Beratung und Projektsteuerung von Digitalisierungsprojekten Referenznummer der Bekanntmachung: AL 11/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Projektsteuerung von Digitalisierungsprojekten
Beratung und Projektsteuerung von Digitalisierungsprojekten.
Berlin
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin beabsichtigt die Vergabe eines Dienstleistungsrahmenvertrags für die Beratung und Projektsteuerung von IT-Vernetzungs- und E-Health-Projekten im Rahmen des Projekts Digitalisierungsinitiative Charité.
3 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes (netto) und des Jahresumsatzes (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen über die Erbringung von Beratungs- und/oder Projektsteuerungsdienstleistungen im Bereich E-Health oder Digitalisierungsprojekte im deutschen Gesundheitswesen.
Zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein Mindestjahresumsatz mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
Alternativ kann auch ein Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen nachgewiesen werden, der in der Summe mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) aufweist.
2. Beschäftigtenzahl der letzten 3 Geschäftsjahre: Nachzuweisen ist die Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
3. Unternehmensreferenzen der letzten 3 Geschäftsjahre: Nachzuweisen sind Unternehmensreferenzen mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen über die Erbringung von Beratungs- und/oder Projektsteuerungsdienstleistungen im Bereich E-Health oder Digitalisierungsprojekte im deutschen Gesundheitswesen.
Zu Eignungskriterium 2: Gefordert ist ein jährlicher Durchschnitt von mind. 10 Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
Zu Eignungskriterium 3:
a) Gefordert sind mind. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen.
b) Jede der 3 Referenzen muss mit Akteuren im deutschen Gesundheitswesen aus dem 1. Gesundheitsmarkt (stationär, nicht-stationär, Kostenträger & medizinische Dienstleister) erbracht worden sein.
c) Eine der 3 Referenzen muss ein IT-Projekt sein, bei dem der Bieter die Umsetzung und Qualitätssicherung einer Datenplattform als wesentlichen Bestandteil des Projekts durchgeführt hat.
d) Eine der 3 Referenzen muss einen Umfang von insgesamt mind. 300 Personentagen oder mind. eine Auftragssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto aufweisen.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Projekt hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 (siehe Dokumentationseinträge)
Zentrale Vergabestelle der Charité
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]