Übernahme und Transport von Abfällen aus der Gradestr.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 30 / 7592-2434
Fax: +49 30 / 7592-2460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Transport von Abfällen aus der Gradestr.
Übernahme und Transport von Abfällen (AVV-Nrn. 20 03 01, 19 12 10 und 19 12 12) aus der Gradestr. 81, 12347 Berlin zu 3 Anlieferorten im Berliner Stadtgebiet.
Pro Jahr (12 Monate) wird der AG voraussichtlich zwischen 1.850 und 2.600 Transporte in Auftrag geben.
Transport mit einem Fahrzeug zu 3 Anlieferstellen im Berliner Stadtgebiet
Im ausschreibungsgegenständlichen Zeitraum benötigt der Bieter grundsätzlich ein entsorgungstypisches Fahrzeug, welches voraussichtlich durchgehend ausgelastet wird. Erfahrungsgemäß benötigt der Bieter in Spitzenzeiten zwei entsorgungstypische Fahrzeuge. Voraussichtlich wird der AG zwischen 550 und 800 Transporte pro 12 Monate in Auftrag geben. Pro Kalenderwoche ist im Mittel von rd. 12 bis 15 Transporten (Anlieferort 2 oder 3) bzw. rd. 20 Transporten (Anlieferort 1) auszugehen.
Der AG behält sich vor, den Vertrag je Mengenlos um 12 Monate zu verlängern, max. bis zum 30.4.2024.
Transport mit 3 Fahrzeugen zu 3 Anlieferstellen im Berliner Stadtgebiet
Im ausschreibungsgegenständlichen Zeitraum benötigt der Bieter grundsätzlich 3 entsorgungstypische Fahrzeuge, wobei erfahrungsgemäß in Spitzenlieferzeiten vier Fahrzeuge eingesetzt werden müssen. Voraussichtlich wird der AG zwischen 1 300 und 1 800 Transporte pro 12 Monate in Auftrag geben. Im Mittel besteht ein wöchentlicher Bedarf von rd. 20 bis 40 Transporten (wechselnde Anlieferorte).
Der AG behält sich vor, den Vertrag je Mengenlos um 12 Monate zu verlängern, max. bis zum 30.4.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
— ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
— Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
— Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
— Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe vorliegen, bzw. im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0).
— Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und -inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3),
— Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf die hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummern (AVV-Nrn. 20 03 01, 19 12 10 bzw. 19 12 12) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter keine eigenen Fahrzeuge besitzt), gilt auch für Unterauftragnehmer,
— Auflistung der vorgesehenen Fahrzeugtechnik samt Schadstoffklassen, einschl. Eigenerklärung über die Einhaltung der Fahrpersonalverordnung (FPersV) (Teil A, Anlage 5).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.