Bauüberwachung: Leutkirch – Hergatz (Strecke 4550 km 67,68 – Strecke 4560 km 18,317) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36183
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung: Leutkirch – Hergatz (Strecke 4550 km 67,68 – Strecke 4560 km 18,317)
Los 4: BÜW Ob/KIB Üst Weisenberg – Lindau (Strecke 5 362 km 140,579 – Strecke 5 420 km 2,159)
Üst Weisenberg – Lindau (Strecke 5 362 km 140,579 – Strecke 5 420 km 2,159)
BÜW Ob/KIB Ust Weisenberg – Lindau (Strecke 5 362 km 140,579 – Strecke 5 420 km 2,159).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 4: BÜW Ob/KIB Üst Weisenberg – Lindau (Strecke 5 362 km 140,579 – Strecke 5 420 km 2,159)
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oderwirtschaftlich abhängig sind.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1) 08/16 Projektmanagement
2) BHI Ingenieure Bollert & Henschel Ing.gesellschaft & Partner
3) BSF Swissphoto GmbH
4) Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
5) fpi Fuchs Ingenieure GmbH
6) Grontmij GmbH
7) imb Dynamik GmbH, Ing.büro für Erschütterungen und Baudynamik
8) IGS Ingenieure GmbH & Co. KG
9) IVV Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrssicherung GmbH
10) Jestaedt + Partner GbR
11) Möhler + Partner Ingenieure AG
12) Obermeyer Planen + Beraten GmbH
13) Pöyry Deutschland GmbH
14) Schüßler-Plan GmbH
15) sweco GmbH
16) DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantrag 18FEI32700 zu entnehmen.
Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichste Gesamtvergabe über alle Lose erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke Leutkirch – Kißlegg (Strecke 4 550 km 67,68 – Strecke 4 550 km 57,665)
Los 4: BÜW Ob/KIB Üst Weisenberg – Lindau (Strecke 5 362 km 140,579 – Strecke 5 420 km 2,159).
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Leistungsende gemäß Hauptvertrag war der 31.12.2020. Die Leistung gemäß Hauptvertrag wird allerdings über den 31.12. hinaus bis zum 30.9.2021 benötigt.
Zurückzuführen ist der gegenständliche Mehrbedarf auf eine Verlängerung der Bauzeit.
Wir gehen gemäß den aktuellen Bauablaufplänen davon aus, dass die Bauleistungen und die entsprechenden Restleistungen (zu deren Überwachung die nachtragsgegenständlichen BÜB — Leistungen benötigt werden) bis zum 30.9.2021 vollendet sind.
Da die Nutzung der bereits angemeldeten Sperrpausen gefährdet wäre, bestehen vorliegend besondere zeitliche Zwänge. Darüber hinaus gehen Synergieeffekte verloren (Verlust bei Übergabe, Einarbeitung, Einweisung, bestehendes Wissen und bereits erprobte Abläufe, Kennen sämtlicher an der Maßnahme Beteiligten Parteien, etc.). Ein Wechsel des AN würde zu einer wesentlichen Zäsur in der Kontinuität und Einheitlichkeit der BÜW führen, die nicht vertretbare Risiken bzgl. des terminlich und technisch ungestörten Bauausführung begründen und die notwendige Sicherstellung der gesamthaften Vertragsgemäßheit der überwachten Bauleistungen gefährden würde. Insbesondere die kontinuierliche Verfolgung der gesamthaften Funktionalität und Sicherheit der Bauleistungen auf Basis des in der bisherigen Bauüberwachung aus dem bisherigen Bauablauf gesammelten Informationen wäre bei einem Wechsel des AN nachhaltig gefährdet. Als insoweit besonders sensibel hervorzuheben ist vor allem d. Bereiche Oberleitung/E.