Beschaffung von 4 Midibussen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA44955
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 4 Midibussen
Einzelvertrag über die Lieferung von 3 Midibussen für die SüdBadenBus GmbH, Villingen (LOS 1) und einem Midibus für die Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH, Schwäbisch Hall (LOS 2) gemäß Lastenheft.
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb erfolgte über ein Prüfsystem.
Beschaffung von 3 Midibussen für die SüdbadenBus GmbH, Region BaWü, Villingen
Villingen
Einzelvertrag über die Lieferung von 3 Midibussen für die SüdbadenBus GmbH, Region BaWü, Villingen gemäß Lastenheft.
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb erfolgte über ein Prüfsystem.
Beschaffung von einem Midibus für die Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH, Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall
Einzelvertrag über die Lieferung von einem Midibus für Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH, Schwäbisch Hall gemäß Lastenheft.
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb erfolgte über ein Prüfsystem.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von 4 Midibussen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per EMail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.