ZARS Referenznummer der Bekanntmachung: D08123
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tmf-ev.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZARS
Erstellung einer Software für die – Zentrale Antrags- und Registerstelle – (ZARS) der Medizininformatik-Initiative für klinische Forschungsdaten der deutschen Universitätskliniken.
TMF – Technologie- u. Methodenplattform f. die vernetzte medizinische Forschung e. V.
Charlottenstraße 42
10117 Berlin
Die Leistung kann mit Ausnahme von Dienstreisen zu Präsenzmeetings vom Standort des Auftragnehmers ausgeführt werden.
Erstellung einer Register- und Antragssoftware aus verschiedenen Komponenten und Modulen für eine zentrale Antrags- und Registerstelle der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten „Medizininformatik-Initiative“ (MII) für klinische Forschungsdaten aus der ambulanten Patientenversorgung der deutschen Universitätskliniken und Verbundpartnereinrichtungen.
Im Rahmen des laufenden Projektes der MII soll eine webbasierte IT-Lösung geschaffen werden, um Forschern für übergreifende Forschungsprojekte einen erleichterten und zentralen Zugang zu den für die Forschung freigegebenen Routinedaten aller beteiligten Standorte zu ermöglichen.
Unter Berücksichtigung der von der MII vorgegebenen technischen Spezifikationen, Schnittstellenanforderungen und Prozessen sollen vom Auftragnehmer mehrere Softwarekomponenten installiert, konfiguriert, erstellt und zu einem Gesamtsystem integriert werden.
Weitere detaillierte Angaben zu den Vorgaben und Infrastruktur der MII und zu den Anforderungen und Spezifikationen der ausgeschriebenen Softwarelösung sind
Der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) und den dazugehörigen weiteren Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.1 Die Beschäftigtenzahl des Bieters, die im Bereich IT-Dienstleistungen oder Medizininformatik arbeiten, Führungskräfte ausgenommen, ist größer als 8.
I.2 Das Unternehmen besteht seit mehr als 3 Jahren.
I.3 Das Unternehmen kann Projektleiter, Entwicklungsleiter (die Rollen können auch über eine Person abgedeckt werden) sowie einen Entwickler spätestens 2 Wochen nach Vertragsschluss bereitstellen, alle weiteren nach spätestens 6 Wochen.
I.4 Es ist ein Mitarbeiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung und ein Mitarbeiter mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich der angewandten Informatik oder Softwareentwicklung beteiligt.
I.5 Im Team wird ein Mitarbeiter mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung als UI/UX-Designer oder Beteiligung an mindestens 3 Projekten im Bereich Umsetzung von user flows, wireframes, UIs oder prototypes für unterschiedliche Zielgruppen (Laien und Fachanwender) eingesetzt.
I.6 Die Anzahl der im Team eingesetzten Entwickler ist größer als 2. (Projekt- und Entwicklungsleiter zählen nicht in die Anzahl der Entwickler. Der Mitarbeiter mit Berufserfahrung als UI/UX-Designer zählt als Entwickler.)
II.1 Der Bieter hat die Umsetzung von 3 erfolgreichen Projekten/Produkten zu erfüllen, auf die folgende Kriterien zutreffen (mindestens 2 Kriterien je Projekt/Produkt):
a. Zusammenschluss mehrerer (mindestens 3) Standorte (mit unabhängig funktionierenden IT-Systemen) zu einem Netzwerk,
b. betrifft Antragsverwaltung und -prozesse,
c. Aufbau eines kompletten IT-Systems im Bereich von besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO,
d. große Zahl von registrierten Nutzern (> 1000).
II.2 Der Bieter kann die Umsetzung von 2 erfolgreichen Projekten/Produkten im Bereich Webentwicklung nachweisen.
III.1 Der Bieter kann die Umsetzung von 2 erfolgreichen Projekten/Produkten im deutschen Gesundheitssystem nachweisen.
III.2 Der Bieter kann Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen von mindestens einem öffentlichen Förderprojekt nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUFD8BR
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.