Beförderung behinderter Schülerinnen zu Lichtenberger Schulen in sechs Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-HD-06-Befoerd
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung behinderter Schülerinnen zu Lichtenberger Schulen in sechs Losen
Beförderung behinderter Schülerinnen zu Lichtenberger Schulen in sechs Losen.
Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule
Gemäß Adresslisten der zu befördernden Schülerinnen
Beförderung von ca. 35 Schülerinnen.
Nils-Holgersson-Schule
Gemäß Adressliste der zu befördernden Schülerinnen
Beförderung von circa 141 Schülerinnen.
8 Schulen
Gemäß Adressliste der zu befördernden Schülerinnen
Beförderung von circa 29 Schülerinnen.
3 Schulen
Gemäß Adressliste der zu befördernden Schülerinnen
Beförderung von circa 33 Schülerinnen.
Selma-Lagerlöf-Schule
Gemäß Adressliste von zu befördernden Schülerinnen
Beförderung von circa 117 Schülerinnen.
14 Schulen
Gemäß Adressliste der zu befördernden Schülerinnen
Beförderung von circa 68 Schülerinnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Mindeststundenentgelt, Eigenerklärung zur Frauenförderung, Spezielle Eigenerklärung zum Leistungsgegenstand innerhalb der Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligung, Vertragsbedingungen Sanktionen, Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung Unternehmensangaben, Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft (wenn zutreffend) sowie alle geforderten Erklärungen zur Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, Betriebshaftpflichtversicherung.
Eigenerklärung zu den Referenzen oder ULV; Eigenerklärung Unteraufträge- Eignungsleihe (wenn zutreff Eigenerklärung Unternehmensangaben; Stellung von geeigneten Begleitpersonal bei Bedarf, Eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (auf besonderes Verlangen, nicht älter als 1 Jahr); Der Erste-Hilfe-Kurs für das Fahr- bzw. Begleitpersonal darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Erfahrungen in der Beförderung von behinderten Kindern und Jugendlichen. Nachzuweisen ist die regelmäßige Beförderung einer vergleichbaren Anzahl von Schülerinnen hinsichtlich des angebotenen Loses. Werden mehrere Lose angeboten, muss die eingereichte Referenz mit dem personenstärksten Los vergleichbar sein (Abweichung maximal -20 %).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit
z.B. Objektbesichtigungen- Termine, Probereinigung, Präsentationen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]