen werden können, sind baubegleitende Maßnahmen vorzunehmen.
Weusthoffstraße 95
21075 Hamburg
— ca. 4 450 m2 Oberflächensondierungen,
— ca. 2 Tage Bergetrupp,
— ca. 65 Tage baubegleitende Maßnahmen.
Voraussichtlicher Ausführungstermin: Januar 2021 bis Ende Januar 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kampfmittelsondierung, Weusthoffstraße 95
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]