Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Linienomnibussen mit Sonderinnenausbauten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA46213
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Linienomnibussen mit Sonderinnenausbauten
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Linienomnibussen mit Sonderinnenausbauten am Beispiel Mobile Arztpraxis (Medibus) gemäß Lastenheft für die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundene Unternehmen. Der Rahmenvertrag umfasst weitere Sonderinnenausbauten für alternative Busnutzungskonzepte wie z. B. Zahnarztbus.
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb erfolgte über ein Prüfsystem.
Bundesweit
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Linienomnibussen mit Sonderinnenausbauten am Beispiel Mobile Arztpraxis (Medibus) gemäß Lastenheft für die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundene Unternehmen. Der Rahmenvertrag umfasst weitere Sonderinnenausbauten für alternative Busnutzungskonzepte wie z. B. Zahnarztbus.
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb erfolgte über ein Prüfsystem.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Linienomnibussen mit Sonderinnenausbauten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: VALKENSWAARD
NUTS-Code: NL41 Noord-Brabant
Postleitzahl: 5555 XL
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per EMail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.