Bauüberwachung: Leutkirch – Hergatz (Strecke 4550 km 67,68 – Strecke 4560 km 18,317) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36183

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwachung: Leutkirch – Hergatz (Strecke 4550 km 67,68 – Strecke 4560 km 18,317)

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36183
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4: BÜW Ob/KIB Üst Weisenberg – Lindau (Strecke 5 362 km 140,579 – Strecke 5 420 km 2,159)

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Hauptort der Ausführung:

Üst Weisenberg – Lindau (Strecke 5 362 km 140,579 – Strecke 5 420 km 2,159)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

BÜW Ob/KIB Ust Weisenberg – Lindau (Strecke 5 362 km 140,579 – Strecke 5 420 km 2,159).

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/01/2019
Ende: 30/06/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI36183
Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

Los 4: BÜW Ob/KIB Üst Weisenberg – Lindau (Strecke 5 362 km 140,579 – Strecke 5 420 km 2,159)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
07/01/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oderwirtschaftlich abhängig sind.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.

1) 08/16 Projektmanagement

2) BHI Ingenieure Bollert & Henschel Ing.gesellschaft & Partner

3) BSF Swissphoto GmbH

4) Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

5) fpi Fuchs Ingenieure GmbH

6) Grontmij GmbH

7) imb Dynamik GmbH, Ing.büro für Erschütterungen und Baudynamik

8) IGS Ingenieure GmbH & Co. KG

9) IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH

10) Jestaedt + Partner GbR

11) Möhler + Partner Ingenieure AG

12) Obermeyer Planen + Beraten GmbH

13) Pöyry Deutschland GmbH

14) Schüßler-Plan GmbH

15) sweco GmbH

16) DB Engineering & Consulting GmbH

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.

Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantrag 18FEI32700 zu entnehmen.

Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichste Gesamtvergabe über alle Lose erteilt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Hauptort der Ausführung:

Strecke Leutkirch – Kißlegg (Strecke 4 550 km 67,68 – Strecke 4 550 km 57,665)

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 4: BÜW Ob/KIB Üst Weisenberg – Lindau (Strecke 5 362 km 140,579 – Strecke 5 420 km 2,159).

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/01/2019
Ende: 30/06/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Leistungsende gemäß Hauptvertrag war der 31.12.2020. Die Leistung gemäß Hauptvertrag wird allerdings über den 31.12. hinaus bis zum 30.9.2021 benötigt.

Zurückzuführen ist der gegenständliche Mehrbedarf auf eine Verlängerung der Bauzeit.

Wir gehen gemäß den aktuellen Bauablaufplänen davon aus, dass die Bauleistungen und die entsprechenden Restleistungen (zu deren Überwachung die nachtragsgegenständlichen BÜB — Leistungen benötigt werden) bis zum 30.9.2021 vollendet sind.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Da die Nutzung der bereits angemeldeten Sperrpausen gefährdet wäre, bestehen vorliegend besondere zeitliche Zwänge. Darüber hinaus gehen Synergieeffekte verloren (Verlust bei Übergabe, Einarbeitung, Einweisung, bestehendes Wissen und bereits erprobte Abläufe, Kennen sämtlicher an der Maßnahme Beteiligten Parteien, etc.). Ein Wechsel des AN würde zu einer wesentlichen Zäsur in der Kontinuität und Einheitlichkeit der BÜW führen, die nicht vertretbare Risiken bzgl. des terminlich und technisch ungestörten Bauausführung begründen und die notwendige Sicherstellung der gesamthaften Vertragsgemäßheit der überwachten Bauleistungen gefährden würde. Insbesondere die kontinuierliche Verfolgung der gesamthaften Funktionalität und Sicherheit der Bauleistungen auf Basis des in der bisherigen Bauüberwachung aus dem bisherigen Bauablauf gesammelten Informationen wäre bei einem Wechsel des AN nachhaltig gefährdet. Als insoweit besonders sensibel hervorzuheben ist vor allem d. Bereiche Oberleitung/E.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR